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Original geschrieben von Jimmythebob
Die Auslegung des GG durch das BAG und das BVerfG kommt zu dem Ergebnis, dass Streiks eine vom Grundrecht des Art. 9 erfasste Arbeitskampfmaßnahme darstellen.
Genau das schrieb ich. 
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Streiks sind also vom GG erfasst!
Nein, nur Arbeitskampfmaßnahmen allgemein.
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Aus diesem Grund kann der Gesetzgeber natürlich nicht per einfacher Mehrheit das Streikrecht abschaffen, da dies eine Grundgesetzänderung ist.
Selbstverständlich kann er das, denn im Grundgesetz steht nichts von "Streik". Oder wo liest du das?
Was müsste denn im Grundgesetz geändert werden, wenn man Streiks verbieten wollte? Welche Artikel, welche Wörter wären von der Änderung betroffen?
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Im Übrigen ist es doch ganz normal und auch notwendig, dass unbestimmte Rechtsbegriffe durch die Rechtsprechung mit Leben gefüllt werden, das gilt natürlich auch für das Grundgesetz. Aus diesem Grund werden doch z.B. auch öfters einfache Gesetze des Gesetzgebers für verfassungswidrig erklärt, weil sie z.B. in Art. 2 GG eingreifen, welcher jedoch sehr allgemein formuliert ist. Nichts anderes gilt hier.
Das ist völlig richtig. Nur ist es eben falsch zu behaupten, dass ein aus einem GG-Artikel durch Gesetze oder Rechtsprechungen abgeleitetes Recht nun ein "Grundrecht" sei. Ist es nicht. Die Grundrechte sind exakt das, was im GG steht. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Ausgestaltung, das "mit Leben füllen", hängt von den jeweiligen Gesellschaftsnormen und der Rechtsauffassung ab.
In den 50er Jahren war Homosexualität strafbar – Grundgesetzkonform! Durch den gesellschaftlichen Wandel hat man dies jedoch geändert. Völlig ohne GG-Änderung. Einfach, weil die Gesellschaft sich anders entschieden hat.