Beiträge von Zappi

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    Original geschrieben von Kinkerlitzchen
    also ich studier im 5.Semester Wirtschaftsrecht und ich betrachte einen BWL'er nicht als direkte Konkurrenz... Ich kenne keinen BWL'er der, wie ich, 39 Prüfungen ablegen muss um sein Grundstudium abzuschließen.


    Wir sind uns einig, dass dies kein Argument ist, oder? Die Anzahl von Prüfungen zu welchem Zeitpunkt ist kein Hinweis auf eine Berufschance in Abgrenzung zu anderen Studiengängen. Meines Erachtens sagt dies nicht einmal etwas über die Schwierigkeit eines Studium aus.


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    Original geschrieben von Kinkerlitzchen
    Die Ausbildung ist sehr ausgewogen was Jura und BWL betrifft. Ich habe zig Vorlesungen zusammen mit den BWL'ern. Ich schätze die Chancen eines Wirtschaftsjuristen wesentlich höher ein, als die eines Betriebswirts. Du hast ja Kenntnisse in Jura, das bleibt dem BWL'er ja in diesem Umfang verborgen.


    Da kann auch dagegen argumentiert werden, dass du nur 3/4 BWLer und 1/4 Jurist bist. Du hast insofern Recht, als es bestimmt Tätigkeitsbereiche gibt, die genau die Kenntnisse voraussetzen, die dein Studium beinhaltet. Ich meine, die Flexibilität leidet etwas. Deutschlandweit genau so eine Stelle zu finden, dürfte schon nicht so leicht werden.


    Ob tatsächlich so viel Bedarf besteht, kann ich nicht beurteilen. Mir stellt sich halt die Frage, was du mit deinen (Wirtschafts-)Rechtskenntnissen anfängst, wenn du sie vor Gericht nicht anwenden kannst. Natürlich kannst du sie für Vertragsgestaltung nutzen, aber deshalb auf einen Teil des BWL-Studiums zu verzichten?


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    Original geschrieben von Kinkerlitzchen
    Es haben ja mässig Leute beides studiert. Jura und BWL. Das kannst Du nun in einem Abwasch erledigen.


    Es gibt kein besser oder schlechter. Es ist vielschichtiger. Jenachdem was man für Bedürfnisse und Vorstellungen hat, kann man sich im Hauptstudium auch noch spezialisieren.


    Für diesen speziellen Anforderungsbereich kann man sich ein Studium sparen, stimmt. Für Frauen eine Zeitargument. ich sehe gerade du bist eine :) . Soll nicht chauvinistisch gemeint sein ;) .


    Es ist schwierig, sich über besser oder schlechter zu streiten. Wenn du sagst, es ist vielschichtiger, muss ich dir widersprechen. Ich denke, es ist spezieller. So schließt sich der Bogen zu meinem ursprünglichen Post. Meine Meinung dazu ist, dass diese Studienwahl einen in der späteren Berufswahl einschränken kann. Wenn du jedoch den Job findest, der genau deinem Profil entspricht, warum nicht.:)


    Zappi


    Was denkst du dir eigentlich?


    Wenn du einen Defekt an einer Ware hast, darf der Verkäufer das Gerät reparieren. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Wenn du also das Knartzen beseitigt haben möchtest, musst du es in Gottes Namen einschicken. Kann keiner was dafür, das du online gekauft hast.


    Wenn du weiterhin wirklich geschäftlich erreichbar sein musst, fragt ich mich, warum du


    a) wenn du Angestellter bist, kein Fimenmobiltelefon hast???


    b) wenn du Selbständiger bist, nur ein einziges Mobiltelefon hast??? Ein Ausfall en einem technishcen Gerät ist ja nicht abwegig, oder???


    Zappi


    EDIT:


    Zur Mentalität der künstlich sich ärgernden:
    Ihr wollt Geld sparen per online kauf, das ist ok. Wenn ihr aber dringend oder kurzfristig ein Teil braucht, dann bestellt halt nicht online. Jedes Kind weiß, dass es bei guten Angeboten auch mal kurzfristig zu Lieferschwierigkeiten kommt und ein Händler hat nunmal auch andere Kunden zu bedienen.

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    Original geschrieben von stylens
    also was ist dein problem?
    :rolleyes:


    es ist oder wird evtl. u.U. ein Problem für Psychi. Wie gesagt, sein handeln kann einen Straftatbestand ausfüllen. Wenn er nicht gerade selbständig ist, kann ihn sowas seinen Job kosten, abgesehen davon, seriös ist sowas nicht... (weiß ja nicht, welche Branche:rolleyes: )


    Zappi

    Da eine Mietminderung doch auf die Dauer dein Problem nicht löst -der Pianist hört dewegen ja nicht auf- und den Vermieter auf lange Sicht auch nur verärgert, ist es wohl das beste, du einigst dich mit dem Vermieter auf die einvernehmliche kurzfristige Auflösung des Mietverhältnisses sobald du Ersatzwohnraum gefunden hast. Der Vermieter lässt sich bestimmt mit obiger Argumentation von dieser Lösung überzeugen.


    Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen einer Mietminderung würde ich es nicht ankommen lassen. In der Rechtsprechung wurde bundesweit schon alles mögliche zum Thema Lärm und Zumutbarkeit entschieden; auch gibt es zahlreiche Entscheidungen eben genau zum Thema "Klavier-Lärm". Die Spanne reicht von -erlaubt sind täglich 2,5 h üben- bis -8 h täglich müssen einem Berufsmusiker schon zugestanden werden-.


