jap, das stimmt. Allerdings wären wir da wieder beim Preis angelangt:)
Beiträge von hauptm
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ob die alle das Gesetz kennen? Ist eigentlich eindeutig und es hat sich seit Dezember auch jeder dran zu halten. Handytick hatte ja auch kein Problem damit..... das verwirrt mich immer mehr :confused:
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tja, das würde ich auch gerne wissen
. Laut T-Mobile selber könnte ich sogar schon mit 23 Monaten Laufzeit portieren. Wäre nach Gesetz völlig egal... -
bei Base zum 21.04.2013 gekündigt.
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puh
, also jetzt hat mir handytick.de mit dem Angebot für 19,90 die Nase lang gemacht.... -
also wenn ich Sie beauftrage die Nummer zu portieren sollte das wohl reichen. Hier mal das Gesetz:
Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahre 2012[2], namentlich durch die Neuregelung des § 46 Abs. 4 Satz 3 TKG, erhält der Endnutzer in Einklang mit Art. 30 Abs. 4 Satz 1 und 2 URL (Universaldienstrichtlinie) einen Anspruch darauf, vom Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen zu können. Diese Möglichkeit besteht unabhängig vom zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Vertrag mit dem Endnutzer, sodass der Endnutzer bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Portierung seiner Rufnummer verlangen kann. In § 46 Abs. 4 Satz 4 TKG wird auf Gesetzesebene klargestellt, dass davon der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem abgebenden Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und sich daraus ergebende Ansprüche unberührt bleiben. Nach § 46 Abs. 4 Satz 4 TKG ist der abgebende Anbieter – wie bereits beim Vertragsabschluss (vgl. § 43 Abs. 1 Nr. 8 TKG) - verpflichtet, über alle anfallenden Kosten zu informieren, was insbesondere etwaige ausstehende monatliche Entgelte bis zum Ende eines Laufzeitvertrages umfasst. Damit wird sichergestellt, dass der Endnutzer in voller Sachkenntnis eine Wahl treffen kann. Durch § 46 Abs. 4 Satz 6 TKG erhält der Endnutzer einen Anspruch darauf, für seinen bisherigen Vertrag mit dem abgebenden Anbieter eine neue Rufnummer zugeteilt zu bekommen. Damit können Übergangsfragen bei Inkrafttreten der Neuregelung in § 46 Abs. 4 Satz 3 TKG vermieden werden, da somit nicht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden werden muss.[3]Ich hatte mir das irgendwie einfacher vorgestellt. Bei meinem Ärger den ich momentan mit Base habe, bin ich mal gespannt wann ich überhaupt von denen eine Bestätigung erhalte. Trotzdem ist eine Kündungsbestätigung in meinen Augen sowieso nicht erforderlich.
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komisch, laut Gesetz soll das doch jetzt geändert sein und auch nach dem 05.12. automatisiert schneller gehen. das verwirrt mich alles immer mehr. Meine Frage war mehr darauf bezogen wieso es 2-4 Wochen dauert und ich meinen alten Vertrag gekündigt haben muss.
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Jemand vielleicht das flat light angebot von handytick.de mit dem motorola razr i im Angebot?
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schade, genau nach so einem Vertrag suche ich

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bitte Angebot für Motorola Razr i. Vorzeitige Portierung möglich?