ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Sei froh wenn das für Dich mit ner negativen Bewertung endet und lass demnächst die Finger von sowas.
CH
Findest du nicht, dass du dich etwas im Ton vergreifst?
Klar ist, der Verkäufer hat gegen die ebay-Grundsätze wegen Nutzung einer falschen Angebotstechnik verstoßen:
ZitatAlles anzeigenAngebotstechniken, mit denen die Gebührenstruktur von eBay umgangen wird
Grundsatz
Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.
Fazit
eBay behält sich vor, diese Angebote zu entfernen. Im Fall einer Löschung werden die angefallenen Angebotsgebühren gutgeschrieben.
Beispiele:
...
Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten
...
Das heißt, die Plattform ebay wurde missbraucht, um einen Artikel zu verkaufen. Dadurch kann ebay die Auktion beenden. Ebay ist jedoch nicht Vertragspartner, dies sind nur Käufer und Verkäufer. Der Kaufvertrag ist wegen des Verstoßes gegen ebay-Grundsätze nicht unwirksam.
Angeboten wurde der Artikel zum Festpreis 1,00 EUR. Unter der Rubrik Verpackung und Versand war vermerkt:
ZitatEUR 799,00 (innerhalb Deutschland)
Käufer trägt Versandkosten
Daher muss ich ChickenHawk widersprechen. Die Rubrik heißt zwar "Verpackung und Versand". Lediglich zum Versand sind jedoch Angaben gemacht worden, zur Verpackung nicht. Der Verkäufer wird daher also nicht 799 EUR für die Verpackung berechnen können, wenn der Käufer die Ware abholt.
Weiter hat der Verkäufer die Bezahlungsmethode "Barzahlung bei Abholung" akzeptiert. In diesem Falle ist es sicher treuwidrig, Versandkosten zu verlangen, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Der Käufer hat damit bei Abholung des Artikel und Bezahlung von einem Euro Anspruch auf Übereignung der Ware.
Um wieder auf meinen ersten Satz zurückzukommen, warum wird hier zum Teil SebastianW als Käufer an den Pranger gestellt?
1)
Der Verkäufer hat gegen ebay-Grundsätze verstoßen.
2)
Der Verkäufer hat die Bezahlungsmethode "Barzahlung bei Abholung" akzeptiert.
Mal Klartext gesprochen, der Verkäufer ist doch der Wicht. Erst verstößt er wissentlich gegen ebay-Grundsätze und dann ist noch zu blöd, die Sache für ihn und seine eigenen "Bedingungen" wenigstens wasserdicht zumachen.
Wenn zu mir ein Mandant mit der Geschichte ankäme und er eine Rechtsschutzversicherung hätte (um das Risiko für den Mandanten aus Kostengründen gering zu halten), würde ich das Mandat annehmen.
Erfahrungsgemäß neigen Richter dazu, eher demjenigen "einen Denkzettel zu verpassen", der sich vermeintlich clever im Recht fühlt, als demjenigen der dann eine Schwäche des vermeintlich schlauen ausnutzt.
Zappi
EDIT Rechtschreibung...
