Beiträge von insane-92

    Ich kann meinen Vertrag seit einigen Tagen verlängern und würde gern in einen Unlimited Tarif verlängern... Young Konditionen sind auch machbar, da ich noch jung genug bin.


    Falls mir jemand ein Angebot machen kann, darf er sich gerne melden.


    Aktuell nutz ich 33 GB zu 25,49. Es ist ein Rabatt von 22,50 hinterlegt, ohne Befristung.

    Hallo zusammen,


    weiß jemand ob es möglich ist, dass sich Inhaber von Partnerkarten für den Onlinebereich registrieren und einloggen können?
    Bisher hat es ja gereicht sich mit Benutzername und Passwort einzuloggen, sodass der Partnerkarteninhaber auch die Umsätze und Abrechnungen einsehen und prüfen konnte.
    Da ja künftig beim einloggen und auch bei Onlinezahlungen eine mTAN nötig sein wird und diese wohl standardmäßig an den Inhaber der Hauptkarte gehen, wäre dies natürlich klasse. Sonst muss der Hauptkarteninhaber die mTAN ja jedesmal weiterleiten.


    Leider geht das nicht. Frag mich auch, wie die sich das vorstellen...

    Zitat:



    Wir haben bei der Pres­sestelle der Telekom nach­gefragt, wie das Unter­nehmen mit der Entschei­dung umgehen wird, zumal das nach wie vor laufende Haupt­sache­verfahren keine aufschie­bende Wirkung hat. "Wir werden StreamOn auch in Zukunft anbieten", so die Telekom. Die Optionen seien bei den Kunden wie auch bei den Inhal­tean­bietern, die man als Partner gewonnen habe, beliebt. Daher halte die Telekom daran fest.


    Wie die Pres­sestelle des Bonner Mobil­funk-Netz­betrei­bers weiter ausführe, hoffe der Konzern darauf, dass die Bundes­netz­agentur eine nicht näher bezeich­nete ange­messene Frist für die Umset­zung der Anord­nung einräumt. Man werde weiter dafür kämpfen, StreamOn in der aktu­ellen Form anbieten zu können, komme der Anord­nung aber zunächst nach und werde beide bean­stan­deten Punkte wie vom Regu­lierer verlangt umsetzen.

    Hallo [USER="202823"]insane-92[/USER],


    freut mich, dass du mit dem Gedanken spielst, bei uns zu bestellen.
    die 14 tägige Widerrufsfrist beginnt, mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, welche du durch die Auftragsbestätigung erhältst.
    Natürlich nur bei online/telefonischer Bestellung gemäß Fernabsatzgesetz.
    Generell hoffe ich natürlich, dass es keinen Grund für dich gibt, den Auftrag zu widerrufen.


    Gruß Marco K. von Telekom hilft


    Hallo Marco,


    meinst du mit Auftragsbestätigung die E-Mail? Also die Eingangsbestätigung dann, der Bestellung?

    Wenn ich heute online ein Vertrag bei der Telekom bestelle mit Portierung und der Vertrag wird erst mit Portierung aktiviert, ab wann gilt dann meine Widerrufsfrist?


    ab Aktivierung und der Möglichkeit, den Vertrag nutzen zu können oder ab Online Bestellung?