Behördeninsassen müssen ja auch mal was zum Lachen haben, also nur zu. Der erwähnte diplomatische Status dürfte allerdings kaum nennenswert über den von Takatukaland, Lummerland, Scheißegalien, Neverland oder Atlantis hinausragen.
GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)
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Hallo zusammen,
der Beitragsservice bucht nun seit Mai 2013 im SEPA-Lastschriftverfahren ab und bei meiner Bank scheint das nicht zu funktionieren. Nun wurde ich aufgefordert per Überweisung zu zahlen, was ich gar nicht einsehe; schließlich liegt eine Einzugsermächtigung für das alte nationale Elektronische Lastschriftverfahren vor, über das die Abbuchung bisher auch problemlos funktionierte.
Jetzt habe ich den Beitragsservice aufgefordert, über das alte ELV abzubuchen.
So wie ich die kenne, wird aber eine Mahnung ins Haus flattern.
Weiß jemand wie hoch die Mahngebühren sind und wie würdet Ihr Euch zur Wehr setzen? -
gelöscht
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Ohne mich in die gesetzlichen Vorschriften des Beitragsservices eingelesen zu haben bezweifle ich ganz stark, dass du einen Anspruch darauf hast, dass die Gebühr per Lastschrift abgebucht wird.
Komm deiner Zahlungspflicht in dem Fall eben per Überweisung nach und frage deine Bank, was da schief läuft.
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Zitat
Original geschrieben von martin_FS
wie würdet Ihr Euch zur Wehr setzen?überhaupt nicht. wenn du sie ärgern willst, überweise jeden Monat manuell mit nem zahlendreher im Verwendungszweck *g*
imho wird sowieso nur quartalsweise abgebucht. DAS würde ich nicht einsehen und lieber per Dauerauftrag schön jeden Monat zahlen.
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
überhaupt nicht. wenn du sie ärgern willst, überweise jeden Monat manuell mit nem zahlendreher im Verwendungszweck *g*imho wird sowieso nur quartalsweise abgebucht. DAS würde ich nicht einsehen und lieber per Dauerauftrag schön jeden Monat zahlen.
Laut dem Brief eines kürzlich vom neuen Anmeldeschreiben heimgesuchten Freundes geschieht die Quartalsabbuchung ja in der Mitte des Zeitraums. Warum sollte man das denn nicht machen?
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Weil du so früher als nötig zahlst und denen auch noch Arbeit sparst.
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Schlimm genug, ist aber ein einmaliger Betrag welcher umgelegt auf dem Gebührenzahler nur wenige Euro ausmacht.
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Hallo,
habe noch keinen einzigen Brief von denen bekommen. Soll ich noch warten oder mich freiwillig anmelden ?
Was passiert wenn Sie mich doch irgendwann anschreiben, muss ich da gleich Strafe zahlen weil ich mich nicht freiwillig angemeldet habe ?
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