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Original geschrieben von häuptl. ziroccan
aber dein bekannter sollte unbedingt mal dsa aa aufsuchen. es gibt dort eine möglichkeit das der chef nur einen teil des lohns zahlt und den rest halt das aa. so könnte der chef kurzeitig etwas mehr luft bekommen.
:confused: Das wäre für jeden finanzschwachen Betrieb die Rettung und Insolvenzen gehörten der Vergangenheit an!??
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Original geschrieben von häuptl. ziroccan
aber auf jeden fall abmahnen da (nach zwei monaten?) der rechtsanspruch verfällt - ist dann nicht mehr einklagbar =(
Abmahnung? Die erhält im Regelfall der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer. Ob der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnzahlung / Gehaltszahlung verfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Per Gesetz kann er nur verjähren und das sicher nicht in 3 Monaten. Inwiefern eine Verfallsklausel bez. Lohn/Gehalt überhaupt rechtlich möglich ist, sei dahingestellt. Mit Sicherheit "verfällt" ein solcher Anspruch nicht innerhalb von 3 Monaten.
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Original geschrieben von Sebi-TT
Im Falle einer Insolvenz wird ja das sogenannte Insolvenzausfallgeld gezahlt. Jedoch ist es so, dass dieses erst gezahlt wird, wenn der Insolvenzantrag geprüft und "durch" ist. Dieses kann schonmal etwas länger dauern. Erst wenn der Antrag genehmigt ist, bekommt der AN das Insolvenzausfallgeld und das auch nur rückwirktend auf 2 oder 3 Monate. Hast du also noch Gehaltsforderunge, die du nicht schriftlich gesichert hast, die über diese ich glaub 3 Monate hinaus gehen, bekommst du das Geld leider nicht mehr.
Deswegen ist es am wichtigsten, dir dieses zustehenden Gehalt rechtlich zu sichern.
Ganz wichtig ist, hab ich schon geschrieben, dass du eine Bestätigung über die Zahlung der Sozialabgaben, VL-Leistungen sowie Lohnsteuer einholst. Sonst muss du eventuell dafür gerade stehen.
Gruß,
Sebi-TT
P.S.: Ist es in schwerwiegenden Fällen (was auch immer ein schwegwiegender Fall ist) so, dass das Arbeitsamt dir auch den kompletten Lohn / Gehalt zahlt und das AA sich dieses wieder von der Firma holt. Dies geht aber glaub ich auch erst nach 2,5 Monaten nicht gezahlten Gehalts. Am besten mal das zuständige AA anrufen und nachfragen.
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Hier stimmt so ziemlich alles nicht:
1. Insolvenzgeld wird auf Antrag des Arbeitnehmers durch die Bundesagentur für Arbeit für die letzten drei Monate und max. für 3 Monate des Ausfalls gezahlt. Die Leistung ist völlig unabhängig davon, ob der Insolvenzantrag "genehmigt" ist oder nicht.
Eine "Sicherung" von Lohnansprüchen oder was auch immer hat nichts mit dem Anspruch auf Insolvenzgeld zu tun. Was soll eine "Sicherung" bringen? Der Arbeitgeber zahlt einem deswegen das Geld auch nicht. Fakt ist, Insolvenzgeld wird für max 3 Monate bezahlt. Macht der Betrieb zu und Lohnansprüche stehen für 4 Monate offen, hat der Arbeitnehmer Pech und erhält Insolvenzgeld nur für drei Monate. Daher braucht man beim Arbeitslosengeld auch nicht mit einer Sperre rechnen, wenn man selbst fristlos kündigt nachdem der Arbeitgeber für drei Monate nicht entlohnt hat.
2. Der Arbeitnehmer muss doch nicht für Sozialabgaben geradestehen. 
3. Eine derartige Vorgehensweise gibt es nicht.
Wenn der Threadersteller sowieso nur einen zeitlich begrenzten Vertrag hat und diesen mangels Alternative selbst erfüllen möchte, muss er meines Erachtens abwägen, ob ihn die zeitlich unterschiedlichen Zahlungen derart stören, dass er mit irgend einer Aktion ("Sicherung" von Ansprüchen) auch dieses Arbeitsverhältnis gefährden will. Bisher zahlte der AG ja, wenn auch nicht immer rechtzeitig. Solange nicht mehr als 2 Monate offen sind, würde ich das vor dem hintergrund der mangelnden Alternativen notgedrungen akzeptieren. Ist ja nicht für lange.
Zappi