Beiträge von handyman1981

    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Unabhängig davon das ich dir Recht gebe und eine PIN auch als sicherer einstufe als eine Unterschrift, würde ich gerne wissen wie schuldhaftes Zögern definiert wird?


    Es heißt "unverzüglich" oder auch "sofort".


    Probleme ergeben sich hierbei vornehmlich wenn die betreffende Person den Verlust erst spät bemerkt und sich schon mehrfache Missbräuche ereignet haben oder sich sonstige Auffäligkeiten ergeben.



    Meine Güte!


    Ich spreche nicht von dir und deinen Bankabrechnungen sondern von dem hier (re)konstruierten Fall!


    Eins sei dir aber noch gesagt:
    Im Zivilrecht sind nicht die Ansprüchen das wichtigste sondern deren Durchsetzbarkeit und diese ist sehr oft an Fristen gekoppelt.


    Nur so funktioniert der Rechtsverkehr für alle Seiten sicher.


    Damit ist auch alles gesagt und ich wünsche dir einen schönen Abend! :top:



    Die Stellungnahme des BGH wurde in seinem zitierten Urteil schon berücksichtigt.


    Deshalb sprach ich auch von "Eigenheiten" des Einzellfalls.
    Davon gibt es noch mehr.


    Und schon auf der Vorseite hatte ich geschrieben:


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981


    Skimming und der Verlust der Karte dürfen auch nicht in einen Topf geworfenen werden,genauso wenig wie die Zahlungen ohne Unterschrift mit (vermeintlicher) Einverständnis des Kunden.

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Und was ändert das am Punkt bzw. meinem Einwand?
    Wenn die Unterschrift vor Gericht (Zitat) "als Beweis nicht zugelassen" wird, dann kann die Bank auch die Rechtmässigkeit des Bestehens ihrer Forderung nicht beweisen.
    Das wird sie aber wohl oder übel müssen.



    Es ändert alles an deinen Einwand!


    Die Zahlung wird (wahrscheinlich) als von dir akzeptiert gewertet.So kenne ich es aus verschiedenen Urteilen.
    Dasselbe wird dir passieren,wenn du die Widerspruchsfristen verpassen solltest.


    Zudem:
    Wieso sollte dir die "Bank" etwas nachweisen müssen,wenn das Gericht feststellen sollte,dass du zu spät den Verlust gemeldet hast und somit dich die Schuld trifft?
    Das macht keinen Sinn.


    P.S:
    Schau mal was genau in deinen KK Verträgen steht.
    Es sollte nicht viel anders als bei mir sein. ;)