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Original geschrieben von Kallenpeter
Sollen sie mal machen, aber ich glaube nich dran das America Movil sein Anteile verkauft
Wieso nicht? Glaubst Du AM hält die KPN-Beteiligung wegen der negativen Rendite um Geld kaputt zu machen? Die haben sich ganz offensichtlich eingekauft um eine Übernahme durch wen auch immer vorzubereiten. Und nachdem AT&T seinerseits 9% an AM hält und die CEOs befreundet sind, werden sie sich sicherlich keine Übernahmeschlacht um KPN liefern.
Im übrigen stellt sich die Frage wieso AM seine Anteile verkaufen sollte. AT&T kann auch mit 72,3% der Anteile KPN kontrollieren und den Laden in seine Bilanz konsolidieren. Angesichts des freundschaftlichen Verhältnisses zwischen AT&T und AM bietet sich ja KPN als Joint Venture zu führen.
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AT&T erwägt Expansion nach Europa; KPN und Everything Everywhere als Übernahmeziel genannt
17 Januar 2013
Das Wall Street Journal (WSJ) berichtet der US-amerikanische Telekommunikationsgigant AT&T erwäge eine Expansion nach Europa um einen Wettbewerbsvorteil in Übersee zu erlangen. Unternehmensnahe Kreise verrieten dem WSJ, AT&T sei noch bei der Prüfung etwaiger Ziele, eine Übernahme könne jedoch vor Jahresende bekanntgegeben werden.
Wenngleich die Pläne des Unternehmens noch unausgereift sind, befinden sich KPN Telecom (Royal KPN) aus den Niederlanden sowie der britische Mobilfunkgigant Everything Everywhere angeblich "auf AT&T's Radar", während Deutschland ebenfalls als begehrter potentieller Markt gilt.
TeleGeography merkt an, daß sich 27,7% der KPN-Anteile in den Händen des südamerikanischen Mobilfunkgiganten America Movil (AM) befinden, einem Unternehmen, an dem AT&T seinerseits eine Minderheitsbeteiligung hält. Ferner gilt der America Movil Eigner, Carlos Slim, als enger Freund von AT&T Chef Randall Stephenson. Dagegen befindet sich Everything Everywhere in den Händen der Deutschen Telekom (DT) sowie France Telecom-Orange (FT-Orange).
Quelle: http://www.telegeography.com/p…rywhere-named-as-targets/
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Original geschrieben von offline
Netz: T-Mobile faellt raus, oder?
In den Ballungsräumen rollt T-Mobile seit ein paar Monaten UMTS auf 1900 MHz aus, also einer Frequenz, die auch das iPhone unterstützt. Irgendwo im Netz gab's auch eine inoffizielle Netzabdeckungskarte davon. Auf dem Land wirst Du Dich aber weiterhin mit EDGE begnügen müssen.
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Durch Freundschaftswerbungen war ich zeitweise auch schon bei € 220. Ob man auch durch reguläre Aufladungen über € 200 kommt, weiß ich allerdings nicht.
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bei Anruf Rufnummer angeblich nicht vergeben
Sagt mal, bekommt Ihr bei abgehenden Anrufen von Eurer Lidl SIM auch gelegentlich die Ansage, daß die gewählte Rufnummer nicht vergeben sei?
Ich beobachte das schon seit ca. einem halben Jahr und in letzter Zeit häuft es sich ziemlich. Würde behaupten, daß bei mir jeder fünfte Anruf scheitert und das obwohl ich reguläre inländische Mobilfunkrufnummern aus meinem Telefonbuch anwähle, die im internationalen Format (+49...) abgespeichert sind. Das Rufziel spielt auch keine Rolle - betrifft sowohl andere O2 Kunden (mit originär von O2 zugeteilten Rufnummern) als auch beispielsweise einen congstar Kunden, der eine 0178-Rufnummern importiert hat. Es scheint also keinen Zusammenhang mit dem Rufziel zu geben.
