Beiträge von Zappi

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    Original geschrieben von AdministratorDr
    Des weiteren ist das Anspruchsverhalten hier bei TT zum Teil sehr hoch. Das hier ist ein Handyforum, daher erwarten die User meist eine V.I.P. Behandlung. Dem ist natürlich nicht so.


    Das ist imho der Punkt. Und das rührt daher, dass es bei einzelnen TT-Aktionen einem Händler möglich war, zum einen einen sehr guten Preis und darüber hinaus auch noch die Lieferung innerhalb von drei Werktagen zu gewährleisten.

    Dass dies nicht bei jeder Aktion so sein kann, liegt auf der Hand. Möglicherweise wäre es sinnvoll, ein etwas verändertes Anspruchdenken an den Tag zu legen. Schön, wenn der Artikel günstig ist und schnell geliefert wird. Wenn aber der Artikel schon zu einem Superpreis erworben werden kann, muss man sich halt auch mal auf eine etwas längere Lieferzeit einstellen und umgekehrt.


    Zappi

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    Original geschrieben von Martyn
    [...]Ich will jetzt nichts unterstellen, könnte aber womöglich mit der Finanzlage mancher Gerichtsbezirke zusammenhängen. Theoretisch kann zwar Angeklagte eigene Vorschläge machen, aber dann schiebt man eben der Staatskasse gerne was zu.


    Geradezu abwegig.


    Die in der Kommentarliteratur erwähnte "ausgedehnte Anwendungshäufigkeit" entspricht auch meiner Erfahrung in der Praxis. Ist auch nachvollziehbar. Heranwachsende/Jugendliche, welche sich in der Ausbildung befinden, verdienen schließlich monatlich (wenn auch wenig). Der Erziehungseffekt kann daher erfolgsversprechender sein, wenn es dem Heranwachsenden ans Geld geht.


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    Original geschrieben von Martyn
    Ich kann mir das Urteil gegen Kübelböck auch nicht so ganz erklären. Eine Geldbuße ist theoretisch schon im Jugendstrafrecht möglich, allerdings wenn es zu einer Verurteilung kommt eher unüblich. Eine Geldbuße wäre gerechtfertig, wenn ein Verfahren eingestellt wird, war hier nicht in Frage gekommen wäre. Ansonsten bei einer Verurteilung eher, wenn es ein Vermögensdelikt gewesen wäre oder eine Staftat die seiner persönlichen Bereicherung gedient hätte.


    Es gibt die Einstellung des Verfahrens nach Erfüllung von Auflagen gem. § 153a StPO. Die Auflage kann in der Zahlung eines Betrags an eine gemeinnützige EInrichtung oder an die Staatskasse bestehen. Meinst du vielleicht das und verwechselst du da was?


    Im übrigen fällt auf, dass du mit deiner zu allen möglichen juristischen Themen geäußerten Rechtsauffassung regelmäßig und überwiegend daneben liegst. Ich wage zu bezweifeln, ob es daher Sinn macht den Kommentierungsstil zu diesen Themen beizubehalten.


    Z.

    Geht man von einem Erwachsenen aus, erhält ein Ersttäter für eine Straßenverkehrsgefährung mit Sach- und Personenschaden (also in etwa wie im Fall des Unfalls Küblböck) im Zusammenhang mit Fahren ohne Fahrerlaubnis in etwa 40 Tagessätze, evtl. auch 50 Tagessätze (regional unterschiedlich, ohne weiteren Einzelfallbezug).


    Würde nun eine Verurteilung zu 25.000 EUR vorgenommen, folgte daraus bei 40 Tagessätzen ein Betrag in Höhe von 625 EUR täglich, was dazu führt, dass der Täter ein Einkommen i.H.v. netto 18.750 EUR monatlich zur Verfügung hat (bei 50 TS -> 15.000 EUR).


    Das wäre die Rechnung bei einem Erwachsenen nach Erwachsenenstrafrecht. Da man dies als Anhaltspunkt für die Geldauflage für Küblböck nehmen kann, ist die Rechnung nicht so unrealistisch. So um die 15.000 EUR wird der Küblböck schon monatlich einnehmen. Ich vermute erfahrungsgemäß mal, dass die "Strafe" mit ca. 40 Tagessätzen bemessen wurde.


