Hallo zusammen,
am Samstag habe ich eine Mahnung von den Stadtwerken der Stadt bekommen, in der ich früher mal gewohnt hab.
Ende September 2002 bin ich aus der Wohnung ausgezogen und den Stadtwerken meine neue Anschrift hinterlassen.
Ich glaube auch, damals eine Abrechnung erhalten (und wenn dann diese auch bezahlt zu haben), habe aber keine Unterlagen mehr von vor über 2 Jahren und müsste mir auch die Bankauszüge erst kostenpflichtig beschaffen umd das prüfen zu können.
Mal angenommen, ich hätte im Oktober oder November eine Abschlussrechnung erhalten, dürfen sich die Stadtwerke dann mit der Zahlungserinnerung bzw. mit der Mitteilung, mit der sie mich in Verzug setzen, ewig lange warten oder verfällt das irgendwann?
Gibt es irgendeinen Anspruch, die Zahlungsfrist zwecks Prüfung der Angelegenheit zu verlängern (ich brauch ja erst eine Rechnungszweitschrift von den Stadtwerken, Kontoauszugskopien von der Bank, etc.)? Oder sollte ich besser erst einmal unter Vorbehalt überweisen und wie sehen in diesem Fall die Chancen aus, mein Geld zurück zu bekommen, falls ich damals doch schon überwiesen habe?