Beiträge von Senfdazugeber

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    Original geschrieben von Abi99
    Bitte ausführlicher, das habe ich noch nicht verstanden.

    Der regulierte wholesale Tarif für Daten beispielsweise liegt bei € 0.50/MB. Ein günstigerer Preis ist nur durch Vereinbarungen mit einzelnen ausländischen MNOs möglich. Der heimische MNO wird aber diesen günstigen Einkaufspreis nur dann an seine Kunden weiterreichen, wenn er die Mehrzahl seiner Kunden auch in das Netz jenes MNOs lenken kann, mit dem er Preise unter dem regulierten wholesalte Tarif vereinbart hat. Von Roaming Steering profitiert letztlich also auch der Endkunde, weil es den Roamingverkehr steuerbar und berechenbar macht.


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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das sehe ich genau anders herum.


    Soweit Roamingabkommen existieren (nur dann ist Roaming überhaupt möglich) steht die Wahl des ausländischen Betreibers mir als Endnutzer (ggf. über entsprechende Voreinstellungen meines Endgeräts für eine automatische Netzwahl) zu - und nicht meinem Netzbetreiber.

    Woher leitest Du einen solchen Anspruch ab? Zeig mir auch nur einen MNO, der überhaupt vertraglich eine Auswahl mehrere Roamingpartner zusagt.


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    Selbst wenn AGB ein entsprechendes Recht des NB enthielten, ginge der Kundenwille vor, so er durch eine Gerätekonfiguration (etwa bestes Netz) ausdrücklich zum Ausdruck gebracht würde. Letzteres dürfte wohl der Regelfall sein.

    Der Kundenwille geht ganz bestimmt nicht der Vertragsvereinbarungen vor und erst recht nicht, wenn der Kunde irgendwelche Willenserklärungen nach Vertragsschluß abgibt. Das ist dasselbe als käme ich zu Dir in den Laden, schließe einen Mobilfunkvertrag ab und will Dir nach Vertragsschluß vorschreiben, von welchem Distributor Du das gewünschte Handy zu beziehen hast.


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    Gaukelt mir der heimische NB per Steering vor, der von mir gewünschte (möglicherweise vorteilhaftere) Roamingpartner stehe nicht zur Verfügung, dürfte wohl eher dieser durch den eigenen NB (über mein Endgerät) in meiner Person hervorgerufene Irrtum tatbestandsmäßig für einen Betrug sein.

    Erstens liegt hier keine Täuschungshandlung vor, denn niemand hat Dir zugesichert oder vorgetäuscht Du könntest ein bestimmtes Roamingnetz benutzen. Abgesehen davon, daß Du keinen Anspruch besitzt ein bestimmtes Roamingnetz zu benutzen, stellt sich außerdem die Frage wo die dadurch veranlaßte Vermögensverfügung und der Vermögensschaden bleibt um die objektiven Tatbestandsmerkamle des Betruges zu verwirklichen.


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    Begegnet der ausländische NB diesem fingierten Irrtum durch Anti-Steering, empfinde ich ich das als positiv. Anti-Steering sehe ich daher nicht als Straftat, sondern als präventive Maßnahme, eine solche zu verhindern.

    Zu dieser Ansicht kann man nur durch den Irrglauben gelangen, man hätte Anspruch bestimmte Roamingnetze verwenden zu dürfen, was definitiv nicht der Fall ist. Wie das Roaming technisch realisiert wird, liegt im Ermessensspielraum des heimischen MNO.

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    Original geschrieben von Abi99
    Der Heimat-Netzbetreiber lügt den örtlichen Netzbetreiber an. Dessen HLR behauptet nämlich, dass ich nicht roamen dürfe und teilt das dem örtlichen Netzbetreiber so mit. Deswegen sehe ich bereits im Steering die kriminelle Energie. Frank, Du auch?

