Beiträge von Zappi

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    Original geschrieben von Jochen
    Lest doch bitte den Spiegel Artikel!
    Dort steht, daß es üblich ist, daß Lehrer Kuchen von Schülern kaufen und für Tchernobylkinder spenden!


    Ich habe das gelesen. Ist es üblich den Kuchen anonym vor das Lehrerzimmer zu stellen? Im Normalfall wird er doch wohl eher vom Spender oder dem Kind übergeben. Wenn mir einer den Nikolaus an den Scheibenwischer geklemmt hätte und im Vorbeilaufen gesagt hätte "Frohes Fest" hätte ich ihn auch gegessen, da ich den Schenker gekannt hätte.


    Ich will ja gar nicht sagen, daß die Schüler, oder wer auch immer den Kuchen gebacken hat, unschuldig sind. Das habe ich übrigends in keinem meiner Postings gesagt.


    Ich meine nur, die Verantwortlichkeit liegt auch bei dem Lehrer, der den Kuchen vielleicht etwas voreilig vom Boden aufgenommen hatte, ohne sich für den Spender zu interessieren und anfing zu essen. Wie gesagt, ist es so abwegig sich nach dem Spender zu erkundigen? Imho nicht. Und da nunmal jeder den Kuchen selbst in den Mund geschoben hat, ist diese Frage meines Erachtens gerechtfertigt.


    Z.

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Was würdest Du eigentlich sage, wenn ich Dich wegen überhöhter Geschwindigkeit überfahre und Dir dann sage "selbst schuld, was überquerst Du auch bei Grün die Strasse? Think about it...


    Wo ist hier der Zusammenhang mit dem Fall, über den man deiner Meinung nach nachdenken soll???


    Man könnte ja auch böse argumentieren und sagen: muss sich ein Lehrer nicht vergewissern, was er isst? Muss ein Lehrer nicht damit rechnen von einem "schlechten" Schüler einen Drogenkuchen vorgesetzt zu bekommen?
    -> Nein muss er wohl nicht, ist schon klar.


    Dennoch muss ein Lehrer ja auch nicht alles aufessen, was er vor seiner Schule abgelegt bekommt. Ich habe Anfang Dezember 03 nach der Arbeit an meinem Pkw unter dem Scheibenwischer einen Schokonikolaus vorgefunden. Ich weiß bis heute nicht, wer ihn dahingesteckt hat. Ich kenne hier kaum Leute. Ich habe keine Ahnung wer es war, vielleicht die nette Bäckersfrau vom Bäcker gegenüber, vielleicht auch nicht. Niemand außer mir hat auf Nachfrage im Büro so einen Nikolaus erhalten. Ich habe den Nikolaus natürlich nicht gegessen.


    Was ich damit sagen will: man kann ja auch mal nachfragen, bevor man losmampft und ein bisschen misstrauisch sein. Hätte ja auch nachts eine Katze draufpinkeln können. Jeder Mensch, auch ein Lehrer, trägt bis zu einem gewissen Grad selbst für sich Verantwortung.


    Just my 2 cents.


    Z.

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Du kannst oder willst nicht verstehen worum es bei der Gefahren und Schädigungssache geht, ok denn halt nicht.
    Gruß
    CH


    1.
    Mich würde mal interessieren, welche Medikamente man zu sich nehmen muss, um in Verbindung mit dem Genuss eines Haschkuchens an der Gesundheit ernsthaft beschädigt zu werden. Hierzu wäre eine fundierte Antwort mit Quelle interessant. Wenn eine theoretische Schädigunsmöglichkeit nicht besteht, braucht man nicht weiterdiskutieren. Pauschale Vermutungen a la "Alkohol und Medikamente sind schließlich auch schädlich" sind diesbezüglich nicht sonderlich hilfreich.


    2.
    Man kann in rechtlicher Hinsicht trefflich drüber streiten, ob in dem Zusichnehmen des Kuchens eine fremdbestimmte Eigengefährdung oder eine eigenverantwortliche Selbstschädigung zu sehen ist. Der Vergleich zu der Situation in der Disko, wo ein Gast ein ihm zuzuordnendes Glas mit Drogen gefüllt bekommt, kann hier nicht ohne weiteres herangezogen werden. Immerhin war der Kuchen niemand zugeordnet und die Lehrer haben den Kuchen gegessen, ohne dafür zu "bezahlen" bzw. spenden... :rolleyes: Man hätte ja auch erstmal in der Schülerschaft fragen können, wer ihn denn gestiftet hatte.


    3.
    Es ist sicher nicht gutzuheißen, was da passiert ist. Aber mit einer Ermahnung und bei fehlender Einsicht mit ein paar Sozialstunden wäre eine Strafe, sofern denn eine Straftat verwirklicht ist, für die entsprechenden Schüler angemessen und ausreichend.


