Falsche oder veraltete Preisangaben kommen häufiger mal vor. Entweder, weil man vergessen hat, Angebotspreise ins Kassensystem zu spielen oder meistens, weil Marktpersonal vergessen/übersehen hat, die Beschilderung im Laden anzupassen. Die meisten Supermärkte bei uns haben mittlerweile auf elektronische Preisschider umgestellt, da sollte eine Aktualisierung einfacher sein.
Beiträge von Linus-T
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Dieses Jahr fällt die Sommerzeitumstellung direkt ins Osterwochenende, so dass man noch einen Tag mehr (Ostermontag) Zeit hat sich daran zu gewöhnen.
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Interessante Feststellung in den letzten Tagen bzgl. Freistellungsaufträgen und Steuerbescheinigungen:
Ich wunderte mich über eine Buchung einer Rückzahlung von Kapitalertragssteuer, laut Buchungstext aufgrund einer Anpassung des Feristellungsauftrags vom 31.12.23. Dabei hatte ich gar nichts geändert.
Des Rätsels Lösung: Freistellungsaufträge werden jetzt bei der Deutschen Bank und Postbank scheinbar zusammengerechnet. Evtl. noch freier Betrag wird scheinbar zum jahresende zwischen beiden Einheiten verrechnet und so die erteilten Aufträge automatisch angepasst.
In der erhaltenen Steuerbescheinigung der Deutschen Bank ist auch explizit erwähnt, dass diese ebenfalls für die Postbank gilt.
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- Verbrauchersicherheit an erster Stelle: verlässliche und stets aktuelle Betrugserkennung sowie Überprüfung der Identität des Empfängers
- Keine höheren Gebühren für Sofortüberweisungen
- Kundinnen und Kunden können einen Höchstbetrag für ihre Sofortüberweisungen festlegen
Am Mittwoch haben die Abgeordneten neue Vorschriften angenommen, die sicherstellen sollen, dass Überweisungen sofort auf den Konten von Privatkunden und Unternehmen in der EU ankommen.
Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass Privatkunden und Unternehmen, insbesondere KMU, nicht auf ihr Geld warten müssen und die Sicherheit der Überweisungen erhöhen. Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen sicherstellen, dass Überweisungen günstig sind und unverzüglich bearbeitet werden. Der Text, der bereits mit den EU-Mitgliedstaaten vereinbart wurde, aktualisiert die derzeit gültigen Regeln des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA).
Unverzügliche Überweisung
Eine Sofortüberweisung soll unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden und das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Auf der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht.
Auch für die Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, gelten die neuen Vorschriften, wenn Konten bereits regelmäßige Transaktionen in Euro anbieten. Dafür wird ihnen eine Übergangsperiode eingeräumt, um die Verordnung umzusetzen. Außerdem wird für solche Konten eine Ausnahmeregelung von der Zehn-Sekunden-Regel außerhalb der Geschäftszeiten gelten, um möglichen Bedenken hinsichtlich des Zugangs zu Liquidität in Euro auszuräumen.
Kundensicherheit, Strafen und Sanktionen
Um die Sicherheit zu gewährleisten, sollen Zahlungsverkehrsdienstleister über solide und aktuelle Instrumente zur Betrugserkennung und -prävention verfügen. So soll verhindert werden, dass Überweisungen aufgrund von Betrug oder Irrtum auf ein falsches Konto gehen. Zu diesem Zweck sollen in der EU tätige Zahlungsverkehrsdienstleister eine unverzügliche Überprüfung der Identität des Empfängers anbieten, ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren.
Als zusätzliche Schutzmaßnahme gegen Betrug sollen Zahlungsverkehrsdienstleister ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, einen Höchstbetrag für Sofortüberweisungen in Euro festzulegen, der vor der nächsten Überweisung leicht geändert werden kann.
Kommt ein Zahlungsverkehrsdienstleister seinen Pflichten zur Betrugsbekämpfung nicht nach und entsteht dadurch ein finanzieller Schaden, so können Kunden künftig eine Entschädigung von diesem Dienstleister verlangen.
Zahlungsverkehrsdienstleister, die Sofortüberweisungen anbieten, müssen überprüfen, ob gegen ihre Kunden Sanktionen oder andere restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhängt wurden.
Die Entgelte bleiben gleich
Die Gebühren, die ein Zahlungsverkehrsdienstleister für Sofortüberweisungen in Euro erhebt, dürfen nicht höher sein als die Gebühren, die er für "nicht sofortige" Überweisungen in Euro erhebt.
