Beiträge von Zappi

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    Original geschrieben von McTristan
    Du wirst daran wenig Freude haben auch wenn es theoretisch funktioniert. Die Datenrate von USB1.1 ist selbst für 2.4x brennen von DVDs nicht ausreichend in sofern dürfte das Buffer-Underrun-Feature ständig zum tragen kommen und das Brennen einer DVD Ewigkeiten dauern. Dann doch lieber noch knapp 10-15 € in eine USB 2.0 Karte investieren - geht es um ein Notebook, sollte eine PCMCIA USB 2.0 Karte helfen.


    Erwäge einen externen(muss sein) DVD/CD-Brenner anzuschaffen. Es sollen nur gelegentlich DVDs gebrannte werden. In erster Linie CDs zur Sicherung und etwas Musik für den Pkw-Gebrauch.


    PC kann wohl USB 2.0, sagt jedenfalls der Gerätemanager. Es stehen mehrere USB-Anschlüsse zur Verfügung.


    Zunächst mal macht das Vorhaben Sinn - in erster Linie CD-Brennen und weiter an welchen der USB-Anschlüsse soll der Brenner angeschlossen werden um möglichst flott zu funktionieren? :rolleyes: PC-Dau und Anwender am Werk ...

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    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Wenn also die Abschlussrechnung = Endabrechnung irgendwann in 2002 erstellt und zugestellt wurde, dann gilt die neue Verjährungsfrist von 3 Jahren, sehe ich das richtig?


    Imho ja!

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Wenn aber nie eine Abschlussrechnung eingegangen ist, wäre das dann ein Dauerschuldverhältnis, weil ich monatlich einen Abschlag gezahlt habe, oder wie definiert sich das? In diesem Fall dann müsste das verjährt sein, oder?


    Verjährt nicht, aber es kommt eine Sonderregelung zu Geltung (siehe unten).

    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Du kannst auch heute erstmalig eine Rechnung dafür bekommen.


    Das mag sein. Der Vermieter ist aber unter Umständen gar nicht mehr berechtigt, Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen zu fordern. Der Anspruch ist wohl nicht verjährt, es kommt ggf. jedoch ein Ausschluss der Forderungsmöglichkeit durch den Vermieter in Betracht (Ausschlussgrund! völlig unabhängig von Verjährung).
    § 556 III Satz 2 BGB
    War Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2002 und rechnet der Vermieter nicht bis spätestens 31.12.2003 gegenüber dem Mieter ab, kann er Nachforderungen in der Regel nicht mehr vom Mieter aus diesem Zeitraum verlangen.


    Z.


    PS:
    Charlie

    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    2 Jahre sinds, wenn der Vertrag vor dem 1.1.02 abgeschlossen worden ist, bei Dauerschuldverhältnisses sogar erst ab 1.1.2003.


    Auch das ist so imho falsch. Ich meine, die Verjährung für Ansprüche des Vermieters auf Betriebskostennachzahlungen beträgt 4 Jahre, wenn die Ansprüche vor dem 1.1.2002 entstanden sind, § 197 BGB alte Fassung. Für Ansprüche auf Mietzinszahlung bei gewerblichen Vermietern waren es 2 Jahre, § 196 Abs.1 Nr. 6 BGB alte Fassung. Der galt aber imho nur für Miete / Mietzins und nicht für Betriebskostennachzahlungen.


    Ja und?


    Wo steht, dass es 2 Jahre sind und der Anspruch 2 Jahre ab Rechnungsdatum verjährt?

    2 Jahre? Ergibt sich dies aus den AGB der Stadtwerke? Und dann noch Ablauf während des Jahres und nicht am Ende? Wozu sollen dann am Ende des Jahres Mahnbescheide verschickt werden, wenn die Frist dann nicht abläuft?!

    Das gehört beides abgehakt unter Carlie_Ds Signatur, jedenfalls was Richtigkeit und Info-Gehalt angehört.


    Nebelfelsen

    Zitat


    Mal angenommen, ich hätte im Oktober oder November eine Abschlussrechnung erhalten, dürfen sich die Stadtwerke dann mit der Zahlungserinnerung bzw. mit der Mitteilung, mit der sie mich in Verzug setzen, ewig lange warten oder verfällt das irgendwann?


    Warum nicht.


    Der Anspruch verjährt in 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem er entsteht.

    Hallo,


    habe mir gerade mein 6170 austauschen lassen wegen Displayfehler im kleinen Display.


    Nun habe ich ein fast neues Gerät erhalten (bei dem die obere Kreuztaste keinen Druckpunkt hat :mad: , was der Grund ist, dass ich das Teil gleich wieder zurückgeben werde; aber das nur nebenbei).


    Aber nun die eigentliche Frage: Firmware ist V 3.24, 04.04.2005, RM-47, also die aktuelleste.


    Mir kommt die FW sehr träge und langsam vor. Beim Auf/Zuklappen des Geräts reagiert der kleine Bildschirm mit deutlicher Verzögerung, was bei der alten (1. FW) definitiv nicht so war. Klapp ich zu und schaue außen auf das Display wird es schwarz und mit Verzögerung von 1/2 Sekunde erscheint der Bildschirm.


    Auch das Menü ist langsamer. Hab ja den direkten Vergleich. Di noch das alte heute das neue.


    Kann das jmd bestätigen oder bilde ich mir das ein?


    Z.


    PS:


    Lol, das lag mir auf der Zunge. Warum hatte ich mir das verkniffen...


    Z.

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    (...)
    Ich werde dieses Jahr auch was an meinem Primera machen. Schöne Felgen sind so gut wie bestellt. Das wars auch bis hier hin! :D
    Mehr trau ich mich nicht, möchte einfach nicht als Proll deklariert werden, und außerdem gefällt mir das sicherlich nicht mehr.
    (...)


    Finde es etwas lächerlich, den zugegebenermaßen bei einzelnen Personen unterschiedlich stark ausgeprägten Hang zur Selbstverwirklichung dort enden zu lassen, wo man, was auch sehr subjektiv ist, die Grenze des "Prolls" erreicht sieht.


    Wenn man etwas gut findet, soll man dazu stehen. Ob das jetzt ein getuntes Auto ist oder ein überteuertes Mobiltelefon ist. Kann man nicht dazu stehen, dann soll man es lassen.


    Es aber damit abzutun, dass etwas nicht state of the art ist und man damit gezwungen ist, etwas nicht auszuleben, impliziert, dass man es ja eigentlich doch gern würde aber aufgrund von Zwängen nicht kann.


    Das wiederum lässt mich persönlich vermuten, dass doch andere Hinderungsgründe vorliegen, wie z.B. finanzielle Dinge. Tuning, egal ob dezent, sportlich oder vollumfänglich ist bekanntlich nicht gerade preiswert zu haben.


    Insgesamt rate ich jedem, der es sich nicht leisten kann oder vorgibt es nicht zu wollen, auch mal einfach ein Thema zu überlesen. Vor allem, wenn der Ersteller das Thema eh schon mit Samthandschuhen anfasst, um die Ausartung des Threads - wie hier - zu vermeiden.