Beiträge von Senfdazugeber

    Die BNetzA hat heute auf die Beschwerde vom 28. Dezember 2013 reagiert und die Sache nach Prüfung des Anliegen "zur Eskalation an die beteiligten Anbieter weitergeleitet".
    Der Teilnehmer hat das Formular jedoch gezwungenermaßen bereits unterschrieben.


    Danke für den Hinweis auf foren@md.de - ich denke jedoch, daß dieses Gebfahren vor dem Hintergrund mobilcom-debitels Tradition kundenfeindlichen und mitunter gesetzeswidrigen Verhaltens im Interesse aller Kunden über den Einzelfall hinaus bekanntgemacht werden sollte.

    Hallo zusammen,


    Um es für andere Betroffene einmal öffentlich zu machen und um Wettbewerber zu wettbewerbsrechtlichen Weiterungen zu ermutigen möchte ich darauf hinweisen, dass die mobilcom-debitel GmbH unter Verstoß gegen die ausdrückliche Klarstellung des § 46 Abs. 4 S. 4 TKG darauf besteht im Falle vorzeitiger Rufnummernportierungen das gegenständliche Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wobei sämtliche vereinbarten Entgelte bis zum regulären Vertragsende sofort fällig werden sollen.


    Im konkreten Fall hatte der Teilnehmer per Telefax und Einschreiben in unmißverständlicher Weise und unter Zitierung der einschlägigen Rechtsvorschrift die Freigabe seiner Rufnummer zur sofortigen Portierung verlangt. Nach zwei gescheiterten Portierungsanfragen durch die 1&1 Telecom GmbH erhielt der Teilnehmer seitens mobilcom-debitel bezeugbar die telefonische Auskunft, daß man sofortige Portierungen nur gestatte wenn dies mittels des vermeintlich "von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen" Formulars verlangt würde, welches die mobilcom-debitel GmbH auf Verlangen zusende. Die wiederholte Aufforderung die Rufnummer aufgrund des bereits zugegangenen Schreibens zur Portierung freizugeben, verweigerte man mit dem Hinweis, man möge doch gefälligst das Gesetz lesen. Die einschlägige Norm, § 46 Abs. 4 TKG, besagt aber tatsächlich folgendes:


    Zitat

    (4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.


    Das besagte Formular (siehe unten) sieht aber zugleich die vorzeitige Vertragsbeendigung sowie die sofortige Fälligkeit aller bis zum regulären Vertragsende anfallenden Entgelte vor:


    Somit versucht mobilcom-debitel also offenbar die Regelung bzw. Klarstellung des § 46 Abs. 4 S. 4 TKG zu umgehen, den Portierungsprozeß durch gewillkürte Formalien zu erschweren und sich letztlich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, da sich der Teilnehmer zwangsläufig verpflichtet alle Entgelte bis zum Vertragsende vorzeitig zu entrichten (Zinsgewinn) und überdies die Vorleistungen durch den jeweiligen Netzbetreiber vorzeitig abbestellt werden können.


    Eine Beschwerde bei der BNetzA ist bereits anhängig.


    Viele Grüße


    Euer Senfdazugeber

    Zitat

    Original geschrieben von mondlaub24
    Es soll bei Vodafone auch Zellen an der Nord/Ostsee geben, wo ext. Range aktiviert ist.
    So sind also Entfernungen von bis zu 70 KM drin. Auch hier würde mich interessieren, bei welchen
    Zellen (Zell ID, Loc Area, Kanal, Standort) das so klappt.

    Auf einem der Windräder des offshore Windparks "BARD Offshore 1" (der nordwestlichste kreisrunde Fleck in der Nordsee auf der Netzabdeckungskarte) hat Vodafone eine GSM BTS, deren Versorungsbereich auf der Netzabdeckungskarte aber gerade einmal ca. 40km Durchmesser (also 20km Radius) mißt. Ob sie extended range kann, weiß ich allerdings nicht. Das Problem bei der GSM extanded range ist, daß man damit die Hälfte der Timeslots und damit die halbe Kapazität der BTS opfert und vielleicht hat man Kapazitäitsprobleme wenn man einen 70km Radius versorgt, in dem sich tausende Kreuzfahrtpassagiere aufhalten.

    Zitat

    Original geschrieben von Abi99
    Senfdazugeber, danke für den Hinweis! Weißt Du warum genau drei Versuche?

    Weil laut ETSI-Spezifikationen vom Terminal drei Versuche unternommen werden das Location Update durchzuführen bevor es sein Glück im nächsten Netz versucht.
    Unter http://learntelecom.com/teleph…cs-of-steering-of-roaming gab es mal nach Registrierung eine tolle Erklärung von Roaming Steering, allerdings ist das PDF nicht mehr auf dem Server (und dummerweise auch nicht auf meiner Platte). Unter http://www.faqs.org/patents/app/20120157092 (ab Abschnitt "Detailed Description" bzw. "[0010]") wird der Mechanismus hinter Roaming Steering und dem illegalen, aber dennoch verbreiteten Anti-Steering erklärt.
    Anti-Steering besteht im wesentlichen darin bereits beim ersten scheiternden Location Update netzseitig zwei weitere Location Updates zu emulieren, sodaß damit die drei Versuche erreicht sind nach denen das HLR aufgibt die Location Updates zu ignorieren. Kommt nun der vierte Versuch (tatsächlich erst der zweite Versuch vom Terminal), dann läßt das HLR den Teilnehmer doch roamen. Daß das HLR nach dem dritten mal Ignorieren aufgibt hat folgenden Grund: Der Teilnehmer könnte sich an einem Standort aufhalten, wo das bevorzugte Roaming-Netz nicht verfügbar ist. Würde das HLR hier weiterhin kein Location Update bestätigen, bliebe der Teilnehmer ohne Empfang.