    Das HLR lügt nicht, sondern antwortet einfach gar nicht. Aber abgesehen von dieser Feinheit, müßt Ihr haarscharf zwischen der rechtlichen Situation und der technischen Umsetzung unterscheiden. Sicherlich ist das nicht antwortende HLR ein ursprünglich nicht standardkonformer Eingriff in die technischen Abläufe und kann daher technisch als Manipulation bezeichnet werden. Rechtlich aber hat in der Regel weder der Roamingpartner einen Anspruch darauf Roamingkunden "abgreifen" zu dürfen, noch hat der Endkunde einen Anspruch darauf ein bestimmtes Roamingnetz verwenden zu dürfen. Gleichzeitig hat der Heimatnetzbetreiber natürlich das Recht seinen Vorleistungslieferanten (Roaming Partner) frei auszuwählen.
    Technisch mag Steering also eine Manipulation darstellen, aber rechtlich ist das grundsätzlich nicht zu beanstanden.
    Im übrigen ist Steering inzwischen in den 3GPP Spezifikationen definiert, z.B.:
    http://www.quintillion.co.jp/3GPP/Specs/22011-841.pdf S. 15
    http://www.quintillion.co.jp/3GPP/Specs/23122-890.pdf S. 21


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    Beim Anti-Steering glaubt der lokale Netzbetreiber das einfach nicht, und fragt zur Sicherheit mehrmals nach. Sehe hier keine Manipulation auf Seiten den lokalen Netzbetreibers.

    Beim Anti-Steering täuscht der Roamingpartner zusätzliche Einbuchungsversuche des Teilnehmers vor um den Roaming-Mechanismus außer Kraft zu setzen und sich damit einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das ist im Gegensatz zum Steering definitiv kriminell.


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    Beides steht allerdings in keiner Spec und widerstrebt dem Grundgedanken, den ich aus der Spec lese.

    Klar, hier wird manipuliert und dabei entstehen auch überflüssige Signalisierungsverkehre, aber es gibt eben Fälle, in denen sich die Technik den wirtschaftlichen Realitäten beugen muß.


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    Abgesehen davon habe ich als Kunde einen Nachteil: Mein Telefon bucht sich statistisch später ein. Und ich habe keinen Vorteil: Zahlen muss ich durchschnittlich dasselbe (Annahme: Alle haben Einheits-(Welt)-Roaming-Traife). Kurz: „Deren“ Kleinkriege interessieren mich nicht, denn ich habe den Nachteil.

    Du hast sehr wohl einen Vorteil, denn erst durch Steering ist es möglich die EU-Standardtarife zu unterbieten.

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    Original geschrieben von bernbayer
    Außerdem muß der Splitter immer an die erste TAE-Dose angeschlossen werden. Alle Telefone, Telefonanlagen usw. müssen dahinter folgen.

    Die NTBA muß an die erste TAE-Dose und damit auch der Splitter. Insoweit hast Du bei ISDN recht. Bei analogen Telefonanschlüssen mit DSL kann man dagegen einfach an alle Telefondosen Splitter hängen und so mehrere analoge Telefone an der unveränderten Hausverkabelung verwenden, wobei natürlich eine Wechselschaltung fehlen würde und somit das Mithören möglich wäre.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Was spricht gegen Anti-Steering? Warum ist es verboten?

    Weil die Auswahl des Roaming-Partners dem Heimatnetzbetreiber zusteht und jede Manipulation durch einen Roaming-Partner einen Betrug darstellt, der in Deutschland nach § 263a Abs. 1 strafbar ist: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263a.html


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    Wenn ich das richtig einschätze, wird durch Anti-Steering doch nur einer fiesen Masche begegnet.

    Wo siehst Du da eine fiese Masche? Was ist daran verwerflich, wenn ein Mobilfunkanbieter versucht seine Kunden in jenes Netz zu lenken, in dem er die besten Einkaufskonditionen hat?
    Wenn Du Deine Telefone beim für Dich günstigsten Großhändler einkaufst, würde ich das auch nicht als fiese Masche bezeichnen. Wenn Dir aber einer Deiner Großhändler durch technische Manipulation vorgaukelt, daß die begehrte Ware bei allen anderen Großhändlern ausverkauft sei und nur er selbst liefern könne, dann ist das kriminell.

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    Original geschrieben von caoz
      Senfdazugeber Moin, kannst Du auch den von Dir genutzten DVB-T-Stick verlinken?

    Mein Verkäufer hat das Angebot inzwischen ersatzlos beendet, aber such einfach in der Bucht nach RTL2832U - da kommt immer derselbe Stick heraus, z.B. der hier:
    http://www.ebay.de/itm/1509315…3D150931597346%26_rdc%3D1
    Tipp vom Tiger: immer auch auf eBay.com suchen, da nur die wenigsten asiatischen Händler parallel auf eBay.de anbieten.


