Beiträge von Gag Halfrunt

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    Original geschrieben von flashhawk
    Mathematische Antwort: Nein, aber es bedeutet C ist Teilmenge von B.


    Wenn man klugscheißen möchte, dann aber bitte richtig.


    Ok, du hast editiert, so ist mein Beitrag nicht zu verstehen.

    Sorry dafür. Die Mengenlehre funktioniert hier halt nicht, da das Grundgesetz eben nicht alle daraus abgeleiteten Gesetze inkludiert, was ja eine Voraussetzung für diese Annahme wäre.

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Die Auslegung des GG durch das BAG und das BVerfG kommt zu dem Ergebnis, dass Streiks eine vom Grundrecht des Art. 9 erfasste Arbeitskampfmaßnahme darstellen.

    Genau das schrieb ich. :rolleyes:


    Zitat

    Streiks sind also vom GG erfasst!

    Nein, nur Arbeitskampfmaßnahmen allgemein.


    Zitat

    Aus diesem Grund kann der Gesetzgeber natürlich nicht per einfacher Mehrheit das Streikrecht abschaffen, da dies eine Grundgesetzänderung ist.

    Selbstverständlich kann er das, denn im Grundgesetz steht nichts von "Streik". Oder wo liest du das?


    Was müsste denn im Grundgesetz geändert werden, wenn man Streiks verbieten wollte? Welche Artikel, welche Wörter wären von der Änderung betroffen?



    Zitat

    Im Übrigen ist es doch ganz normal und auch notwendig, dass unbestimmte Rechtsbegriffe durch die Rechtsprechung mit Leben gefüllt werden, das gilt natürlich auch für das Grundgesetz. Aus diesem Grund werden doch z.B. auch öfters einfache Gesetze des Gesetzgebers für verfassungswidrig erklärt, weil sie z.B. in Art. 2 GG eingreifen, welcher jedoch sehr allgemein formuliert ist. Nichts anderes gilt hier.

    Das ist völlig richtig. Nur ist es eben falsch zu behaupten, dass ein aus einem GG-Artikel durch Gesetze oder Rechtsprechungen abgeleitetes Recht nun ein "Grundrecht" sei. Ist es nicht. Die Grundrechte sind exakt das, was im GG steht. Nicht mehr und nicht weniger.


    Die Ausgestaltung, das "mit Leben füllen", hängt von den jeweiligen Gesellschaftsnormen und der Rechtsauffassung ab.


    In den 50er Jahren war Homosexualität strafbar – Grundgesetzkonform! Durch den gesellschaftlichen Wandel hat man dies jedoch geändert. Völlig ohne GG-Änderung. Einfach, weil die Gesellschaft sich anders entschieden hat.

    Wenn A aus B folgt, dann folgt weder B aus A, noch ist A gleich B.


    Ich hätte nicht gedacht, dass das so schwer ist.


    Das Grundgesetz definiert nicht, was eine Arbeitskampfmaßnahme ist, sondern billigt diese nur allgemein. Was hingegen eine anerkannte Arbeitskampfmaßnahme ist, regeln Gesetze und Urteile. Doch das kann sich jederzeit ändern.


    Demzufolge ist eine bestimmte Arbeitskampfmaßnahme kein Grundrecht. Denn die müsste dazu im GG festgeschrieben sein.


    Wenn morgen die GroKo festlegt, dass Streiks keine legitime Arbeitskampfmaßnahme mehr sind, dann ist das so. Punkt. Einfache parlamentarische Mehrheit und zu ist der Sack.

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    Original geschrieben von saintsimon
    So ganz blöd sind die Ärzte nun auch nicht, und fürs Glauben werden sie auch nicht ausgebildet.

    Warum sollte ein Arzt gegen das Wohl des Patienten handeln? Wieso sollte er mit hohem Aufwand, der ja zudem von keiner gesetzlichen Kasse bezahlt wird, dem Patienten beweisen, dass er lügt?


    Eine andere Wahl hat er nicht. Schickt er den Patienten einfach heim und es stellt sich heraus, dass der doch was hatte, dann ist der Arzt auch wieder dran.

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Sorry, du wirfst hier einiges durcheinander mit einer, mit Verlaub, kruden Argumentation.


