Beiträge von Zappi

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    Original geschrieben von Tigra999
    Heute haben die Beiden einen Termin bei einem Anwalt, denn so kann es micht weiter gehen. (Ich hoffe das mit dem Anwalt bring auch was, denn beim Arbeitsgericht haben die den beiden nicht wirklich weiter geholfen) Wenn am ersten nichts drauf ist und nochmal alles abgebucht wird platzt das Konto.


    Viele Grüße
    Nicole


    Das ist der einzig vernünftige Weg. Beim Arbeitsgericht (Geschäftsstelle) kann man eine Kündigungsschutzklage zu Protokoll geben, dafür ist die Geschäftsstelle ausreichend. Bei einem derartigen Problem (Arbeitsplatzerhalt/drohende Insolvenz/Lohnausstand/mögl. ALG-Sperre) kann jedoch nur ein Anwalt helfen.


    Zappi

    Das schöne an der Lomographie ist, dass sie Kult im verborgenen ist. Die Entwicklung hat den Mainstream nicht erreicht, obwohl es zwischenzeitlich in vielen Läden die unterschiedlichen Mdelle und Nachfolgemodelle der Lomo-Kamera zu kaufen gibt.


    Der Gag an der Lomographie ist nicht nur das vorsätzlich unscharfe Fotografieren. Die urspüngliche Lomo verfügt trotz einfacher Technik über eine Langzeitbelichtung. Dadurch lassen sich bei ungünstigen Lichtverhältnissen verzerrte Bilder erstellen, die - und das ist der zweite Aspekt - sich durch Verfielfältigung und Arrangement zu einem großen Bild aus verschiedenen Einzelbildern kombinieren lassen. Beispiele gibt es auf den entsprechenden Seiten zu hauf.


    Hatte selbst noch vor dem Minihype eine Lomo-Kamera erworben und auch selbst Arrangements angefertigt. Da ich auch die Aluminiumrahmen dazu selbst gemacht habe, ist imho schon so etwas wie "Kunst" entstanden. Für einen richtigen Fan der gepflegten Fotografie natürlich hanebüchen, wie schon BB007 richtig bemerkte. Ich fand es spaßig. Ist alles schon eine Weile her, habe kaum mehr Bilder davon. Nur ein Bild zur Verdeutlichung (Eingescannt, damals war die Digicam noch nicht standard :rolleyes: ) :



    Aus zwei versch. Bildern habe ich eine Folie für einen Lampenschirm gemacht und an der Wand sieht man ein kleines Exemplar eines Bildes mit Alurahmen, ebenfalls aus zwei Motiven.


    Weltweit wollte die Lomographische Gesellschaft mal aus verschiedenen Arrangements mit Größenvorgabe ein Kunstwerk mit der Länge des Erdumfangs auf die Beine stellen. Keine Ahnung, ob es geklappt hat. Verfolg die Sache seit Jahren nicht mehr...


    Zappi

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    Original geschrieben von dob
    bimmelbommel:
    derzeit sind 7x15 mit 205/50/15 drauf. Werde mir aber Hartge-Felgen draufziehen wenn ich endlich brauchbare gefunden habe die nicht überteuert sind (Alpinas hat irgendwie jeder und außerdem sind die total überteuert).


    CU
    Dennis


    Bin zwar nicht Bimmel. Sicher 205/50/15 auf 7x15? Nicht eher 205/55/15?


    Das wäre die eingetragene Reifengröße bei 7x15 Felgen für den E30 mit 1,8 l Motor.

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Sehr komische Sache, aber da fehlen mir wahrsch. einfach die Grundkenntnisse... :rolleyes:


    warum dann...

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn man sich mancherorts so umschaut, hat man den Eindruck, dass wir wirklich JEDEN reinlassen, aber auf der anderen Seite muss für eine Türkin mit Visum, die zu Besuch kommen will, die hier lebende Schwester nachweisen, dass sie sie versorgen kann. Was ist das denn für ein völliger Schwachsinn??


    :confused:

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    Original geschrieben von Amerikaner
    Es geht in diesem Fall aber eben genau darum, "nicht jeden reinzulassen".
    Wenn hier Verwandte leben, könnte es gut sein, dass diese der türkischen Schwester eine dauerhafte Bleibe bieten und diese von sich aus trotz abgelaufenem Visum das Land nicht verlassen will.
    Und eben genau dafür wird eine Sicherheitsleistung in Form der Bürgschaft gefordert. IMHO eine gute Möglichkeit, auf humanem Wege die illegale Einwanderung mittels Visum zu unterbinden...


    So ist es.


    Und am Rande noch ein Beispiel. Selbst ein EU-Bürger (nehmen wir einen Italiener), der in D lebt und seine Freundin aus Asien nach D einladen möchte, muss geischerte Vermögensverhältnisse nachweisen, sonst erhält diese kein Visum. Aus demselben Grund, wie Amerikaner ausführte.


    Zappi


    EDIT: Bürgen? Niemals, außer Geld spielt keine Rolle! Wer bürgt, wird erwürgt. Nicht ohne Grund hat sich das Sprichwort so entwickelt.

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    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    aber dein bekannter sollte unbedingt mal dsa aa aufsuchen. es gibt dort eine möglichkeit das der chef nur einen teil des lohns zahlt und den rest halt das aa. so könnte der chef kurzeitig etwas mehr luft bekommen.


    :confused: Das wäre für jeden finanzschwachen Betrieb die Rettung und Insolvenzen gehörten der Vergangenheit an!??

