Ich will hier gar nix abwälzen, mich interessiert einfach nur die rechtliche Würdigung der möglichen Ansprüche, die neben den deliktischen (die sind mir schon klar) bestehen. Ich habe dazu in angemessener Zeit eben nichts gefunden.
Beiträge von knickepitten
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Die Geltendmachung verspricht keine Aussicht auf Erfolg, daher interessieren mich deliktische Ansprüche zunächst nicht.
Der Arbeitsvertrag wäre meine erste Anlaufstelle... Jedoch habe ich das Problem, das der Arbeitgeber die Störung sich wohl nicht zurechnen lassen muss. Ich habe nur Urteile gefunden, in denen der Schaden durch vom AG beauftragtes Personal oder Firmen verursacht wurde. Hier ist das ja nicht so, daher glaube ich nicht, dass da vertragliche Ansprüche bestehen.
Der Pachtvertrag könnte eine Schutzwirkung entfalten. Die Frage ist, inwieweit der Betreiber hier seine Verkehrssicherunfspflicht verletzt haben könnte/sollte. Hierzu gibt es nur diverse Urteile zu Beschädigungen im Parkhaus selbst, also im Rahmen des Nutzungsvertrags. Den hätte ich aber nicht, außerdem ist das Herabwerfen kein typischer Gebrauch eines Parkhauses. Muss sich der Betreiber das Fehlverhalten der Werfer zurechnen lassen?
Die gleichen Fragen zu den quasivertraglichen Ansprüchen stellen sich für mich auch beim Eigentümer. Gibt es darüber hinaus noch eine Haftung des Verpächters?
Die ganzen Urteile aus dem Bereich Nachbarschaftsrecht behandeln Tannenzapfen, Äste oder Kastanien... Ist das hier auch höhere Gewalt?
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Hallo zusammen,
ich habe mir vorhin Gedanken zu einer juristischen Frage gemacht, komme aber - auch mit Google etc - nicht wirklich weiter. Folgender Fall:
Mein Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitern Parkplätze zur Verfügung (Büro und Stellplätze sind angemietet). Die Mitarbeiterstellplätze liegen im Innenhof unmittelbar an der Rückwand eines Parkhauses. Das Parkhaus ist dreigeschossig und an dieser Rückwand liegen die Abfahrten, d.h. es ist keine "geschlossene" Wand, sondern an den Abfahrten entsprechend offen (ich hoffe, man versteht das). Diese Abfahrtschleifen stehen nicht über die Aussenwand über, d.h. sie führen nicht über die unten parkenden Fahrzeuge hinweg.
Nun hat mir gestern irgendein A... seinen Müll aufs Auto geworfen. Der Unrat bestand scheinbar aus Cola und Chips (die entsprechenden Verpackungen lagen auch noch irgendwo auf unserem Parkplatz), so dass ich gestern Abend noch eine ansehnliche Panade in der Waschanlage entfernen lassen musste. Heute Mittag hat mir eine Kollegin erzählt, dass bei ihr am vergängenen Freitag ähnliche Phänomene zu beobachten waren. Sie war daraufhin wohl auch beim Betreiber des Parkhauses, einem größeren Supermarkt. Die Filialleiterin hatte natürlich jede Verantwortung bestritten; Begründung: es wäre schließlich ein öffentlicher Parkplatz (es handelt sich um ein Parkhaus für Kunden, jedoch ohne Ein- und Ausfahrtsschranken). Verkaufsräume und Parkhaus werden ebenfalls von "unserem" Vermieter an die Einzelhandelskette verpachtet.
Nun ist zum Glück ausser den Kosten für die Waschstraße noch kein Schaden entstanden. Ich frage mich aber, ob und ggf. gegenüber wem im Schadensfall Ansprüche bestehen würden, wenn da mal jemand Steine o.ä. runterwirft. Für mich kommen als mögliche Anspruchsgegner in Frage:
die Einzelhandelskette als Pächter und Betreiber des Parkhauses,
der Grundstückseigentümer
der ArbeitgeberDie ja unbekannten Werfer selbst lasse ich mal aussen vor.
