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Original geschrieben von Jannis71
Muss ich das um beurteilen zu können ob er auf dem Parkplatz hätte parken können?
Ja. Das hilft, die eigene Sichtweise zu korrigieren. Aber es ist ja viel leichter, denjenigen als "faul" abzustempeln.
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Ich sehe dort keinerlei gesetzliche Vorschrift, dass nur an Gefahrstellen ein solches blaues Schild erlaubt sei.
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Gehweg oder in anderer Richtung benutzungspflichtiger Radweg wie es sie an vielen Stellen gibt?
Gehweg, ca. 1,5 Meter breit.
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Alle anderen oder alle andere außer Radfahrer?
Alle dort, wo sie hingehören. Fußgänger auf den Gehweg, Radfahrer auf den Radweg, Kraftfahrer auf die Straße.
Wenn es scheißegal wäre, wo wer geht und fährt, warum gibt es denn dann überhaupt die Unterscheidung?
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Es hat Niemand behauptet, dass sie das haben.
Doch du, da du es für dich reklamierst, stets freie Fahrt auf dem Radweg haben zu können.
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Die von die genannten Situationen spielen sich aber alle auf der Fahrbahn ab wo die Fahrzeuge hingehören. Sie gehören aber definitiv nicht auf einen Geh oder Radweg.
Nochmal: Welchen Zacken brichst du dir da aus der Krone? Geht es hier wirklich nur "ums Prinzip" oder wollen wir eher über ein friedliches Miteinander diskutieren?
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Das Müllfahrzeug überholst du in kurzer Zeit, auf dem Radweg darf man aber die ganze Zeit Mülltonnen umfahren (was bei getrennten Rad und Fußwegen überhaupt nicht geht ohne auf den Fußweg zu kommen wo ein Radfahrer laut div. Urteilen nichts zu suchn hat.
Ich kann morgens das Müllfahrzeug nicht überholen, da auf der Gegenfahrbahn auch dichter Verkehr herrscht, während du zur Not dein Rad auf die Schulter nehmen kannst.
Ein Radfahrer hat es viel leichter und einfacher, aber trotzdem beschwörst du hier den Weltuntergang herauf.
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Okay, getrennte Rad und Fußwege gibt es bei uns außerorts nicht, das sind alles kombinierte Wege wo der Radfahrer immer wieder auf Fußgänger stößt (oft mit Hunden) was dann erstmal dauert bis die angeleint sind. Und der prozentuale Unterschied von einem 30km/h (ziemlich langsam für ein Rennrad) zu einem Fußgänger ist größer als von einem PKW zu einem Rennradfahrer.
Auf kombinierten Rad- und Fußwegen hat sich der Radfahrer selbstverständlich so zu verhalten, dass er niemanden gefährdet.
Es gibt kein Recht darauf, mit 30 und mehr auf einem Fuß/Radweg entlang zu brettern. Genauso wie es für den Autofahrer kein Recht gibt, durch die Innenstadt mit 100 zu fahren.
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Dann verbiete auch gleich alle Motorräder, sind ja reine Sportgeräte und alle Autos mit mehr als 100PS.
Im Gegensatz zu Radfahrern behindern sie den Verkehrsfluss nicht. Zudem verbietet die StVO Kraftfahrern unnötige Fahrten. Aber daran hält sich auch kaum einer.
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Ja klar, die dürfen auf der Straße fahren, der Radfahrer aber auch.
An den von mir geschilderten Ecken nicht, da aus gutem Grund der Radweg mit dem blauen Schild versehen ist.
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Und an den musst du dich dann anpassen, nicht er sich an dich, denn er ist eindeutig der schwächere Verkehrsteilnehmer. Niemand gbt dir das Recht auf der Fahrbahn ohne Fahrradfahrer vor dir fahren zu dürfen.
Das o.g. Verkehrszeichen verbietet den Radfahrern, die Straße zu benutzen.
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Ein Rennrad (ich habe übrigens keins) ist ein normales Fortbewegungsmittel. Man kann es auch auf dem Weg zur Arbeit nutzen.
Wenn die Argumentation ist, dass die Wege zu schlecht für das Rennrad sind, dann ist es offensichtlich kein "normales" Fortbewegungsmittel.
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Btw, es ging um einen falschparkenden LKW bei dem der Fahrer auch auf einen Hinweis hin nicht anders parken wollte, mit der Begründung, dass er nicht falschrum auf der Straße stehen darf und deshalb lieber den kompletten Radweg versperrt.
Mit dieser Einstellung bekommst du nur Magengeschwüre.