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Eine exakte Frist gibt es dafür nicht und das ergibt sich aus dem Einzelfall.
Nur als Beispiel zur Verdeutlichung:
Wenn Person A spätestens jeden 2.ten Tag die KK nutzt,so auch am Dienstag,am Mittwoch jemand die Karte klaut und etwas einkauft und die Person erst am Samstag den Verlust meldet,weil sie dachte die Karte verlegt zu haben,könnte es knapp werden.
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Zitat
Original geschrieben von CK-187
Unabhängig davon das ich dir Recht gebe und eine PIN auch als sicherer einstufe als eine Unterschrift, würde ich gerne wissen wie schuldhaftes Zögern definiert wird?
Es heißt "unverzüglich" oder auch "sofort".
Probleme ergeben sich hierbei vornehmlich wenn die betreffende Person den Verlust erst spät bemerkt und sich schon mehrfache Missbräuche ereignet haben oder sich sonstige Auffäligkeiten ergeben.
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Die Nano-Karte kannst du kostenfrei bestellen.
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Von dir haben wir keine Antwort mehr bekommen - nur eben irgendwelche Behauptungen - obwohl du mit dem Thema hier angefangen hast.
Vielleicht ist das aber auch besser so. 
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Zitat
Original geschrieben von Applied
Der Rechtsverkehr funktioniert aber ganz sicher (!) auch nicht so, dass
1. eine Zahlungsverpflichtung per Unterschrift (auf einem Kreditkartenbeleg) begründet wird
Ganz sicher? 
Den Rest hatte ich dir ja versucht per PN zu erklären.
Aber lassen wir das.
Ok?
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Zitat
Original geschrieben von Gag Halfrunt

Wie gut, dass ich den Braten rechtzeitig gerochen habe und auf die Trollerei nicht weiter eingegangen bin. 
Ich bin grad richtig stolz auf mich. 
Ich hatte übrigens dein Anliegen hier beantwortet:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5466922#post5466922
Aber du bringst ja gerne mal was durcheinander. 
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Zitat
Original geschrieben von Applied
1. Wer eine Forderung einem anderen gegenüber erhebt, der muss diese ggf. beweisen.
2. Die Bank behauptet, sie hätte eine Forderung aus Kreditkartenzahlung gegen mich, da ich einen Beleg unterschrieben habe.
3. Der Beleg wird deiner Aussage nach (Zitat) "vor Gericht als Beweis nicht zugelassen werden", dennoch aber
4. (Zitat weiter) "die Zahlung als akzeptiert behandelt".
Alles belanglose Ablenkungsmanöver.
Ich zögere nicht schuldhaft, und ich überprüfe meine Bankabrechnungen rechtzeitig und widerspreche ggf. ebenso.
Irgendein potentielles Fehlverhalten meinerseits (ob nun schuldhaft oder nicht) lässt sich immer konstruieren.
Alles anzeigen
Meine Güte!
Ich spreche nicht von dir und deinen Bankabrechnungen sondern von dem hier (re)konstruierten Fall!
Eins sei dir aber noch gesagt:
Im Zivilrecht sind nicht die Ansprüchen das wichtigste sondern deren Durchsetzbarkeit und diese ist sehr oft an Fristen gekoppelt.
Nur so funktioniert der Rechtsverkehr für alle Seiten sicher.
Damit ist auch alles gesagt und ich wünsche dir einen schönen Abend! :top:
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Wie ersieht man überhaupt als Empfänger vorab den Umtauschkurs?
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
Dann gehen wir mal ein paar Nummern drüber. BGH: XI ZR 370/10 v. 29.11.11
.https://openjur.de/u/266976.html
Die Bank muss nachweisen, dass die Originalkarte eingesetzt worden ist. Wenn die Karte+PIN kopiert worden ist, dürfte dieser Nachweis für die Bank unmöglich sein und auch sonst ist das äußerst schwierig.
Alles anzeigen
Die Stellungnahme des BGH wurde in seinem zitierten Urteil schon berücksichtigt.
Deshalb sprach ich auch von "Eigenheiten" des Einzellfalls.
Davon gibt es noch mehr.
Und schon auf der Vorseite hatte ich geschrieben:
Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Skimming und der Verlust der Karte dürfen auch nicht in einen Topf geworfenen werden,genauso wenig wie die Zahlungen ohne Unterschrift mit (vermeintlicher) Einverständnis des Kunden.
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Zitat
Original geschrieben von Applied
Und was ändert das am Punkt bzw. meinem Einwand?
Wenn die Unterschrift vor Gericht (Zitat) "als Beweis nicht zugelassen" wird, dann kann die Bank auch die Rechtmässigkeit des Bestehens ihrer Forderung nicht beweisen.
Das wird sie aber wohl oder übel müssen.
Es ändert alles an deinen Einwand!
Die Zahlung wird (wahrscheinlich) als von dir akzeptiert gewertet.So kenne ich es aus verschiedenen Urteilen.
Dasselbe wird dir passieren,wenn du die Widerspruchsfristen verpassen solltest.
Zudem:
Wieso sollte dir die "Bank" etwas nachweisen müssen,wenn das Gericht feststellen sollte,dass du zu spät den Verlust gemeldet hast und somit dich die Schuld trifft?
Das macht keinen Sinn.
P.S:
Schau mal was genau in deinen KK Verträgen steht.
Es sollte nicht viel anders als bei mir sein. 