Beiträge von Zappi

    Re: Überfüllung von Threats, unfreundliche Moderatoren


    Zitat

    Original geschrieben von schabba
    [...]in meinem aktuellen Fall "R3C T610 Neuerungen" wird dieser mit dem Kommentar geschlossen, man solle es an einen riesen grossen Thread anhängen. Meiner Meinung nach sinnlos, da ich nur über diese Softwareversion diskutieren möchte und nicht erst 8 seiten vorher andere Dinge lesen möchte.


    Mir ist schon klar, dass das Forum überfüllt ist, aber zu mind. 40% mit sinnlosen Kommentaren und immerwieder den Hinweisen die Suche zu verwenden.


    wurde bisher so nicht gesagt deshalb:



    Es existiert ein Thread zum Thema Software T610. In diesem Thread wird, davon kann man als verständiger Mensch ausgehen, auch über die aktuellste Software des Geräts diskutiert. Du möchtest über einen Software-Stand dieses Geräts diskutieren. Reicht dir der vorhandene Thread dazu nicht aus? Wenn nicht, warum nicht? Die Software ist evtl. in einem halben Jahr wieder überholt, soll dann wieder ein neues Thema aufgemacht werden?


    Deine Argumentation ist absolut nicht nachvollziehbar. Du sagst, du möchtest keine acht Seiten lesen. Sagt doch keiner und musst du auch nicht. Mit ein wenig Nachdenken kannst du genau die für dich relevanten Postings aus dem etwas längeren T610 Software-Thread finden. Du gibst in die Suche "T610 Software R3C" ein und wirst den bekannten Thread finden. Deine Suchworte sind im Thread und allen Postings rot hinterlegt. Da deine Software, wie du wohl weißt, nicht die älteste ist, brauchst du doch die ersten Postings (Seiten) gar nicht zu lesen. Du fängst hinten bei den neuesten Postings an, da die Software noch realtiv neu ist und findest in kürzester Zeit die relevanten Infos. Oder es gibt keine, dann näng deine Fragen an den Thread an.


    Wo bitte ist das Problem? :confused:


    Zappi


    ps:
    SNCR:
    ->Ist das zuviel gedankliche Leistung verlangt?
    ->Bitte geh

    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Ich frage mich, wie es sein kann, dass der Verkauf eines noch nicht veröffentlichten Buches im Vorfeld verboten werden kann. Die Promis, die in dem Buch angeblich erwähnt werden, müssten dann ja schon wissen, dass sie a) namentlich darin vorkommen und b) welche Story über sie erzählt wird. Ganz gleich ob es nun stimmt oder nicht.


    Woher weiss man das vorher ?!:confused:


    Das ist nicht so schwierig, wie man denkt. Über Bücher sickert auch schon vor der Veröffentlichung das ein oder andere Detail in die Öffentlichkeit. Manchmal werden einzelne Passagen vor Veröffentlichung des Werks online (z.B. bei BILD) gestellt. Außerdem gibt es in den Verlagen undichte Stellen, Mitarbeiter die mal in das Manuskript schauen durften...


    Je näher der offizielle Veröffentlichungstermin rückt, desto mehr wird vorab bekannt. Mancher Verlag unterbindet das Bekanntwerden vorab ja nicht einmal, ist ja auch eine Art von Werbung.


    Meines Erachtens ist die einstweilige Verfügung kein abgekartetes Spiel von Bohlen und Anders. Anders braucht vielleicht PR, immerhin haben noch mehrere andere Promis eine e.V. angestrengt, die sicher keinen Cent von Bohlen dafür sehen werden, Eva Hermann zum Beispiel.


    Zappi

    Zitat

    Original geschrieben von Schleimenstein
    Daß hier nur eine Begriffsklärung des TT-Preises erreicht werden nsollte, nehme ich dem Initiator des Threads aber nun wirklich nicht ab. Ich kann dessen Argumentation nur als Klagelied des Händlers gegen Kunden, die Preise brutalst möglich drücken wollen, verstehen.


    Äh, du hast den Hinweis auf die Ironie schon gesehen, oder? Von Seiten des Moderators (um mal auch etwas unpersönlich zu werden:p ) wurde doch schon darauf hingewiesen, dass das Klagelied der Händler zum Teil berechtigt ist. Also warum die Aufregung? Wenn Zoran mit anfangs noch vorhandener Ironie gleichzeitig ein imho berechtigtes Klagelied in Form eines ironischen Threadtitels anstimmt, was bitte ist dann daran so schlimm?


    Übrigends, mir wäre anstelle des Threaderstellers (yes...) im Laufe des Threads auch die Ironie abhanden gekommen...


    Die diskussion hat doch nichts damit zu tun, wie du oder wie Händler bei euch in der "Kaufmannstadt" Hamburg (ist das eigentlich ein Gütesiegel im Vergleich zu ""DDR"-Kaufhallen und HO-Gaststätten" :D ) das Brot beim Bäcker übereignen.


