ZitatOriginal geschrieben von Merlin
Daraus folgt, dass es ein Streikrecht gibt.
Nein, und das wird auch bei ständiger Wiederholung nicht wahr. Es gibt kein Grundrecht auf Streik.
Hast du die Artikel überhaupt gelesen, auf die da in deinem fett markierten Absatz verwiesen wird? Da geht es darum, dass der Staat keine Polizei oder gar die Streitkräfte gegen Arbeitskämpfe einsetzen darf. 
Das Grundgesetz billigt "Arbeitskämpfe", führt aber nicht weiter aus, wie diese auszusehen haben.
Im Arbeitsrecht ist des weiteren geregelt, dass Arbeitsverweigerung im Rahmen eines Arbeitskampfes nicht zu Kündigung führen darf. Daraus ergibt sich implizit, dass Arbeitsverweigerung vulgo Streik eine legitime Arbeitskampfmaßnahme sei.
Doch damit wird ein Streik noch lange kein "Grundrecht". Die Regierung könnte jederzeit mit einfacher Mehrheit das Arbeitsrecht ändern, so dass z.B. eine Arbeitsverweigerung in Bereichen, die den Ablauf des Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Luftverkehr beeinträchtigt, nicht erlaubt ist.
Dass Streik kein Grundrecht ist, sieht man ja allein schon bei Ärzten. Wenn ein Arzt in einem Notfall seine Arbeit verweigert, dann ist das unterlassene Hilfeleistung und somit eine Straftat – völlig gleich, ob er sich gerade in einem Arbeitskampf befindet oder nicht.
Wäre Streik ein Grundrecht, würde er straffrei ausgehen, da das Grundgesetz über dem StGB steht.
Deshalb gibt es übrigens bei allen Grundrechten, die missbraucht werden können, entsprechend formulierte Einschränkungen. Als Beispiel sei nur mal die Meinungsfreiheit genannt, die "ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze" findet.