    Wie bereits öfters erwähnt hier, ist Streik ein Grundrecht, das seine Rechtsgrundlage in Art. 9 GG hat. Das kannst du zwar bestreiten, ändert aber nichts an der jahrelangen Rechtsprechung des BVerfG und BAG, vgl. nur [URL=http://lexetius.com/2007,2237 ]BAG, Urteil vom 19. 6. 2007 [/URL]. Ich zitiere daraus:

    Lies meinen ersten Beitrag dazu, da habe ich es erläutert.


    Streik ist kein Grundrecht. Es ist eine vom Gesetzgeber anerkanntes Arbeitskampfmaßnahme. Und Arbeitskampfmaßnahmen (allgemein) werden vom Grundgesetz gebilligt bzw. geschützt. Und genau das steht auch in dem Text drin, den du da zitiert hast. Ich frage mich gerade, ob du die fett markierten Sätze überhaupt verstanden hast.


    Daraus leiten dann viele vereinfacht ab, dass Streik ein Grundrecht sei. Dem ist aber nicht so, das ist ein nicht zulässiger Umkehrschluss. Aber mit Umkehrschlüssen haben ja viele Menschen so ihre Probleme.


    Viele denken ja auch, dass Rauchen ein Grundrecht sei. Das ist Unsinn. Es ist ein Grundrecht, seine Persönlichkeit frei entfalten zu dürfen. Und Rauchen zählte lange Zeit zur Persönlichkeitsentfaltung. Wie das immer weiter eingeschränkt wird, kann man ja in den letzten Jahren sehen.


    Wie gesagt: Umkehrschlüsse, böses Minenfeld.

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    Original geschrieben von saintsimon
    Ob die Ärzte jedesmal mitspielen?

    Wenn du dem Arzt die richtigen Symptome vorlügst, wird der dich auch ohne Murren krank schreiben.


    Viele Krankheiten lassen sich gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand diagnostizieren. Wenn du dem Doc von Durchfall und Bauchschmerzen erzählst, warum sollte er dir das nicht glauben?

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    Original geschrieben von Bongomann
    Gleiche Bohnen und gleicher Mahlgrad? Ich wundere mich immer wieder, dass "nur" die Mechanik einen so großen Unterschied machen soll.

    Gibt mehrere Parameter, die das beeinflussen:


    - Temperatur
    - Druck
    - Sieb
    - Mahlgrad
    - Verteilung/Kompression des Kaffeemehls
    - Kaffeesorte


    Diese Parameter spielen sich z.T. gegeneinander aus, weshalb die "Profis" oft tagelang an ihren Maschinen "herumspielen", bis sie die für sie optimalen Werte gefunden haben.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Warum tun eigentlich alle (und teilweise die Medien) in der Causa "Bahnstreik" so, als läge die Lösung alleine in der der Hand der GdL?

    Weil die GDL die Partei in dem Spiel ist, die Forderungen stellt.


    Diese Forderungen darf sie durchaus stellen, aber es es gibt keinerlei Ansprüche darauf, dass irgendwer sie erfüllen muss.


    Ich kann mich auch vor den Ferrari-Händler stellen und fordern, dass er mir einen Wagen schenkt. Das darf ich. Die "einfachste Methode", diesen Streit zu lösen, wäre natürlich, wenn der Ferrari-Händler mir einen Wagen schenkt. :rolleyes:


    Zitat

    Dabei gibt es doch die ganz einfache Methode, den Streik sofort und endgültig zu beenden: Die Bahn könnte der GDL einfach mal substantiell entgegenkommen.

    Die Bahn ist der GDL bereits substanziell entgegen gekommen.


    Doch der GDL geht es nicht ums substanzielle, sondern rein ums politische.


    Hast du das immer noch nicht verstanden?

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Hä? Das ist eine interessante Ansicht. Erläutere doch mal! Zudem: Was hat der Streik mit dem StGB zu tun?


    Deine Ärztebeispiel ist dazu wieder (mal) Äpfel=Birnen.

    :rolleyes:


    Okay, war vielleicht zu kompliziert. Ich versuche es nochmal mit kurzen SPO-Sätzen.


    Ein Arzt streikt. Er verweigert die Behandlung eines Patienten. Das stellt nach §323c eine Straftat dar: "Unterlassene Hilfeleistung".


    Wenn Streik ein Grundrecht wäre, dann könnte er dafür nicht bestraft werden.


    Ein Gesetz darf ein Grundrecht nicht einschränken. Ausnahmen müssen im Grundgesetz explizit formuliert sein.


    Streik ist jedoch kein Grundrecht.


    Nun kapiert?