Die Zeitschrift Connect, die dem 6170 für mich bisher nicht nachvollziehbare schlechte Empfangseigenschaften und magere Sprachqualität attestiert, meint, das 6170 habe 2 MB Speicher... vgl. aktuelles Heft.
Z.
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Die Zeitschrift Connect, die dem 6170 für mich bisher nicht nachvollziehbare schlechte Empfangseigenschaften und magere Sprachqualität attestiert, meint, das 6170 habe 2 MB Speicher... vgl. aktuelles Heft.
Z.
Wende dich an den örtlichen Copy-Shop deines Vertrauens. Dort werden oft Folien bedruckt. Preislich hält sich der Aufwand in Grenzen. Die Qualität schwankt von Shop zu Shop allerdings beachtlich. Würde mal einen Versuch dort wagen mit nur einem Foto/Folie. Du siehst relativ schnell, ob die Qualität für deinen Zweck ausreichend ist.
ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
(...)Netter Seitenhieb
hab doch glatt den hier
vergessen
ZitatOriginal geschrieben von Mr.Kittin
Hi Trauma,
das 1. Gespräch + einen Brief, auch wenn die 3 Monate noch nicht rum sind, sollte eigentlich schon die Versicherung übernehmen.
So war es zumindest 2 mal bei mir.
mfg Axel
Das wäre, vorausgesetzt die Wartezeit von drei Monaten ist noch nicht abgelaufen und es besteht eine entsprechende Vereinbarung, ein reines Entgegenkommen bzw. ein Eintritt aufgrund Kulanz, was wiederum keine Rückschlüsse von dem einen Fall auf den anderen zulässt.
Z.
ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
Ich schrieb ja auch in diesem Fall. Die Verkehrssicherungspflicht, aus der sich ja die Streupflicht ergibt, ist eine generelle Rechtspflicht. Der mögliche Anspruch auf Schadensersatz liegt demnach nicht in dem bestehenden Mietverhältnis begründet. Anders wäre es, wenn unklar ist, wer die Pflichtverletzung zu vertreten hat (Eigentümer o. Mieter).
Ich sehe in diesem Fall keinen Link in das Mietrecht. Die Rechtsberater des Mietervereins dürfte daher nicht helfen, um einen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen zu können.
Gruß,
Martin
Es ging mir einzig darum, den Eintritt eines Versicherungsfalls zu begründen und damit herbeizuführen. Sollte dies gelingen, tritt die Rechtsschutzversicherung, welche ja mitabgeschlossen ist, ein und der Mieter kann, so der beim Mieterverein tätige Mitarbeiter überfordert ist, einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Der Eintritt des Zustands der Überforderung ist von Anlaustelle zu Anlaufstelle des Mietervereins verschieden. Ich hatte den Mieterverein schon als Klagevertreter auf der Gegenseite.
ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
Soweit korrekt, aber welche sich aus dem Mietvertrag ergebende Pflicht soll er denn verletzt haben? Bin nur BWL`er und insofern sicherlich nicht "fest" in der juristischen Argumentation.
Gruß,
Martin
Ist ja nicht tragisch, Rechtsrat wird gerne auch von Nichtjuristen mal erteilt...
ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
Die sich aber in diesem Fall eher als unnütz erweisen würde, da ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung mit dem Mietrecht (und damit dem Mieterrechtsschutz) nix zu tun hat.
Gruß,
Martin
Würde ich pauschal so nicht stehen lassen. Der Bezug zum Mietrecht ist schon da, wenn anzunehmen wäre, dass der Vermieter einer ihm obliegenden Pflicht, deren Ausführung auch dem Mieter zu Gute kommt, nicht nachkommt und der Mieter dadurch einen Schaden erleidet.
Z.
Wobei insgesamt berücksichtigt werden muss, dass die Sprachqualität des T610 unter besten Bedingungen und auch ohne Rauschbug nicht an die des Motorola V3 heranreicht.
Nach meinem persönlichen Empfinden haben Sony Ericsson Telefone von Haus aus keine gute Sprachqualität zu bieten. Motorola Telefone hingegen sind nach meiner Erfahrung sehr gut was Sprachqualität angeht.
Z.
ZitatOriginal geschrieben von LarryT78
musst du auf jeden fall mit wig - also schutzgas schweißen... mit elektrode fliegt dir "die scheiße" nur so um die ohren... - spritzt ohne ende - ist kein witz, wirst dich dabei übel verbrennen ...
geh in eine lohnschweißerei die machen dir das für nen 10er
Genauso würde ich das auch machen. Oder du suchst dir einen Betrieb in deiner Nähe, der mit Aluminium arbeitet und fragst dort mal an. Das geht für kleines Geld.
Ohne spezielles Schweißgerät für Aluminium würde ich da nicht ran. Das funktioniert nicht durch einlegen einer anderen Rolle Metall.
Z.
ZitatOriginal geschrieben von dUnNoA
Ja, ich hab mir die Anleitung schon längst runtergeladen.
Naja, geantwortet hast du mir auf die Frage nicht direkt, wenn ich es zitieren soll:
"Ich glaube das 6170 hat einen dynamischen speicher, verbessert mich wenn ich falsch liege".
Sorry, aber für mich ist das keine eindeutige Antwort.
Naja, über die Anleitung hab ich jetzt auch rausgefunden, dass es einen statischen Speicher hat. (wieso meinst du immer noch es hätte einen dynamischen? les dir die Anleitung mal selbst durch, da stehts doch relativ eindeutig) Zappi, du hast das Handy doch. Wieso ist dir das nicht früher aufgefallen? Und könntest du mal für mich nachschauen wieviel Platz jeder der 3 Speicher verfügt?
Du bist echt ein Spaßvogel. ![]()
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Eben weil die Bedienungsanleitung gewisse Zweifel zulässt, habe ich ebenso formuliert. Nach wie vor behaupte ich, dass der Speicher dynamisch ist. Ist der Zweite voll, geht auch beim dritten nichts mehr, obwohl dort kaum was abgelegt ist. Ist das ein statischer Speicher? Sorry, eben so versteh ich die Bedienungsanleitung.
Wie bitte soll ich die einzelnen Speicher auf ihre Kapazität hin prüfen? Es gibt eine (in Zahlen: 1)Speicheranzeige, die belegte und freie Kapazität angibt und sicher nicht jeden einzelnen der drei Speicher. Warum das so ist? Weil der Speicher eben dynamisch ist.
Ich klink mich aus. Kauf dir ein Samsung Telefon...
Zappi :p
PS:
Kann man den Thread ggf. schließen? Man muss ja nicht alles an doppelter Stelle diskutieren.