    Ich denke, wir kennen deine Meinung jetzt. Vielleicht möchten andere User ja noch zu Wort kommen...


    Zappi (SCNR)

    Zitat

    Original geschrieben von seby
    Hi,
    ich weiß gar nicht, was das alles soll. Ich war eben in meiner Buchhandlung und hab mir zwei Bohlen-Bücher gekauft. Und die hatten auch noch welche da.
    Ich hoffe mal, daß die ganzen Neunmalklugen bei E-Bay auf ihren Büchern sitzenbleiben.


    Gruß
    Seby


    Du weißt nicht, was das alles soll? Verstehen kann ich es auch nicht. Aber schau mal hier:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3556384447&category=27452
    Gerade abgelaufen. Manche Leute zahlen 71,- EUR für das Buch in gebrauchtem Zustand.


    Das ist eine Hysterie der Dummen. Warum nicht davon profitieren? Selbst schuld, wer Geld dafür ausgibt und dann noch so viel. :D


    Zappi

    Dann will ich mal nicht so sein und dem Thread hier die sicher von vielen erwünschte Dynamik geben:


    "Ach was, du hast diese supamegagute Werbung von Audi bekommen?


    Kannst du mir die schicken, die will ich nämlich auch haben!


    Zahle Porto!"


    :D

    Zitat

    Original geschrieben von Justin
    "[...] einschließlich der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage". Heißt dies denn explizit, daß das andere Ende der Verteilanlage dann auch aus meine TV-Dose rauskommen muß?


    Ja, denke schon.

    Zitat


    Oder könnte es vielmehr heißen "[...] einschließlich der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, an die sich der Mieter gerne gegen zusätzliche Kosten anschließen lassen kann"?


    Mach das nicht alles an einzelnen Formulierungen fest. Alles hängt vom Einzelfall ab. Wie wird mit anderen Wohnungen verfahren usw. Ein Formularmeitvertrag soll für tausende von Fällen passen und ist deshalb allgemein gehalten.


    Warum gehst du nicht zu deinem Vermeiter hin und sagst, dass du laut Mietvertrag für Kabel bezahlst und daher auch Kabel haben möchtest. Wenn er sich weigert, geh zum Anwalt, wenn dir die Sache etwas wert ist oder du Rechtsschutz hast.


    Zappi

    Justin:


    Wenn in den Betriebskosten hingegen andere Passagen gestrichen worden sind (Aufzug, weil nicht vorhanden) und der Passus für den Kabelanschluss explizit nicht gestrichen ist und du folglich monatlich quasi auch für Kabelanschluss Betriebskosten zahlst, sieht die Sache u.U. anders aus.


    Ein Gericht hat schon mal entschieden, dass aus der Vorauszahlung von Betriebskosten für Kabelanschluss ein Anspruch darauf resultiert.


    Zitat:
    "Gerade aus dem Umstand heraus, daß die Mieter die Betriebskosten für den Kabelanschluß haben tragen müssen, ergibt sich zwingend die zumindest konkludente Vereinbarung, daß dann auch der Kabelanschluß vom mietvertraglichen Nutzungsrecht der Mieter mitumfaßt worden ist."


    Das Urteil in Auszügen:


    [...]Nutzungsanspruch eines Kabelanschlusses
    Das Amtsgericht Winsen/Luhe hat mit Urteil vom 26.1.1998 - 4 c 1742/97 (ZMR 1998, S. 785 f.) folgende Entscheidung getroffen:


    Zahlt der Mieter an den Vermieter Betriebskosten für die Nutzung eines Kabelanschlusses, so umfaßt der vertragliche Mietgebrauch das Nutzungsrecht des Kabelanschlusses. In einem solchen Fall ist der Vermieter nicht berechtigt, einseitig statt des Kabelanschlusses den Empfang über eine Satellitenanlage zur Verfügung zu stellen.


    Aus den Gründen ergibt sich insbesondere folgendes:


    Gerade aus dem Umstand heraus, daß die Mieter die Betriebskosten für den Kabelanschluß haben tragen müssen, ergibt sich zwingend die zumindest konkludente Vereinbarung, daß dann auch der Kabelanschluß vom mietvertraglichen Nutzungsrecht der Mieter mitumfaßt worden ist. Insoweit ist dieses genauso zu behandeln, als wenn den Mietern Zubehörräume, wie etwa ein Trockenboden zur Verfügung gestellt worden wäre gegen ein Entgelt. Auch in diesen Fällen umfaßt dann der Mietgebrauch auch die Nutzung dieser Räume mit der Konsequenz, daß der Vermieter nicht einseitig berechtigt ist, dieses mietvertragliche Verhältnis wieder aufzuheben. [...]