Nach einer Wahlwiederholung klappt der Rufaufbau dann aber immer auf Anhieb.
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Original geschrieben von Crashman
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber für mich ist Congstar nicht soooo billig. Ich nutze es nur als Gelegenheit um die nächste Welle guter Vertragsangebote abzuwarten!
Du vergißt, daß congstar spätestens im zweiten Jahr um € 5 günstiger wird oder es andere günstigere Alternativen ohne MVLZ geben wird, zu denen man mit einem Laufzeitvertrag dann eben nicht nutzen kann.
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b1x
Die SIP-Daten kannst Du aus den meisten easyboxen problemlos auslesen: http://www.arcor-user-forum.de…-ultimative-methode-4550/
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Die Rufnummern meiner Freundin wurde am 1.12. von yourfone zu congstar portiert, nachdem yourfone den Portierungstermin trotz fristgerechter Kündigung einen Monat zu spät festgelegt hatte (Vertragsende wäre eigentlich 31.10. gewesen). Da congstar keine Versandbenachrichtigung verschickt, war sie beim ersten Zustellversuch Ende November nicht zu Hause sodaß das Postident-Verfahren nicht durchgeführt werden konnte (ohne Postident hätte ich es annehmen können). Also hat sie anhand der Paketnummer auf der Benachrichtigungskarte bei DHL eine erneute Zustellung für den 1.12. veranlaßt. Wie sich am Nachmittag des 1.12. nach viel Telefoniererei mit DHL herausstellte, hat der DHL-Paketbote eine falsche Paketnummer auf die Benachrichtigungskarte geklebt, sodaß ihr Paket mit der congstar SIM im Depot liegenblieb und sich irgendjemand vermutlich ärgert, daß sein Paket erst Tage später zugestellt wurde. Schlußendlich wurde die congstar SIM am 3.12. zugestellt.
Witzigerweise hat congstar mit der ersten Rechnung aber bereits ab 27.11. Grundgebühren berechnet, obwohl die Nummer erst am 1.12. portiert wurde und somit die vertraglichen Leistungen selbst bei rechtzeitiger Zustellung nicht früher hätten erbracht werden können.
Nach meiner Reklamation hat congstar aber die anteiligen Grundgebühren bis zur Zustellung der SIM-Karte am 3.12. sowie die Telefonkosten für die Anrufe bei DHL anstandslos erstattet.
Fazit: Postident und die fehlende Versandbenachrichtigung sorgen nur für Komplikationen und das Billing hat congstar auch nicht im Griff.
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Schließlich sollte ja auch folgendes gelten: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__134.html
§ 134 BGB ist nur bei Verstoß gegen Verbotsgesetze einschlägig und nicht bei jedem Verstoß gegen gesetzliche Regelungen. In Betracht kommt aber eine andere rechtshindernde Einwendung, nämlich die Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB. Man könnte die durch das Formular abgegebene Erklärung in der Tat nach § 123 Abs. 1 BGB anfechten, da die mobilcom-debitel Mitarbeiterin (der "Business Hotline" übrigens) den Betroffenen einerseits arglistig getäuscht hat, indem sie behauptete die Verwendung des Formulars sei von der Bundesnetzagentur sowie von Gesetzes wegen vorgeschrieben und im übrigen auch weil der Tatbestand der zweiten Alternative der Vorschrift erfüllt ist, nämlich der der Drohung. Konkret hat mobilcom-debitel widerrechtlich mit dem Unterlassen der Portierungsfreigabe gedroht, wenn das Formular nicht unterschrieben übermittelt würde.
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Ich hatte auch angeregt hier den Weg des einstweiligen Rechtsschutzes zu gehen und bereits einen entsprechenden Antrag formuliert, aber dem Betroffenen war das zu müßig. Meine Hoffnung ist, daß die BNetzA oder vielleicht ein Wettbewerber tätig wird.