    Alles andere ist Spekulation. Dem Vermieter, der evtl. nicht mal im Haus wohnt, nachzuweisen, dass er vom Klaviervirtuosen wusste, kann schwierig werden.


    Zappi

    Hi,


    meines Erachtens schränkst du deine späteren Job-Aussichten realtiv weit ein. Du wirst in der Wirtschaft oder evtl. bei einer Versicherung tätig sein können.


    Das Problem dabei ist, dass Versicherungen gerne auch gleich Volljuristen einstellen und Betriebe, die sich überhaupt eine Rechtsabteilung oder einen Justiziar leisten, eben auch einen Volljuristen angeln werden. Denn wenn in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Anwaltszwang besteht, darft du wohl nicht auftreten.


    Ich denke die Ausbildung zum Diplom-Wirtschaftsjuristen ist auf einen sehr kleinen Tätigkeitsbereich zugeschnitten. Selbst innerhalb eines Betriebes die Tätigkeit zu wechseln in den mehr betriebswirtschaftlichen Teil wird schwierig sein, immerhin gibt es massig BWLer (Uni und FH) als Konkurrenz.


    Wenn dich Recht interessiert, überlege doch Jura zu studieren. Kann mühsam sein, aber die Möglichkeiten sind danach weiter. Und an die Uni willst du eh lieber.


    Zappi

    Deine Freundin kann bestimmt wählen, wie hoch sie sich versichern möchte und demenstprechend varieren auch die jährlichen Beiträge.


    Nach dem Risiko eines Haftungsfalles bestimmt sich schlussendlich die Pämie. ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass die als Logopädin keinem großen Haftungrisiko ausgesetzt ist. Dementsprechend kann sie wohl eine weniger teure Versicherung wählen. Infos gibt die IHK.


    Erfahrungen mit Berufshaftpflichtversicherungen gibt es massig, und Urteile auch. Zu den guten Versicherern gehören imho Allianz und Gerling. Anderere sind sicher auch gut und evtl auch günstiger.


    Zappi


    EDIT: möglicherweise ist es sinnvoll die Versicherungen der anderen Logopäden zu vergleichen. Wenn eine Haftung aller Logopäden für einander (das Handeln auch anderer) besteht, ist es notwenig die Versicherungssummen anzugleichen, um zu vermeiden dass es zu Unterdeckung aufrgund versch Deckungssummen kommt.

    Das war sicher ein Formularmietvertrag und die Formulierung mit dem Kabel wurde halt nicht gestrichen.


    Einen Anspruch auf Kabelanschluss hast du aus dieser Formulierung nicht, da diese ja nur regelt, wie mit den Kosten eines solchen evtl. bestehenden gemeinschaftlichen Kabelanslusses verfahren werden soll(Einbeziehung in die Betriebskostenabrechnung).


    Das heißt, was nicht vereinbart ist, gibt dir keinen Anspruch. Wenn also die Wohnung nicht als solche mit Kabelanschluss angepriesen worden ist, besteht kein Anspruch darauf.


    Ein TV-Kabelanschluss ist sicher nicht obligatorisch und nicht selbstverständlich in einer Mietwohnung. Wie sonst wären die unzähligen Satellitenantennen an Wohnhäusern zu erklären.


    Mir scheint, du hast bei Vertragsschluss einfach nicht daran gedacht und dir darüber auch keine Gedanken gemacht.


    Zappi

    Setze deinem ehemaligem Arbeitgeber eine kurze Zahlungsfrist von einer Woche, sofern zur Fälligkeit deines Lohnanspruchs keine spätere Fälligkeit vereinbart ist. Gib nochmal deine Kontodaten an und weise darauf hin, dass du den Lohn sonst einklagen wirst.


    Wenn nach Fristablauf keine Geld auf deinem Konto ist, kannst du Klage vor dem Arbeitsgericht auf Lohnzahlung erheben. Dies kann ein Anwalt für dich tun, der aber Geld kostet, da aufgrund einer Besonderheit vor dem Arbeitsgericht in 1. Instanz jeder seine Anwaltsgebühren selbst trägt (wenn du entsprechenden Rechtsschutz hast, zahlt diese), egal ob man obsiegt oder nicht. Du kannst auch selbst klagen. Geh einfach zum Arbeitsgericht und schildere der Geschäftsstelle dein Anliegen zu Protokoll.


    Eine "kostenlose Rechtsbeihilfe" kann man sich nicht so einfach nehmen. Man bekommt schon Prozesskostenhilfe, wenn man entsprechend bedürftig ist (gegen Nachweis).


    Im Hinblick auf ein etwaiges Insolvenzverfahren ist es nicht notwendig, ein Einschreiben zu schicken. Das bringt dafür gar nichts. Es dient allein Nachweiszwecken.


    Wichtig ist, zügig zu handeln. Wenn schon Liquiditätsprobleme bekannt sind, sollte die Sache schnell abgehandelt werden.


    Zappi

    Ohne über die genauen Hintergründe der Verträge und der Zukunftsaussichten der Branche Bescheid zu wissen, rate ich dir, genau zu überdenken, ob du als quasi in diesem Beruf Berufsanfänger dir die (handels)rechtliche Position mit allen Haftungsmodalitäten auflasten möchtest.


    Zappi