    Zitat


    Ich vermute, dass die Geldstrafe ziemlich hoch angesetzt wurde und im Gegenzug die Stundenzahl gesenkt wurde. Bei Mittellosen macht man das vermutlich anders herum, reduziert die Geldstrafe und erhöht die Stunden auf z.B. 20. Ist in meinen Augen allerdings nicht wirklich fair, weil dadurch die Besserverdienenden auch wieder einen dicken Vorteil haben.


    Aber so ist das nunmal. Ein Betuchterer zahlt halt lieber 1.500 Euro und gibt die Pappe nur einen statt 3 Monate ab.


    Die Geldbuße setzt sich zusamen aus dem Tagessatz und der Höhe des Einkommens. Der Tagessatz ist die Strafhöhe und der Verdienst setzt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 (Tagesverdienst) zusammen. Im oben genannten Beispiel hätte jmd., der 1.200 EUR netto verdient, eine Strafe von 40 TS zu je 40 EUR (1200 netto geteilt durch 30) also 1600 EUR zu bezahlen gehabt. Das System ist also im Grunde gerecht. Eine Relativierung bei den Arbeitsstunden wir nicht vorgenommen. Kein Grund also, mal wieder herum zu lamentieren, der "Betuchte" ist immer im Vorteil usw...



    Zappi

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    Original geschrieben von maretzky
    [...]
    Nun gut am Ende war das was ich so Erfahren habe sehr interessant. Leider ist mein Glauben an Gerechtigkeit sehr gesunken bzw. mein Vertrauen ist fast auf den Nullpunkt. Ich möchte nicht auf den einzelnen Fall eingehen da ich das auch nicht darf ...


    Bei deiner Aussage, welche sich nur auf die Strafjustiz bezieht, solltest du -ohne gegen deine Verschwiegenheitsverpflichtung zu verletzten- das jedoch. Derart pauschal kann die Aussage kaum stehen bleiben.

    Zitat


    aber ich möchte soviel sagen, es wird bei der Urteilsbesprechnung sehr !! der Kostenfaktor mit einbezogen. ( so eine Therapie kostet eine Menge Geld usw. ) Dann möchte kein Richter das sein Urteil von dem OLG wiederrufen wird, da viele Richter zum Euro. Gerichtshof möchten und dafür eine saubere Akte brauchen.


    Beide Aussagen sind für mich nicht nachvollziehbar. Natürlich wird der Kostenfaktor berücksichtigt, aber in anderer Art und Weise. Meiner Erfahrung nach z.B. dann, wenn Kosten für die Beweisführung (teure Gutschten, Zeugenvernehmungen) gespart werden könnten, der Angeklagte die Tat leugnet, obwohl der Sachverhalt nahezu offensichtlich ist aber der letzte Beweis noch aussteht. Zwar trägt der Angeklagte bei Verurteilung die Kosten des Verfahrens. Das bringt der Staatskasse keine Entlastung, der Angeklagte hat oft keinen Cent in der Tasche.


    Das Karriere-Argument des Richters ist keins, was geeignet ist die Justiz zu kritisieren. Wenn der Richter versucht, seine Entscheidung auch instanzenfest zu fällen, achtet er ja automatisch darauf, das die Entscheidung schlussendlich richtig ist, damit sie eben nicht aufgehoben wird. Außerdem weißt du, wie verschwindend gering die Chance eines Richters ist, in die europ. Justiz zu wechseln? Geradezu abwegig, dass dies ein Grund für "schlechte" Rechtsprechung sein soll.
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    Habe aber auch sehr viele Gesetzeslücken kennen gelernt und wieviele diese auch nutzen.


