Beiträge von Gag Halfrunt

    Ähnliche Effekte hast du bei jeder Kamera – abhängig davon, wie die Helligkeit ermittelt wird. Hohe Helligkeitskontraste führen immer wieder zu Problemen.


    Ich hab beim 1020 auch damit zu kämpfen. Völlig überfordert ist die Kamera, wenn man auf einer dunklen Bühne vom Scheinwerferlicht hell erstrahlte Person fotografieren will. Da das Bild größtenteils dunkel ist, wird das Bild im Automatikmodus hoffnungslos überbelichtet. Das sieht dann genauso aus wie bei dir.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Aus dem Umstand, dass aktuell nicht nachweisbar ist, dass "Elektrosmog" hirnorganische Spätschäden verursacht, folgt natürlich nicht dessen Unbedenklichkeit.

    Da gebe ich dir absolut Recht.


    Allerdings sind die Auswirkungen von Strahlungsquellen schon sehr weit erforscht, so dass man hier zumindest eine Risikobewertung auf Basis der Stärke abgeben kann. Sprich: Wenn das, was beim Körper ankommt, kaum noch messbar ist bzw. im Grundrauschen all der anderen Signale untergeht, dann kann dies nicht schädlicher als der Rest sein.


    So sehe ich das zumindest.


    Des weiteren sollte man auch alle Strahlungen in einem Topf werfen. Seit der Entdeckung der Gefährlichkeit von Radioaktivität gehen bei vielen da ja die Alarmglocken an. Jedoch hat Radioaktive Strahlung nichts mit den Funkwellen zu tun. Eine Heizung gibt auch Strahlung ab. ;)

    Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass wenn der Wagen im Juni 2014 gekauft wurde, die Sechsmonatsfrist nun bereits abgelaufen ist und somit der Käufer in der Beweislast steht. Wobei das hier ja ein Sonderfall ist, da der Mangel offensichtlich durch den Beseitigungsversuch des ursprünglichen entstanden ist.

    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Das ist so nicht richtig, ich habe das ja oben schon geschrieben. Da steht nämlich Ungefährliches Vergnügen in der Beschreibung.

    Ja, unter Beaufsichtigung ist das auch ein ungefährliches Vergnügen. Steht ja auch ausdrücklich drin:


    "Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen"


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Anhand deiner Sätze kommt deutlich zum Ausdruck, dass du a.) keine Kinder hast, b.) wohl auch keinen Erziehungsauftrag und c.) dir somit Erfahrungen mit ebendiesen fehlen.

    Wenn du deinen Erziehungsauftrag ernst nehmen würdest, dann würdest du hier nicht herumjammern, dass von einer Pistole, die laut Beschreibung nur unter Aufsicht benutzt werden soll, eine gewissen Gefahr ausgeht.


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Kein Problem, aber dann sollte man sich halt nicht zu Dingen äußern, von denen man offensichtlich keine Ahnung hat, nicht wahr?

    Oh, bitte. Es ist so billig, jemanden mit fadenscheinigen Gründen die Kompetenz absprechen zu wollen, nur weil man selbst keine Argumente hat.

    Zitat

    Ich weiß auch nicht, warum dann immer einer aus der Klamottenkiste aufsteigen muss, um seine standardisierten Jammer-/Schmerz-Texte zum Besten zu geben? :confused:

    Ähm, du bist hier derjenige, der herumjammert, dass der böse, böse Pearl-Versand Pistolen verkauft. Du hast hier den Thread erstellt und willst wissen, wo man das "melden" kann.


    Au Backe.


    Hättest du dein Hirn vorher mal angestrengt, dann wäre dir bei dem Hinweis auf 6 - 7 Metern Schussweite ein Licht aufgegangen – spätestens jedoch bei dem Satz "Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen".


    Du hättest auch einfach deinen Tuschi in ein Spielzeugfachgeschäft bewegen können und dort nacheinem geeigneten Spielzeug suchen können. Aber nein, es ist ja viel bequemer, billigen Schrott aus dem Internet zu bestellen, und sich anschließend zu beschweren, dass man billigen Schrott aus dem Internet bekommen hat.