    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Fuer telefonieren ueber GSM sind so 36km eh das maximale was bei GSM gehen kann.

    Auch bei Daten muß das timing advance stimmen und das kann bei GSM maximal 236.16µs betragen, was die Reichweite für alle Dienste auf 35424m begrenzt.


    Zitat

    Bei UMTS gibt es das afaik nicht, da koennte man wohl ueber so 50-80km noch einbuchen und telefonieren. Aber so exponierte UMTS Nodes sind selten.

    Bei UMTS ist die einzige begrenzende Größe die Signalreichweite bzw. das SNR. Aus Australien gibt es Berichte über bis zu 200km weite Verbindungen mit stattlichen 2.3 MBit/s mittels UMTS850, wobei hier spezielles Equipment zum Einsatz kam.
    In [URL=http://www.umts-forum.org/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,2161/Itemid,214/]diesem PDF[/URL] wurde berichtet, daß die griechische Cosmote in Versuchen mit UMTS2100 eine Reichweite von 65km und mit UMTS900 ganze 127km erzielt hat.
    Solche Distanzen bekommt man aber sicherlich nur bei absolut störungsfreiem Spektrum hin. In der Praxis reduzieren die Interferenzen durch die benachbarten UMTS-Zellen die Reichweite aber massiv.

    Noch ein letzter Beitrag zum Thema Roaming sei gestattet:


    Seid Euch bewußt, daß inzwischen alle Netzbetreiber Roaming Steering verwenden, um ihre Kunden in jene Roaming Netze zu schleusen, für die sie momentan die besten Einkaufskonditionen bekommen. Hierzu werden im Falle eines unterpriorisierten Netztes üblicherweise die ersten drei Einbuchungsversuche durch das HLR des heimischen Anbieters auf SS7-Protokollebene abgewiesen.
    Deshalb sollte man immer mindestens vier manuelle Einbuchungsversuche unternehmen um das Steering zu umgehen und so doch noch in das jeweilige Netz zu gelangen.
    Wenn man also nicht auf Anhieb in ein Fremdnetz gelangt, dann heißt das noch lange nicht, daß es kein Roaming agreement gibt.

    Zitat

    Original geschrieben von Kexchoklad
    Und hier kommt noch ein weiteres, interessantes Detail: Laut Telogic in Dänemark war E-Plus berechtigt, bei einem Verkauf von Telogic den Vertrag über die Netznutzung zu kündigen. Wenn das nun stimmt, wäre die ganze Situation noch unübersichtlicher, gleichzeitig würde sich aber die Frage nach der Verantwortung und der Informationspolitik von E-Plus neu stellen.


    Eine derartige change-of-control Klausel ist branchenüblich und findet sich seit jeher in jedem Vertrag zwischen Netzbetreiber und MVNO/Service Provider. Ich meine daß das hier im Thread bereits einmal angesprochen wurde.


    Hier ein Beispiel aus dem Wertpapierprospekt der freenet AG (S.28) im Rahmen der debitel-Übernahme 2008, der ausdrücklich auf das Risiko einer Kündigung durch einen oder mehrere Netzbetreiber hinweist:

    Zitat

    Als Mobilfunk-Serviceprovider ist debitel – ebenso wie freenet – von Vorleistungen der Mobilfunknetzbetreiber abhängig, welche debitel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an ihre Endkunden vermarktet. Die dem Vorleistungsbezug zugrunde liegenden Diensteanbieterverträge zwischen debitel und den Netzbetreibern sehen überwiegend ein Kündigungsrecht der Netzbetreiber für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) vor. Es ist deshalb möglich, dass Netzanbieter infolge des Vollzugs der Akquisition der debitel-Gruppe durch freenet Diensteanbieterverträge kündigen und dass die gekündigten Verträge nicht oder nur zu für debitel ungünstigeren Konditionen durch den Abschluss neuer Verträge ersetzt werden. Einige Diensteanbieterverträge räumen dem jeweiligen Netzbetreiber auch das Recht ein, unter bestimmten Voraussetzungen (wie z. B. bei der Unter- oder Überschreitung bestimmter Bilanzrelationen) zusätzliche Sicherheiten für die unter dem Dienste anbietervertrag an die Netzbetreiber geschuldeten Zahlungen zu verlangen. Im Zusammenhang mit dem Vollzug der debitel-Akquisition könnte es deshalb zu entsprechenden Sicherheitenanforderungen kommen.


    Wenn der Telogic-Übernehmer diese Klausel tatsächlich übersehen hat, dann waren hier schon gewaltige Dilettanten am Werk. Denkbar ist aber auch, daß man schlicht nicht mit der Ausübung des Kündigungsrechts durch E-Plus gerechnet hat.