    Bist du sicher, dass du von einer Gesetzeslücke sprichst? Mir wäre kaum ein Fall in der Strafjustiz bekannt, in dem der Täter nicht verurteilt werden konnte, weil das Verhalten des Täters nicht als Straftatbestand existiert. Alles andere, was die Verurteilung unmöglich macht, geht auf Rechte des Angeklagten zurück. Dass es die gibt, ist gut so, wir sind ja kein Polizeistaat.
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    Ich frage mich schon etwas, ob die Schöffenrichterposition, der du ja nach eigenen Angaben eher ungern nachgekommen bist, so das richtige für dich war. Ein bißchen Hintergrundwissen sollte man sich schon aneignen, wenn man dieser Bürgerpflicht nachkommt. Ansonsten kann man sich in Ausnahmefällen von diesem Amt befreien lassen.


    Zappi

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    Original geschrieben von DUSA-2772
    [...]Was von uns Psychologen dann v.a. vor Gericht verlangt wird, ist imho im Grunde nicht zu leisten: wir werden gefragt, (um es mal etwas salopp zu formulieren) ob man den Klient wieder auf die Menschheit loslassen kann. Und da können wir nur eine Prognose abgeben, keine Garantie. Hinzu kommen die schon von wrywindfall angesprochenen "Übersetzungsprobleme" - Psychologen haben ihre Fachsprache, Juristen eine völlig andere. Und beide Seiten haben oft wenig bis null Ahnung vom Fachgebiet des anderen, was die Kommunikation dann nochmal schwieriger macht.
    [...]


    Was soll wir Juristen auch anderes machen als auf die Meinung von euch Psychos vertrauen? ;)


    Dass die Einschätzung eines Psychologen keine Garantie für ein strafloses Verhalten in der Zukunft darstellt ist schon auch den Richtern klar. Unser Rechtsstaat sieht vor, dass ein Straftäter wieder in Freiheit gelassen werden kann, wenn eine gewisse Sicherheit besteht, dass er sich straffrei führen wird. Man darf dabei nicht vergessen, dass unser Rechtsstaat im Regelfall ja funktioniert und eine Sicherungsverwahrung oder Unterbringung der drastischste Eingriff in die Rechte des Einzelnen darstellt.


    In der Presse wird natürlich nicht jeder resozialisierte oder wiedergenesene Täter gefeiert, der sich für den Rest seines Lebens straffrei führte, sondern nur die quotenträchtigen Wiederholungstäter.


    Solange das System überwiegend funktioniert, gibt es keinen Grund die Justiz anzuprangern. Und das System funktioniert meines Erachtens. Die Ausnahmefälle sind bedauerlich, aber nicht vermeidbar. Nicht von Psychologen und nicht von Juristen.



    Dies ist die emotionale und auch verständliche Sichtweise. Man kann jedoch davon ausgehen, dass jeder Angehörige eines Opfers von Gewaltverbrechen so denkt, egal ob die Tat sexuellen Hintergrund hatte oder nicht. Selbstjustiz ist auch keine Lösung, es ist dabei jedoch fraglich ob man als Elternteil, das sein Kind rächt, mildernde Umstände erhält. Auch Rache ist verwerflich. Aber das nur nebenbei.


    Zappi


    Die SKL-Show, wie jede andere Show ist natürlich auf eine Art gefährlich. Man macht zwar auf sich aufmerksam (publicity), kann sich aber auch immens blamieren. Selbiges hat AE in der SKL-Show erfolgreich getan. Grauenhaft auch Ihre Reaktion bei den Fragen. Weiß sie mal eine Antwort hängt sie die coole Abgeklärte raus. Kommt sie in Bedrängnis und muss raten, zeigt sie Verhaltensweisen wie ein Kleinkind, das beim Lügen erwischt wurde gepaart mit einer Überdosis an unerträglicher Mimik und Unsicherheit.


    Ein vergleichbares Verhalten ist auch in der AE-Show zu beobachten. Hieraus resultiert bei mir eine Mischung aus Mitleid und Ärger über das Dargebotene und immer mehr hab ich den Eindruck, dass das nur mit wenigen Änderungen von der HSS übernommene Format für AE gänzlich unpassend ist und die Fußstapfen von HS für sie deutlich ein paar Nummern zu groß sind.


    Ich habe die HSS als Fan von Schmidteinander von Anfang an gesehen und imho war HS noch nie so schlecht wie AE jetzt. Und das obwohl auch er anfangs mit den Talkern aus den USA verglichen wurde, von wo das Format ja damals abgekupfert wurde.


