Beiträge von Rolli

    Zitat

    Original geschrieben von Antonov
    Das war sie noch nie. Die Funktion wird über das SIM Application Toolkit realisiert.


    korrekt, aber die darstellung des "häuschens" erfolgt aufgrund der im handy gespeicherten software.
    keine implementierung in der handysoftware, kein eigenes häuschen im grünen ;)


    und das soll sich demnächst ändern...



    Zitat


    Das war schon immer so.


    Ciao,
    Antonov

    Zitat

    Original geschrieben von D.IKE.E
    Wie in den anderen X-Threads zu lesen ist, sind die Chanzen gleich Null.
    O2 müsste Sendo die Software extra einbauen lassen und das wär' denen einfach zu umständlich. Da müsste schon total gigantisches Interesse seitens O2 sein, das Handy anzubieten und die Bereitschaft von Sendo die Produktion an die Homezone-Software anzupassen.
    Sieht nicht gut aus.


    die implementierung der hz software in die handys, zur optischen signalisierung der hz, wird demnächst nicht mehr zwingend erforderlich sein.
    nokia hat z.b. bereits angekündigt, diese nicht mehr in zukünftige modelle zu integrieren. die anzeige wird dann über die sim realisiert, jedoch müssen auch hier handy(software) u. sim optimal zusammenarbeiten.
    sobald diese ersten geräte, ohne hz software, bei o2 vertrieben werden, gibt es dann bei o2 die "modifizierten" simkarten.
    aber jedes handy muss weiterhin, wie bei jedem anderen nb auch, die von o2 geforderten tests bestehen, um in den o2 vertrieb zu gelangen.


    ps: möglicherweise könnte sich das geräteportfolio bei o2 dadurch, zumindest etwas, erweitern :top:

    Re: Re: O2 und die Freischaltung, NIX GEHT !!!


    wenn ein bestandskunde, eine neuen auftrag erteilt, ersetzt die "neue" angegebene kundenkennzahl, die alte! unabhängig davon ob der auftrag akzeptiert wird oder nicht! unabhängig ob online- oder bei shopverträgen!
    einzige vorraussetzung: die neuen kundendaten, stimmen mit den bereits bestehenden daten überein.

    nach der bestellung, kann man sich eine bestellbestätigung ausdrucken.
    dort ist eine auftragsnummer angegeben, diese fängt meisten mit "W" an!


    einfach bei der bestellhotline 01805211211, unter angabe der auftragsnummer nachfragen. dann kann man dir, sicher, ganz schnell weiterhelfen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Man kann auch nach wie vor in den real existierenden o2 Shop gehen. Allerdings wird das Gerät dann direkt von o2 mit der Post geschickt.


    nein, das neue mobiltelefon erhält man direkt u. unmittelbar im shop!


    Zitat


    Der Shop bzw. dessen Mitarbeiter leisten nur etwas Hilfe beim Durchklicken.


    nein, auch das stimmt nicht. es wird für die vvl das gleiche tool genutzt, wie für jeden anderen kunden der eine vvl im shop durchführt!


    Zitat


    Es soll zwar schon vorgekommen sein, dass Power-SMS-Kunden auch direkt im Shop ein Handy bekommen haben, aber vorgesehen ist das eigentlich nicht.


    doch es ist so vorgesehen u. absolut korrekt!


    die konditionen bleiben alle erhalten, ohne jegliche änderung! :top:


    woher hast du diese halbwahrheiten?


    Zitat


    Die beste Möglichkeit ist wohl der Anruf bei der VVL-Hotline, da kann man evtl. noch etwas Gesprächsguthaben aushandeln.


    Gruß, Loco!


    stimmt, allerdings... ..bei der hotline kann man handeln, bei vvl per web o. im shop nicht!

    kompletter quatsch...
    ..auch wenn sich die erklärung, des emailschreibers, plausibel anhört.



    ab heute kann man in den o2 shops(inoffiziell, ein anspruch auf diesen preis besteht alos nicht; offiziell erst ab 1.6.04 zum start der neuen preisrunde) bereits das 6230 für 99,-eur erhalten, bis gestern jedoch grundsätzlich für 149,-eur.


    ab 1.6.2004 gilt dieser preis auch für den online channel!


    die preise des online channels sind analog zu den o2 shops :top:

    Zitat

    Original geschrieben von Elvisfreak
    tjo, zufriedene kunden hat er anscheinend nicht nötig sondern lebt wohl mehr von den selbst eingeheimsten subventionen. das ganze verwirrt mich jetzt etwas. also aus die maus oder doch noch was zu machen?


    nein, lass dich nicht verwirren.
    von so ein problem habe ich persönlich noch nie gehört, aber da sollte sich doch etwas machen lassen.


    beschwerde bei o2 über den händler auf jeden fall(o2 wird mit sicherheit nicht sagen: "gut gemacht", die kosten sind ja die gleichen für den nb[mit u. ohne handy], denn die provision wurde bereits ausgezahlt), die können dir ja ggf. eine empfehlungen, geben.


    ein freier händler bekommt vom nb:


    -eine provision wo in der regel das handy mit subventioniert wird um den kunden an land zu ziehen


    -airtime anteilige zahlung für den getätigten mobilfunkumsatz, des kunden u. zwar über die gesamt vertragslaufzeit ;)



    ps.: wenn die aussagen der anderen tatsächlicht recht sein sollten, gute nacht deutschland!

    SchnittenGott



    nun ich bin kein jurist.


    der mobilfunkvertrag u. der handykaufvertrag sind zwei paar schuhe.
    nicht aber jedoch wenn du ein angebot abgibst z.b.: vertrag+sub. handy
    dann sind diese beiden dinge gekoppelt o2 sorgt für die serviceleistungen des mobilfunkvertrages, du als händler für das telefon.
    der kunde hat dein angebot ja angenommen, DU als händler stehst in der pflicht dies zu erfüllen.


    eindeutig wäre die situation natürlich wenn du nur die mobilfunkverträge anbietest, generell ohne handy!


    aber deiner argumentation folgend, könnte folgendes passieren:


    ich als kunde schliesse vertrag ab z.b. genion 10/10 12,95eur mtl gg..
    dieser vertrag wird mit verschiedenen subventionierten mobiltelefonen bezuschusst, u. so von dir als händler beworben.
    derzeit benötige ich kein neues endgerät(gründe seien mal dahingestellt, sind aber auch nicht von belang), teile das dem händler jedoch nicht mit!


    nun lasse ich mir 3 monate( oder 6 oder 8 monate...) zeit, gehe in den laden u. möchte ein subventioniertes telefon(wie es wahrscheinlich auch jetzt noch mit o2 genion beim händler angeboten wird).
    du als händler erklärst mir dann: das man mir kein telefon geben muss, weil garkein anspruch besteht !?!? :confused:


    nun, weil man sich kein telefon unmittelbar nach abschluss abgeholt hat, verwirkt man den anspruch auf ein eben solches angebot doch nicht! oder???



    ps:
    zu deinem beispiel, was nun garnichts mit diesem thema zu tun hat, kann ich nur sagen: du hast ja die korrekten schlüsse gezogen. situation eindeutig.


    ich hoffe du hast ihn unsanft aus dem geschäft verwiesen...