Hat jemand eine Idee?
Viele Grüße
Matthias -
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Habs auch gefunden...
Danke! :o -
Heute kam ein Update der facebook-App. Ggf hat sich Problem damit erledigt. Mich hat das auch seit einigen Tagen genervt. Mal abwarten...
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Unf diese Rechtssicherheit vermisse für die steuerpflichtigen Tk-Unternehmer, die aktuell Null-Euro-Handys anbieten. Es ist gut möglich, dass sie Geschäfte aus der Gegenwart und jüngerer Vergangenheit rückwirkend anders kalkulieren müssen.Oder sehe ich das falsch?
Grundsätzlich ganz sicher nicht, im speziellen Fall der Null-Euro-Handys bin ich aber anderer Meinung. Es steht und stand eindeutig so im Gesetz und ist keine Frage der Auslegung.
Das Problem kann man einfach dadurch umschiffen, dass man zum Schampreis veräußert. Da das Thema auch nicht unbedingt erst seit gestern in der Branche bekannt ist, fehlt es mir bei den Händlern, die derzeit (oder auch in jüngerer Vergangenheit) noch entsprechende Angebote fahren ein wenig an Mitleid
Was ich aber natürlich sagen muss: hier hat eindeutig der jeweilige Berater versagt!Aber mal sehen, wie es ausgeht. Ich bin mal gespannt, wie der BFH auf die Ansicht des FG reagiert, den Netzbetreibern müsste die Vorsteuer gekürzt werden. Ich glaub beim Lesen der Urteilsbegründung mache ich mir später eine Tüte Chips auf. Unabhängig vom Ergebnis kann das nur zum Schmunzeln sein

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Ich nutze PDF-XChange lite. Damit kannst du auch Texte eingeben oder Textfelder definieren. Der zugehörige Viewer ist auch deutlich schlanker vom Ressourcenverbrauch als der Marktstandard und bietet mehr.
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Original geschrieben von macmanni2
wie ist denn die Lederqualität bei Kavaj ?Aus meiner Sicht gut. Das Leder ist angenehm weich, die Tasche insgesamt angemessen steif und das Telefon dadurch gut geschützt. Meine ist auch vollkommen passgenau - bei amazon findest Du einige Rezensionen, in denen von etwas zu kurzen Taschen die Rede ist. Nähte sind rundum gut vernäht, bislang noch keinerlei Spuren oder gar Auflösungserscheinungen. Bei meiner alten suncase-Tasche mit Ausziehlasche (bei der das Innenleben am Einschub lediglich verklebt war) begann das Futter sich nach etwa einem halben Jahr zu lösen.
Ich habe den Kauf bisher nicht bereut und kann die Tasche empfehlen.
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Hallo zusammen,
ich habe ein Siemens S79H und seit etwa zwei Monaten zeigt das Gerät entgangene Anrufe nicht mehr durch das Blinken der Nachrichtentaste an. Zusätzlich war früher unmittelbar nach dem nicht entgegengenommen Anruf ein Anklopfton zu hören (und dann blinkte die Taste permanent); dieses Tonsignal gibt es auch nicht mehr. In der Anrufliste selbst werden die entgangenen Anrufe wie bisher mit einem (!) angezeigt.
Das Gerät hängt an einer Fritzbox 6360. An der wurde aber eigentlich nichts verstellt.
Hat jemand eine Idee, wie ich das wieder aktivieren kann? Google hat mir bislang nicht weiterhelfen können. Der Tip, Akkus für zehn Minuten zu entfernen und alles (inkl. Fritzbox) für diese Zeit vom Strom zu trennen, hat nicht geholfen. Da beim Einsetzen der Akkus die Taste kurz aufleuchtet, sollte die Birne noch OK sein.
Hat jemand eine Idee? Kann es sein, dass meine Kinder das irgendwie durch einen versehentlich eingegeben Tastencode verursacht haben?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Gruß
kp