    Mir bleibt nicht viel mehr zu sagen, als (höchst ausnahmsweise mal) eine weit verbreitete deutsche Zeitung mit vier Buchstaben sinngemäß zu zitieren: Anke, bitte geh! [vgl. Original aus 1994: "Berti, bitte geh!"]

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    Original geschrieben von SmartFox
    [...]Gesucht war ein Studienfach für mich, welches sich linear verhällt und den Stil der alten Schule beibehällt. Richtig wäre hier die Antwort gewesen: BWL, Jura, Medizin, Zahnmedizin. Dort sind die Vorlesungen nämlich ähnlich wie in der Schule angeordnet (Stundenplanmäßíg), es gibt ausreichend Lehrmaterial, welches, ich zitiere mich, gut "strukturiert ... gegliedert, in Abschnitte aufgeteilt, verständlich" ist (Vergleiche die Rezesionen des Thiemeverlags zu den entsprechenden Büchern). Dies kann man von einer Fachrichtung wie: Englisch, Französisch, Deutsch nicht behaupten - sagt zumindest der Student, mit dem ich heute glücklicherweise das Vernügen hatte.
    [...]Viele Grüße,
    euer SmartFox


    Meine Erfahrung ist, dass das Jura-Studium alles andere als schulmäßig, d.h. mit einem Stundenplan vergleichbar, abläuft. Jedenfall zu der Zeit, als ich noch studierte, war es das nicht.


    Es gab zwar einen Studienplan, der vorgab, in welchem Semester welches Fach zu belegen war. So die Theorie. Die Praxis sah ganz anders aus. Zum einen konnten einzelne Themengebiete gar nicht in der vorgesehenen Zeit durchgenommen werden. Zum anderen oder auch deshalb hielten sich die Dozenten nicht immer an den Plan. Man kann sich denken, welchen Wert und Lerneffekt die Vorlesungen hatten. Dadurch verzichteten viele Studenten komplett auf Vorlesungen und studierten in Eigenregie(mit Erfolg).


    Das mag zwischenzeitlich im Jurastudium anders und vom Studienplan her etwas straffer organisiert sein. Dennoch bleibt imho die Tatsache, dass der Prüfungsstoff bei Jura fast ausnahmslos selbst erarbeitet und gelernt werden muss und der Wert der Vorlesung im Vergleich zu technischen Studiengängen bei Jura gering ist.


    Vor diesem Hintergrund würde ich dir von Jura abraten. Ich selbst musste mich oft mit aller Gewalt aufraffen, in Eigenregie zu lernen und hatte auch immer mal wieder eine Phase, in der ich kurz vor dem Aufhören war.


    Insgesamt ist sicher für alle Studiengänge ein Studienplan vorhanden. In dieser Hinsicht kann man keine Unterscheidung traffen. Es kommt imho eher darauf an, was die einzelne Vorlesung wirklich bringt. Freunde von mir, welche in Karlsruhe technische Studiengänge absolvierten, waren der Ansicht, dass in ihren Fächern die Vorlesungen auf jeden Fall lohnenswert und wertvoll waren, der Studienablauf tatsächlich schulisch ablief.


    Zap

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    Original geschrieben von DUSA-2772
    Als Dipl.-Psych. der im Zweifelsfall so eine "Krankheit" oder "Störung" dann diagnostizieren und bescheinigen darf, tu ich mich mit dieser Argumentation etwas schwer.
    [...]
    Die Frage ist ja: wer ist für die (in diesem Falle strafbaren) Handlungen verantwortlich? Du beantwortest sie mit dem obigen Text mit: "die Krankheit ist schuld, also Therapie". Und da sage ich ganz klar: sorry, so gehts ja nu auch nicht. Auch wenn wir inzwischen dazu neigen, vieles genau so zu entschuldigen. [...]
    Natürlich gibt es immer ein Ursachengeflecht, was es auch zu berücksichtigen gilt. Aber die Person aus der Verantwortung zu nehmen bringt uns nicht weiter - auch in der Therapie nicht. Da sitzen dann nämlich: der Therapeut, der Klient und die Krankheit. Und der Therapeut soll dann gucken, dass die Krankheit das Zimmer verlässt? Dann ist der Therapeut ja in der Verantwortung. Nene, der Klient muss lernen, wie er mit der Krankheit besser umgeht als bisher - und für sie und v.a. sich selbst die Verantwortung übernimmt. So wird ein Schuh draus! (Und bevor jemand fragt: der Therapeut hat die Verantwortung, den Lernprozess zu begleiten und zu "überwachen".)