    Z.

    Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Erstberatungshilfe.


    :confused: Dieser Begriff ist mir im Rahmen meiner Tätigkeit noch nie begegnet!? Diesen Begriff sieht das Beratungshilfegesetz (BerHG) auch nicht vor.


    Es gibt Sonderregelungen für die Bundesländer Bremen, Hamburg und Berlin. Es würde mich jedoch stark wundern, wenn dort von der Beratungshilfe nach dem BerHG nur eine Beratung und nicht auch mehrere Schreiben des Anwalts an die Gegenseite umfasst wären.


    Ich habe eher wenig Fälle mit Beratungshilfe, bin daher nicht der Spezialist in dieser Hinsicht. Eien derartige Abweichung vom BerHG würde mich jedoch sehr wundern.


    Zitat

    Original geschrieben von rainer610
    und bei der grössenordnung macht ein gerichtsprozess auch keinen schaden mehr.das sind imho dann eben 200euro mehr oder so.


    Das ist schlicht und einfach falsch! Der Gerichtsverfahren kann im Falle des Verlusts mehrere Tausend € kosten (eigene Anwaltsgebühren, fremde Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren).


    EDIT:
    Im schlechtesten Fall kostet der verlorene Prozess in erster Instanz: € 12.874,16


    und wenn zwei Instanzen verloren gehen: € 25.854,35!


    Wie gesagt, im schlechtesten Fall, es muss nicht soweit kommen und vorausgesetzt der Streitwert bleibt bei € 125.000 . Wollte dies nur mal verdeutlichen, daher das EDIT




    Z.

    Hier wird ja wieder heillos durcheinander zwar kostenlose aber massenhaft bedenkliche Rechtsberatung erteilt.


    Deine Bekannte soll sich einen Kollegen oder eine Kollegin suchen, die sich damit auskennt. Der bisher beauftragten Anwältin soll sie klipp und klar sagen, sie solle sich äußern, ob sie die Sache annimmt, oder nicht. Wenn nicht, einen anderen Anwalt aufsuchen.


    Dass sich die Begeisterung der Anwältin in Grenzen hielt als deine Bekannte mit dem Beratungshilfeschein ankam liegt daran, dass sie dadurch für ihre Tätigkeit ca. 70 EUR (brutto) verdient. Ohne Beratungsschein könnte sie wie auch die andere Kanzlei um die 1200,- EUR (brutto) verdienen. Das ist nunmal ein Unterschied.

    Beratungshilfe deckt auch mehrere Schreiben des Anwalts ab, nicht nur eins.


    Ich halte es für fahrlässig bei solchen Summen auf "Hilfe" :flop: aus dem Forum zu setzen.


    Zappi

    Soweit ich weiß speichert das V66i SMS nur auf der SIM, so dass der Speicher hierfür sehr begrenzt ist (je nach SIM). Kannst ja mal den User plantagoo ansprechen, der müßte das wissen :D:D


    Wenn dies ein KO-Kriterium für dich ist, kauf es nicht.


    Zappi

    Zitat

    Original geschrieben von ronmolchi
    ... und da wir alle unter dem Pantoffel stehen...
    mfg Ron


    Wie Shane Ace bereits richtig bemerkte: Keine Pauschalisierungen. Das gilt erst recht in dieser Hinsicht... ;):)


    Zappi

    Zitat

    Original geschrieben von daydreamer
    Einfach nur genial das Teil! :D :top:
    Teilweise echt makaber aber genial! :D
    Kennt jemand reinzufällig das rockige Lied was kommt als der Krieg losgeht?


    Band: Hole
    Song: Plump


    ...soweit ich den Abspann des Filmchens richtig in Erinnerung habe

    Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Es gibt eine rechtliche Handhabe dagegen, wenn man (neben der Stalking-Geschichte) in einem ganzen Dorf auf offene Ablehnung stößt (was offensichtlich ja der Grund für Michaels "Schlußstrich" ist)? Das wäre mir neu... :rolleyes:


    Bin halt eine Kämpfernatur


    und ich glaube an den Rechtsstaat. Daher würde ich mir den Irren (rechtlich) mal zur Brust nehmen und ihn mal um ein paar Euros erleichtern und das solange, bis er nachgibt.


    Danach würde ich mir mal überlegen, woher die Abneigung aus der übrigen Nachbarschaft herrührt. Wenn die Ablehnung grundlos ist (wäre), erledigt sich das Problem irgendwann. Meine Eltern sind auch aus der Stadt aufs Land gezogen und sind ähnlichen Vorbehalten ausgesetzt gewesen. Mit Höflichkeit und Freundlichkeit hat sich das Verhältnis nach und nach normalisiert.


    Zappi