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Original geschrieben von maretzky
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Nun gut am Ende war das was ich so Erfahren habe sehr interessant. Leider ist mein Glauben an Gerechtigkeit sehr gesunken bzw. mein Vertrauen ist fast auf den Nullpunkt. Ich möchte nicht auf den einzelnen Fall eingehen da ich das auch nicht darf ...
Bei deiner Aussage, welche sich nur auf die Strafjustiz bezieht, solltest du -ohne gegen deine Verschwiegenheitsverpflichtung zu verletzten- das jedoch. Derart pauschal kann die Aussage kaum stehen bleiben.
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aber ich möchte soviel sagen, es wird bei der Urteilsbesprechnung sehr !! der Kostenfaktor mit einbezogen. ( so eine Therapie kostet eine Menge Geld usw. ) Dann möchte kein Richter das sein Urteil von dem OLG wiederrufen wird, da viele Richter zum Euro. Gerichtshof möchten und dafür eine saubere Akte brauchen.
Beide Aussagen sind für mich nicht nachvollziehbar. Natürlich wird der Kostenfaktor berücksichtigt, aber in anderer Art und Weise. Meiner Erfahrung nach z.B. dann, wenn Kosten für die Beweisführung (teure Gutschten, Zeugenvernehmungen) gespart werden könnten, der Angeklagte die Tat leugnet, obwohl der Sachverhalt nahezu offensichtlich ist aber der letzte Beweis noch aussteht. Zwar trägt der Angeklagte bei Verurteilung die Kosten des Verfahrens. Das bringt der Staatskasse keine Entlastung, der Angeklagte hat oft keinen Cent in der Tasche.
Das Karriere-Argument des Richters ist keins, was geeignet ist die Justiz zu kritisieren. Wenn der Richter versucht, seine Entscheidung auch instanzenfest zu fällen, achtet er ja automatisch darauf, das die Entscheidung schlussendlich richtig ist, damit sie eben nicht aufgehoben wird. Außerdem weißt du, wie verschwindend gering die Chance eines Richters ist, in die europ. Justiz zu wechseln? Geradezu abwegig, dass dies ein Grund für "schlechte" Rechtsprechung sein soll.
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Habe aber auch sehr viele Gesetzeslücken kennen gelernt und wieviele diese auch nutzen.
Bist du sicher, dass du von einer Gesetzeslücke sprichst? Mir wäre kaum ein Fall in der Strafjustiz bekannt, in dem der Täter nicht verurteilt werden konnte, weil das Verhalten des Täters nicht als Straftatbestand existiert. Alles andere, was die Verurteilung unmöglich macht, geht auf Rechte des Angeklagten zurück. Dass es die gibt, ist gut so, wir sind ja kein Polizeistaat.
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Ich frage mich schon etwas, ob die Schöffenrichterposition, der du ja nach eigenen Angaben eher ungern nachgekommen bist, so das richtige für dich war. Ein bißchen Hintergrundwissen sollte man sich schon aneignen, wenn man dieser Bürgerpflicht nachkommt. Ansonsten kann man sich in Ausnahmefällen von diesem Amt befreien lassen.
Zappi