Beiträge von Gag Halfrunt

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    Original geschrieben von SAR
    Wo liegt der Unterschied zwischen dem Auge eines 3 jährigen oder 6 jährigen, gag ? Es klingt doch eher so als ob das Objekt gar nicht unter der Kategorie Spielzeug geführt werden dürfte.

    Ein Stock kann genauso heftige Verletzungen verursachen. Ein Kollege von mir hat als Kind sein Auge verloren, weil er in einen Stock gestürzt ist. Wo bitte muss ich melden, wie gefährlich Stöcke sind? Der Sohn einer Freundin meiner Mutter ist als Kleiner mit einem Filzstift im Mund hingefallen, so dass das Ding ihm durch den Hals gestochen ist. Wo bitte sind die Warnhinweise auf Filzstiften?


    Es ist doch die Aufgabe der Eltern, dass sie dafür sorgen, dass ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt mit gefährlichen Dingen spielen. Dazu braucht es keinen Verbraucherschutz, keine Zulassungsstelle oder Justiz. Dazu braucht es nur Hirn.


    Das steht in der Produktbeschreibung:


    "Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen."


    Was ist daran nicht zu verstehen? Sind die Eltern mittlerweile so verblödet, dass sie nicht mehr in der Lage sind, selbst entscheiden zu können, womit ihre Kinde spielen? Muss man es ihnen vorschreiben?


    Es muss ja an ein Wunder grenzen, dass wir alle noch nicht ausgestorben sind, bei all den Sachen, auf denen keine Warnhinweise und explizite Altersvorgaben stehen.


    Vielleicht sollte man einfach alle Warnhinweise verbieten. Dann würde sich das Problem mit den Leuten, die offensichtlich über keinerlei gesunden Menschenverstand mehr verfügen, von alleine lösen. :mad:

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    Original geschrieben von xenix
    Fact ist doch, dass sie könnten aber nicht dürfen.

    Fakt ist, dass sie nicht wollen und dies zum Sanierungskonzept dazu gehört hat. Sonst hätten sie die Namensrechte ja nicht (auf Zeit) verkauft.

    Kleiner Hinweis: Das alles hat recht wenig mit Amazon zu tun, darum finde ich die Überschrift ein wenig übertrieben. Händler ist Pearl.de


    Dort steht, dass es für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet ist und nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden soll. Wo liegt also das Problem?


    Bei der Pistole scheint es sich wohl um eine billige China-Version der Nerf von Hasbro zu handeln. Die Nerf-Pfeile sind ähnlich aufgebaut, haben aber eine sehr weiche Spitze.

    Ich möchte hier keine ideologische Diskussion über Elektrosmog vom Zaun brechen, aber dass es kaum Infos darüber im Netz gibt, mag einfach daran liegen, dass die Sendeleistung dieser Bluetooth-Geräte so unfassbar lächerlich ist, dass es sich überhaupt nicht lohnt, auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden.


    Wenn du tagsüber dein Handy mit dir herum trägst, bekommst du wesentlich mehr elektromagnetischer Strahlung ab, als von dem 3,5m entfernten 1mW-Bluetooth-Senderchen, das ja im Standby-Modus ohnehin nur periodisch seine Barke ausstrahlt.


    Du darfst dabei den Faktor Entfernung nicht unterschätzen. Die Funkwellen breiten sich ja dreidimensional aus. Das heißt, dass die "empfangene" Energiemenge mit der Entfernung exponentiell abnimmt.


    Ich würde mal sagen, dass all die im Zimmer verlegten Stromkabel, die Trafos in den Geräten, usw. mehr Energie abstrahlen, als der Bluetooth-Empfänger.


    Ohnehin ist die Wirkung der elektromagnetischen Strahlung höchst umstritten. Nachweisbar ist, dass sich das Gewebe erwärmt (Mikrowellen-Herd!), wenn du in unmittelbarer Nähe einen Funksender hast. Bei einem Handy, das ja bis zu 2 Watt Sendeleistung im GSM-Netz haben kann, hat man eine Erwärmung von ein, zwei Grad bei einem Dauertelefonat feststellen können. Doch durch das Tragen einer Mütze erwärmt sich der Kopf genauso. Sind Mützen schädlich?
    Dann gab es Untersuchungen, inwieweit die hochfrequenten Impulse irgendwie den Organismus beeinflussen. In den wenigen brauchbaren Studien hat man wohl einen Effekt feststellen können, dass die Probanden einen unruhigeren Schlaf hatten, wenn unmittelbar in Kopfnähe ein sendendes Handy lag.