    Re: Rücktritt vom KFZ-Kauf wg. unbehobenem Sachmangel


    Zitat

    Original geschrieben von LazyPanda
    - Handelt es sich eurer Meinung nach bei dem heutigen Abgabetermin um den 2. Reparaturversuch der Problematik oder um den 3. ? Kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten?

    Also wenn ich richtig gezählt habe, dann gibst du den Wagen jetzt zum zweiten Mal ab.


    Des weiteren solltest du dich einmal informieren, ob und welche Garantie (nicht gesetzliche Gewährleistung!) VW dir bei diesem Gebrauchtwagenkauf gibt. Ich kenne das von anderen Unternehmen, da bekommst du z.B. das Recht, den Wagen innerhalb einer bestimmten Frist uneingeschränkt zurückgeben zu können.


    Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gilt die Nacherfüllung (also die Beseitigung des Mangels) als gescheitert, wenn der Mangel durch die zweite Reparatur nicht beseitigt werden konnte.


    Sprich: Wenn der Wagen nach dem Termin jetzt immer noch nicht funktioniert, dann hast du das Recht auf Rückabwicklung.


    Kommt es schließlich zur Rückabwicklung, dann muss das Autohaus auch den Kreditvertrag rückabwickeln und dir auf deinen bereits gezahlten Betrag sogar Zinsen zahlen.
    Umgekehrt können sie einen Wertersatz für die Nutzung verlangen. Da gibt es Berechnungsformeln, aber am Ende muss es ein Gericht entscheiden.

    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Und du hast mit deiner Annahme absolut recht, denn ich weiss ganz genau das es da draussen genug Erwachsene gibt die "blöd" genug sind ihrem Kind so etwas ohne nachzudenken zu kaufen, nur weil in der Beschreibung steht, daß es angeblich für Kinder ab 3 Jahren ungefährlich sei sie zu benutzen. Sowas geht gar nicht !

    Dort steht aber nicht, dass es für Kinder ab 3 Jahre ungefährlich sei.


    Dort steht, dass es für Kinder unter 3 Jahren ungeeignet sei und nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden soll.


    Also wenn ich lese, dass etwas nur "unter Aufsicht" benutzt werden sollte, dann gehe zumindest ich nicht davon aus, dass es völlig unbedenklich ist. Aber da wären wir wieder beim gesunden Menschenverstand.


    Viele Menschen haben ja ein Problem mit Umkehrschlüssen. Sie gehen davon aus, dass alles, was nicht verboten ist, automatisch erlaubt sei.


    Deshalb rasen sich die Idioten auch in einer engen Kurve zu Tode, wenn dort kein "60"-Schild steht. Und soll ich dir sagen, warum das so ist? Eben weil überall Verbote aufgestellt sind. Den Leuten wird das Denken an vielen Stellen abgenommen, also verlassen sie sich drauf.
    Wenn auf dem Kaffeebecher nicht steht, dass ein Heißgetränk drin sein könnte, dann kann man es einfach so abkippen. Und wenn man sich dennoch verbrennt, dann kann man ja klagen.


    Das ist diese perverse amerikanische Mentalität, die Schuld immer bei anderen zu suchen.


    Eine Pistole gehört nicht in die Hände eines 3,5jährigen. Punkt.


    Ich kann deine Ziele sehr gut nachvollziehen. Aber du musst dir auch klar werden, dass du die Welt nicht retten kannst. Und mit noch mehr Verboten, Hinweisen, Einschränkungen, usw. erreichst du am Ende nur das Gegenteil, weil dann noch mehr Menschen das Denken komplett einstellen.


    Es wird immer Kinder geben, die sich beim Spielen verletzen. Früher sind wir auf Bäume geklettert und haben uns Knochen gebrochen. Müssen wir deshalb jetzt alle Bäume einzäunen und Warnschilder anbringen?



    Nebenbei: Hasbro, der Erfinder der Softdart-Pistolen, gibt eine ausdrückliche Altersempfehlung "ab 8 Jahren". Wer Spaß mit solchen Pistolen haben möchte, sollte sich besser eine originale NERF zulegen.