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    Nutzt jemand den Raspberry eigentlich als Router? Ich denke, dass meine Fritzbox einiges mehr an Strom verbraucht, als der kleine.

    Wird ein bisschen schwierig mit nur einem LAN-Port zu routen, oder? ;-) Sicherlich könnte man das mit einem USB-LAN-Adapter lösen, aber ich weiß nicht, ob das die eleganteste und v.a. performanteste Lösung ist.

    Es ist richtig, daß bei UMTS benachbarte Zellen dieselbe Frequenz nutzen können und dies auch der Regelfall ist. Dennoch stören sich benachbarte Zellen, die auf derselben Frequenz senden, auch bei UMTS, was zu Performanceeinbußen führt, die ab einem gewissen Grad unvertretbar werden. Man kann daher auch bei UMTS nicht beliebig und ohne Rücksicht auf die Frequenzplanung neue Zellen installieren.
    Daher kann es durchaus Fälle, wo sich der Betrieb einer Femto-Zelle wegen zu großer Interferenzen mit Makrozellen verbietet. Vodafone hat allerdings drei UMTS-Trägerfrequenzen und somit theoretisch genug Ausweichmöglichkeiten. Trotzdem könnte ich mir vorstellen, daß vereinzelt alle drei Träger für Makrozellen verwendet werden und daher Interfenzen mit Femtos drohen und daher keine Femtos freigeschaltet werden.

    Du wirst in Deutschland kaum ein Gerät finden, das werkseitig thailändische Sprachunterstützung mitbringt. Aber wieso nimmst Du nicht einfach ein deutsches Gerät und flashst ein für den asiatischen Markt bestimmtes ROM oder aber ein Custom ROM wie Cyanogenmod drauf?

    Theoretisch wäre sowas womöglich realisierbar, indem man den Verkehr zu Pagern als Phantomverkehr laufen ließe, aber der Markt für Pager ist verschwindend klein und es würde ungleich viel Netzkapazität fressen, denn man müßte ja weiträumig in allen Zellen dieselbe Nachricht aussenden, dazu auch noch mehrfach um kurzzeitige Empfangsausfälle des Pagers kompensieren zu können. Das wäre eine sinnlose Verschwendung.

    HTC One
    + Alugehäuse (Materialanmutung und Wärmeableitung)
    + Infrarot-Sender (eigent sich als Multifunktionsfernbedienung)
    + sehr gute Stereo-Lautsprecher
    + fühlt sich durch konvexes Gehäuseprofil dünner als Konkurrenten an (obwohl es in der Mitte 1,4mm dicker ist)
    + Weitwinkellinse (28mm)
    + mechanische Kamerastabilisierung
    - Kamera gering aufgelöst und zeigt genau da Schwächen (starkes Bildrauschen), wo sie eigentlich überlegen sein sollte, nämlich bei schlechten Lichtverhältnissen (evtl. durch Software-Update verbessert)
    - BlinkFeed mag ja nett sein, aber die begrenzte Contentauswahl bzw. fehlende Möglichkeit RSS-Feeds einzubinden ist kacke.
    - trotz nahezu identischer Maße wie S4 und Xperia Z 7,6mm kleinere Bildschirmdiagonale
    - nur drei LTE-Bänder (3, 7, 20)
    - kein microSD-Steckplatz
    - irreparabel (http://www.androidnext.de/news…enommen-kaum-reparierbar/)


    Galaxy S4
    + Infrarot-Sender (eigent sich als Multifunktionsfernbedienung)
    + Infrarot-Empfänger (=lernfähig)
    + vermutlich sturzresistentestes Gehäuse
    + sechs LTE-Bänder (vermutlich 1, 3, 5, 7, 8, 20)
    + unterstützt neuen WLAN-Standard 802.11ac
    + größter Akku (2600mAh vs. Xperia Z 2400mAh und HTC One 2300mAh)
    + Thermometer
    + Hygrometer
    + Barometer
    + unterstützt Aufladung durch Induktion
    - AMOLED-Display
    - minderwertigste Materialanmutung unter den dreien
    - in die Tage gekommenes Design des Vorgängers


    Sony Xperia Z
    + wasserfest
    + HDR Video
    + sechs LTE-Bänder (1, 3, 5, 7, 8, 20)
    - gläserne Rückseite ist bestimmt sturzempfindlicher als Konkurrenzprodukte


    Persönlich habe ich mich für das HTC One entschieden.