    Was den konkreten Fall angeht können wir ohne genaue Fakten natürlich nichts sagen. Aber ich wehre mich dagegen, dass Krankheiten oder Alkoholisierung als völlige Ent-Schuld-igung vor Gericht gewertet wird. Man kann das Strafmaß mildern - ob es in dem Fall klug ist, den Mann wieder zurück in die direkte Umgebung der zwei Mädchen zu bringen bezweifel ich mit imho allerdings auch ;) Denn die Auflage des sich-fern-haltens ist im Alltag eh nicht zu überprüfen (vgl. Stalker) bzw. könnte sehr strittig werden.


    Es wurde ja schon oft genug erwähnt und genauso ist es einfach. Aus diesem Schnippsel an Information kann man den Fall nicht objektiv beurteilen. Es fehlen die weiteren Hintergründe.


    Der Thread tendiert leider in Richtung Stammtisch-Niveau. Und das nervt.


    Man muss im Strafrecht zum einen die Situation des Richters und der Justiz im Hinterkopf haben und das in D geltende Recht. Es ist nun einmal so, dass ein Geständnis und eine krankhafte Störung bei der Bemessung der Strafe strafmildernd wirken. Und das ist auch gut so. Es wird keiner bestreiten wollen, dass ein Täter, der ein Geständnis ablegt, im Regelfall mehr Einsichtsfähigkeit an den Tag legt, als einer der alles vergeblich abstreitet. Weiterhin differenziert ein Richter natürlich, ob der Sachverhalt zweifelsfrei nachweisbar ist oder nicht. Ein Geständnis bei klarem Sachverhalt ist natürlich "weniger wert" als eins bei unklarem Sachverhalt und es wird entsprechend berücksichtigt.


    Weiter ist ein Richter kein Mediziner. Er braucht ein medizinisches Gutachten, welches eine krankhafte Störung darlegt. Wenn eine Störung dann nachweislich vorliegt, ist sie natürlich strafmildernd zu berücksichtigen. Das wird verständlich, wenn man sich den Extremfall anschaut. Ein "völlig Irrer" kann nun mal gar nichts für sein tun. Ein "Halbirrer" halt entsprechend wenig. Das wird aber auch entsprechend stark oder eben weniger bei der Srafmessung berücksichtigt.


    Dann sieht unser Rechtsstaat vor, dass sich gestörte Menschen in die Obhut eines Therapeuten zu begeben haben, so eine solche Therapie erfolgversprechend ist. Und natürlich ist der Therapeut dann auch gefordert. Deshalb verwundert mich der Einwand unserers Dipl-Psych ("Und der Therapeut soll dann gucken, dass die Krankheit das Zimmer verlässt?") dann doch etwas. So es denn möglich erscheint, ist es doch seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Krankheit das Zimmer verlässt oder den Patienten zumindest, oder? ;)


    Das Vorbringen "so etwas gehört nicht in unsere Gesellschaft" impliziert als Lösungsmöglichkeit die Beseitigung solcher Menschen. Dies wiederum empfinde ich als äußerst bedenkliche Äußerung. So dachte man in schlechten Zeiten deutscher Geschichte auch schon mal... Aber wenn einem die juristische Begründung eh egal ist... :flop:


    Zappi

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    Original geschrieben von void
    Die Frage ist eigentlich die, wie bekommt man die Holzkohle zum glühen.


    Kohle insbesondere und auch so manch anderes Material glüht, wenn es erstmal brennt. :D


    Willst du uns etwa mit deiner Fragestellung "verkohlen"?


    ;)