Zitat
Michiel Hoogeveen (EKR, NL), der federführende Europaabgeordnete, sagte: "Die Verordnung über den sofortigen Zahlungsverkehr stellt die lang erwartete Modernisierung des Zahlungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt dar. Die Kunden können sich nun von der Unannehmlichkeit verabschieden, zwei oder drei Arbeitstage auf ihr Geld warten zu müssen. Wir setzen etwas um, das den Menschen und Unternehmen wirklich am Herzen liegt: Geldüberweisungen innerhalb von 10 Sekunden zu jeder Tageszeit".
Die nächsten Schritte
Der Text wurde mit 599 gegen 7 Stimmen bei 35 Enthaltungen angenommen.
Die neuen Vorschriften treten 20 Tage, nachdem sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwölf Monate Zeit, die Verordnung umzusetzen.
Wurde jetzt im Amtsblatt veröffentlicht (19.03.24) : https://eur-lex.europa.eu/lega…TXT/?uri=CELEX:32024R0886
Eingehende Überweisungen müssen ab dem 09.01.25, ausgehende Überweisungen müssen ab dem 09.10.25 möglich sein bei EU Ländern mit Euro Währung. Bei EU Ländern mit nicht Euro Währung gilt der 09.01.27 bzw. 09.07.27.
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Kann es sein, dass der Komfort-Login (das war die Variante wo nur ID und Passwort gebraucht werden) automatisch seitens der Postbank deaktiviert wurde und man das ganze ggfls. wieder einstellen kann ?
Habe auch bei anderen Banken schon erlebt, dass zunächst einfaches Login ohne 2FA möglich war, dann aber eine Zeit lang wieder auf 2FA Notwendigkeit umgestellt wurde. Bei einer Bank wurde das immerhin mit Reaktion auf zu viele Login Versuche eingerichtet (als eine Art Abwehr von bösartigen Loginversuchen). Nach einer Zeit hat man dann wieder umgestellt.
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Heute brummte unüberhörbar eine Hummel längere Zeit im Garten herum. Der Winter geht wohl langsam zu Ende.
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Frauchen kennt noch BOR = Bauer ohne Rücksicht
Gibt es aber mittlerweile deutlich weniger, da gefühlt die Mehrheit umgestellt hat auf das wieder zugelassene Altkreiskennzeichen AH. BOR fahren hier nur noch wenige.
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Eine Rücksendung von alten USV Akkus ist sehr international. Die Anfrage wird von APC bearbeitet, man bekommt drauf hin die notwendigen Dokumente von DHL Express aus Ungarn, verschickt werden die Sendungen dann nach Lyon, Frankreich.
Da fahren immer noch jede Menge rum, die garantiert nicht alle im Kreis Steinfurt wohnen.
Seit man auch bei Umzug die alten Kennzeichen behalten kann ist die Zuordnung sowieso recht sinnlos. Bei uns in der Nachbarschaft stehen jeden Tag Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, weil die Leute irgendwann mal umgezogen sind und sich den Änderungsaufwand gespart haben.
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Scheinbar gibt es keine wirkliche Festlegung auf die Anzahl der Standorte:
Zitat2018 hat 1&1 zugesagt, bei der Verbesserung der löchrigen Mobilfunkversorgung in Deutschland zu helfen. 400 neue Sendestandorte bis Ende 2021, errichtet von 1&1 für Deutsche Telekom, Telefónica oder Vodafone, stellte der damals zuständige Minister Andreas Scheuer (CSU) in Aussicht. Tatsächlich vereinbarte er mit 1&1 allerdings eine Investitionssumme, keine Zahl an Standorten. Doch auch das Geld fließt zäh. Gerade einmal 48 Standorte hat 1&1 bislang gebaut.
Und was die reinen Masten angeht:
Zitat600 Millionen Euro muss 1&1 für 5G-Frequenznutzungsrechte an die Bundesrepublik Deutschland zahlen. Und da versuchte CSU-Mann Scheuer einen schlauen Deal einzufädeln: Die 600 Millionen Euro dürfen in Raten bis 2030 kommen, zu null Prozent Zinsen. Im Gegenzug muss 1&1 beim Ausradieren der "weißen Flecken" helfen - und zwar nicht (nur) sich selbst, sondern im Auftrag der bereits etablierten Mobilfunk-Netzbetreiber. 1&1 selbst muss an diesen Standorten überhaupt keine Antennen aufhängen, sondern nur die passive Infrastruktur bereitstellen.
entnommen von heise.de: https://www.heise.de/news/1-1-…bisschen-auf-9654319.html