ZitatOriginal geschrieben von beyond
Zappi:
Ein Tier wiid niemandem von hinten ins Auto laufen, selbst das schnellste Landtier kommt auf der Bahn nicht mehr mit. Angepaßte Geschwindigjeit bedeutet, dass man sein Fahrzeug vor einem Hindernis zum Stillstand bringen kann. Entscheidend ist hier das vor mit einem langsam fahrend Fahrzeug oder sonstiger Behinderung, die vor einem auftaucht hat man zu rechnen, dass man während des Überholvorgangs auf der linken Spur abgeschossen wird, damit mu0 man nicht rechnen, da sich der Hintermann grob fahrlässig verhält.
Rechne aus, wieviele Meter der Wagen sich in der Sekunde genähert hat, dann kannst Du auch ausrechnen wie lange die Frau Zeit gehabt hat, den Wagen als sich extrem schnell näherndes Objekt auszumachen.
Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt, mir gings um das Erschrecken und die Folgen.
Denn man kann davon ausgehen, dass sich die Frau erschrocken hat und das Steuer herumriss. Da ist es imho prinzipiell egal, woher der Schreck kommt. Mir kann keiner erzählen, er habe mit einem Wildunfall gerechnet, nachdem es passiert ist.
Abgeschossen wurde die Frau nicht, abschießen hat bei mir was mit Berührung zu tun. Sie hat selbst gehandelt, veranlasst durch den Mercedes Fahrer.
Ich brauch hier nicht zu rechnen, um beurteilen zu können, dass die Fahrerin den heranfahrenden Mercedes normalerweise gesehen haben muss. Ich kenne die Strecke und habe die Kreuze gesehen. Da gibt es sechs Fahrspuren und die Strecke ist gerade.
Weiß gar nicht, was bei der Frage der Schuld diese andauernden moralischen Einwürfe sollen. Das ist absolut irrelevant.
Z.