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    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    aber auf jeden fall abmahnen da (nach zwei monaten?) der rechtsanspruch verfällt - ist dann nicht mehr einklagbar =(


    Abmahnung? Die erhält im Regelfall der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer. Ob der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnzahlung / Gehaltszahlung verfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Per Gesetz kann er nur verjähren und das sicher nicht in 3 Monaten. Inwiefern eine Verfallsklausel bez. Lohn/Gehalt überhaupt rechtlich möglich ist, sei dahingestellt. Mit Sicherheit "verfällt" ein solcher Anspruch nicht innerhalb von 3 Monaten.


    Hier stimmt so ziemlich alles nicht:


    1. Insolvenzgeld wird auf Antrag des Arbeitnehmers durch die Bundesagentur für Arbeit für die letzten drei Monate und max. für 3 Monate des Ausfalls gezahlt. Die Leistung ist völlig unabhängig davon, ob der Insolvenzantrag "genehmigt" ist oder nicht.


    Eine "Sicherung" von Lohnansprüchen oder was auch immer hat nichts mit dem Anspruch auf Insolvenzgeld zu tun. Was soll eine "Sicherung" bringen? Der Arbeitgeber zahlt einem deswegen das Geld auch nicht. Fakt ist, Insolvenzgeld wird für max 3 Monate bezahlt. Macht der Betrieb zu und Lohnansprüche stehen für 4 Monate offen, hat der Arbeitnehmer Pech und erhält Insolvenzgeld nur für drei Monate. Daher braucht man beim Arbeitslosengeld auch nicht mit einer Sperre rechnen, wenn man selbst fristlos kündigt nachdem der Arbeitgeber für drei Monate nicht entlohnt hat.


    2. Der Arbeitnehmer muss doch nicht für Sozialabgaben geradestehen. :rolleyes:


    3. Eine derartige Vorgehensweise gibt es nicht.


    Wenn der Threadersteller sowieso nur einen zeitlich begrenzten Vertrag hat und diesen mangels Alternative selbst erfüllen möchte, muss er meines Erachtens abwägen, ob ihn die zeitlich unterschiedlichen Zahlungen derart stören, dass er mit irgend einer Aktion ("Sicherung" von Ansprüchen) auch dieses Arbeitsverhältnis gefährden will. Bisher zahlte der AG ja, wenn auch nicht immer rechtzeitig. Solange nicht mehr als 2 Monate offen sind, würde ich das vor dem hintergrund der mangelnden Alternativen notgedrungen akzeptieren. Ist ja nicht für lange.


    Zappi


    DIES wiederum ist meiner Meinung nach nicht die schlechteste Vorgehensweise. Schnäppchen gemacht, mangels entsprechender Geschäftbedingungen vollständige Verbraucherrechte verbucht und das bei relativ geringem finaziellem Risiko, da der eigentliche Betreiber des Shops solvent ist und persönlich haftet. :top:


    Da ist man bei anderen Online-Shops schlechter dran...


    Warum also immer nur kritisieren, wenn man davon profitieren kann. ;)


    Zappi

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    Original geschrieben von MisterVegas
    ich habe das problem das ich zu unrecht negativ bewertet wurde mit dem Wort Penner zum schluß und das andere ebay mitglied hat seine mitgliedschaft beendet.


    Der Ausdruck "Penner" stellt eine Beleidigung dar. Du dürftest gute Chancen haben die Bewertung über ebay löschen zu lassen.


    Z

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    Original geschrieben von matze929
    Tja dann stellt sich natürlich immer noch die Frage um was für einen Streitwert es sich handelt. Ich denke mit Kleinbeträgen wird sich ein Anwalt wohl kaum abgeben.


    Der herkömmliche Rechtsanwalt rechnet nach den gesetzlichen Gebühren ab. Bei einem geringen Streitwert sind die Gebühren eben auch gering. Die wenigsten Anwälte leisten sich heute den Luxus, Mandanten wegzuschicken mit der Begründung "zu geringer Streitwert, mach ich nicht" o.ä.


    Wenn NiceIce eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt hat und den Gegner unbedingt an dem geschlossenen Vertrag festhalten will, warum soll er nicht über eine Rechtsanwalt das Gericht bemühen. Vertrag ist Vertrag und Verträge sind einzuhalten oder "pacta sunt servanda" wie der Lateiner sagt.


    Zappi

    Natürlich:


    Second Handy


    ;)


    Das deutsche Museum kann man, wenn man sich auf einzelne Dinge und Interessen begrenzt, in einem Tag besuchen. Man kann auch 5 Tage dort verbringen und alles anschauen.


    Vom BMW-Museum würde ich abraten. Nicht umsonst baut BMW bald ein neues, es ist zu unspektakulär, kostet aber auch fast keinen Eintritt. Im Oly(mpia)-Zentrum ist eigentlich nur der Turm interessant. Von oben hat man bei schönem Wetter einein guten Blick über München. Ob es sich dafür lohnt, hochzufahren mag jeder selbst entscheiden.


    Schwabing ist nett, Markenkleidung ist nicht konzentriert wie in der City zu finden, man muss halt etwas suchen und weitere Wege gehen. Man findet dann allerdings oft dasselbe Kleidungsstück, welches in der City regulär kostet, um einiges günstiger. Weiterer Shopping-Tip: Sendlinger Straße, nicht billig aber sehr gut vom Angebot her.

    Der Viktualienmarkt und das Auktionshaus ist sehenswert, ebenso, wenn man es mag Dallmayr und das Rathaus am Marienplatz. Aber da kommt man zwangsläufig vorbei.


    München ist schön, aber teuer.



    Zappi


    Das ist nicht das Problem. Kaputt gehen tun die nicht vom draufstellen, auch eine 5 mm Platte hält einen 55er Fernseher aus.


    Es sieht nur halt bescheiden aus, wenn sich die Platte aufgrund des Gewichts durchbiegt. Daher lieber dicker wählen.


    Zappi