    Aber da sprechen wir auch von ganz anderen Energiemengen.


    Also mach dich nicht verrückt, die ganzen Umwelteinflüsse um dich herum dürften dich wesentlich mehr beeinträchtigen als der Bluetooth-Empfänger.

    Der Bluetooth-"Empfänger" sendet selbst, da Bluetooth ein bidirektionales Kommunikationsprotokoll ist.


    Dein Logitech-Bluetooth-Adapter hat eine Sendeleistung von 1 mW. Wo steht der denn? Direkt neben deinem Kopf? Oder in der anderen Ecke des Zimmers? Wo hast du dein Smartphone oder Tablet, wenn du da Musik hörst?


    Du schreibst, dass du "zu faul" bist, aufzustehen. Das legt nahe, dass sich das Gerät in einer gewissen Entfernung von dir befindet. Schon bei wenigen Zentimetern Abstand zu dem 1mW-Sender liegt die von deinem Körper absorbierte Energiemenge weit unter den Grenzwerten.


    Viel mehr Gedanken würde ich mir an deiner Stelle über den Mobilfunk- und/oder WLAN-Teil deines Smartphones machen. Denn ich nehme mal an, dass das dann in der Nacht in deiner unmittelbaren Nähe liegt.


    Dort sprechen wir dann von der bis zu 1000fachen Strahlungsleistung – und das dann noch auf geringerer Entfernung.

    Ich bin zwar kein Profi, aber das Urteil betrifft etwas ganz anderes. Dort ging es um 35 Cent, die die Bank für jede Buchung verlangt hat, egal ob diese erfolgreich war oder nicht. Diese darf die Bank nicht verlangen, wenn die Buchung nicht erfolgreich war.


    Was du schreibst, ist was völlig anderes. Hier hast du der Firma X ja die Ermächtigung erteilt, den Betrag Y von deinem Konto abzubuchen. Es ist deine Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Konto entsprechend gedeckt ist.

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    Original geschrieben von SAR
    Das ist doch Quatsch.

    Quatsch ist nur, dass man eben keine Rechtssicherheit hat und eben nicht mit Sicherheit nachweisen kann, warum und durch wessen Fehler eine Pflanze eingegangen ist.


    Man ist am Ende auf das Entgegenkommen des Händlers angewiesen. Mehr versuchte ich nicht, dir klarzumachen.

    Du kannst nur bestimmen, dass der Pflanze dies und das gefehlt hat. Du kannst jedoch kein schuldhaftes Verhalten des Kunden nachweisen. Denn inwieweit die Pflanze schon durch falsche Pflege des Lieferanten vorgeschädigt war, kannst du nicht herausfinden.
    Hast du z.B. eine Überdüngung, dann siehst zu zwar die entsprechenden Schäden, aber weißt immer noch nicht, wann und von wem die falsche Düngermenge zugesetzt wurde.


    Sicherlich kannst du auch eine forensische Analyse durchführen, aber das würde dann doch ein wenig zu weit gehen. ;)


    In dem von mir o.g. Fall hat der Gärtner mehrere Büsche selbst im Garten des Kunden gepflanzt. Einer der Büsche ist eingegangen. Wer trägt nun die Schuld? Der Kunde sagt ganz klar: Du hast mir Mist verkauft. Der Gärtner sagt: Du hast bei dem einen Busch irgendwas falsch gemacht.


    Patt.


    Aber ein seriöser Händler ist kulant und ersetzt den Schaden. So hat er das oben auch gemacht, wollte aber grundsätzlich mal geklärt haben, inwieweit er rechtlich dazu überhaupt verpflichtet wäre. Denn schließlich kann es sich ja auch um teurere Pflanzen handeln.