    Es ging hier um die Nutzung eines Kabelanschlusses neben einer Satelittenanlage ausländischer Mieter.


    Vor diesem Hintergrund ist es nicht abwegig, den Vermieter aufzufordern, für Kabelanschluss zu sorgen. Das Urteil passt zwar nicht 100 %ig, weil es in dem Rechtsstreit darum ging, ob der in der Vergangenheit bereits genutzte Kabelanschluss nach Installation einer Satelittenantenne weiter vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden muss. Aber wenn du Rechtsschutz hast und die Kosten eines Prozesses abgedeckt sind, warum nicht versuchen.;)


    Zappi

    Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Wo Lebst Du denn ? Auf dem Mond oder was ? Hast Du überhaupt richtig gelesen ,worum es hier geht ?
    Es geht hier nicht um ein Defektes Gerät ,sondern lediglich um eine Quietschende Oberschale nebst Tastatur !
    wo Bitteschön ist denn hier die Logig ,das ich ein Handy - was sonst Einwandfrei Funktioniert - nach Hamburg Schicken muß ,nur um eine Schale nebst Tastatur zu wechseln ,was Heutzutage jedes Kind kann ?


    Und ob ich zur Zeit nur ein Handy habe oder hundert tut bei diesem Fall doch wenig zur Sache ,oder ?


    Fakt ist ,das ich nicht auf das Handy einige Tage verzichten kann und werde !


    Ach Kindchen, reg dich doch nicht so auf. Selbstverständlich weiß ich, worum es geht.


    Wenn der Händler das Gerät nachbessern möchte, dann musst du ihm halt das Gerät schicken. Das ist nun mal so.


    Wenn du sagst, du könntest nicht auf dein Mobile verzichten (aus welchen Gründen auch immer:D :D :D ), kommt es doch sehr wohl darauf an, ob du ein Ersatzgerät hast, nicht wahr?


    Warum wirst du denn gleich so ausfallend? Habe das Gefühl, du hast Angst eine Hand voll SMS zu verpassen, wenn du das Gerät mal ein paar Tage nicht hast oder aber es ist halt doch der Prollfaktor...


    Zappi

    Zitat

    Original geschrieben von Tommyboy00
    Meine Vorstellung ist die, in einem (großen) Wirtschaftsunternehmen zu arbeiten, und mich dort in der Rechtsabteilung um Veträge, Zusammenschlüsse (Fusionen), wirtschaftlich/rechtliche Angelegenheiten mit Zulieferern zu kümmern etc.pp. ...


    Ich gebe zu, ich weiß nicht, wer aufgrund welcher Tatsachen und Zahlen bestimmt, dass oder ob es einen Bedarf für dieses Studium gibt. Mein Eindruck ist, dass die Ausbildung zum Diplom Wirtschaftsjuristen "nur" ein Kompromiss und Mittelweg aus BWL und Jura ist, aber halt doch nicht beides ist.


    Daraus kann ergibt sich meines Erachtens, dass du mit dieser Ausbildung kaum in einem Großunternehmen diese gewünschten Tätigkeiten ausführen wirst. Große Fimen, die sich überhaupt noch eine Rechtsabteilung leisten, beschäftigen Volljuristen. Oder wenden sich gleich an eine führende Großkanzlei.


    Wie Jeeves schon sagt, Fusionen & Firmenübernahmen werden mit gutem Grund nicht von eigenen Mitarbeitern aus der Rechtsabteilung (und seien es Dipl. Wirtschaftsjuristen) durchgeführt, sondern von außen über eine hochspezialisierte M&A-Kanzlei. Hierfür ist eine objektive Sicht der komplexen Sachverhalte notwendig. Ein betriebseigener Mitarbeiter läuft Gefahr, sich schon in eigenem Interesse manche Tatsachen schönzureden. Dies wird zudem mit großer Wahrscheinlichkeit die Kenntnisse eines Dipl. Wirtschaftsjuristen übersteigen (nur mal als Beispiel: Zwei Betriebe fusionieren und werden unter einem Namen fortgeführt. Wie gestaltet sich die Übernahme der Mitarbeiter der alten Firma, wenn diese Renten- und Pensionsansprüche gegenüber der alten Firma haben und kann man so etwas ausschließen gegenüber der neuen? Sozialrecht/Arbeitsrecht/BGB-Mix).


    Wenn du später mal M&A machen möchtest, studiere Jura, schließe zweimal bestens ab und arbeite dich bei einer der 10 größten Kanzleien in D hoch, dann wird´s was.


    Außerdem, wenn obige Tätigkeiten gewünscht werden, brauchst du kein BWL. Und wenn es dir auf BWL-Kenntnisse ankommt, dann studiere neben Jura einfach parallel BWL mit bis zum Vordiplom. Das ist machbar, wenn du nicht gerade das Jurastudium in 8 Semestern abschließen möchtest und du ohne jobben studieren kannst.


    Zappi