Beiträge von handyman1981

    Es geht nicht um deine Unterschrift,sondern um die gefälschte und das schuldhafte Zögern,welches ich auf der Vorseite erwähnt hatte.


    Dies wird dir auch unter Umständen schneller unterstellt als du dir es vielleicht denken kannst.



    Zu deiner Presseerklärung des AG:
    Dieser Einzelfall ist aber kaum übertragbar und hat so seine "Eigenheiten" und zudem empfiehlt es sich immer das Urteil an sich zu lesen. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Na aber das ist doch super, wenn die Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg "als Beweis nicht angenommen wird"! :top:


    Damit hat die (beweispflichtige) Bank dann keinen Beweis für meine Autorisierung der Zahlung und folglich besteht daraus keine Forderung. Somit erleide ich keinen Schaden.



    Da du es anscheinend nicht verstehen willst stelle ich nur noch klar:


    Die Unterschrift wird wahrscheinlich vor Gericht als Beweis nicht zugelassen werden und die Zahlung als akzeptiert behandelt.
    Das ist dann übrigens in den hier diskutierten Fällen zu deinem Nachteil. ;)



    Ist immer noch nicht klar geworden wo genau der Hund begraben liegt? ;)


    Es kann durchaus vorkommen,dass die Unterschrift als Beweis nicht angenommen wird.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Na da sich die Rechtssprechnung inzwischen geändert hat, können wir also nun mal langsam ein Schlusstrich ziehen und festhalten, dass die Zahlung per Unterschrift außer Bequemlichkeit keine Vorteile (mehr) bietet.


    Dagegen ist es grundsätzlich einfacher mit einer gestohlenen oder gefundenen Karte dort zu zahlen, wo eine Unterschrift verlangt wird.



    Richtig!
    (Bzw. bestimmt ja bei KK der Ausgeber,ob nur per Unterschrift bezahlt werden soll).


    Und noch was kommt hinzu:
    Die Meldung muss des Verlustes der Karte muss "ohne schuldhaftes zögern" (erwähnt im Paragrafen 121 BGB) erfolgen,da ansonsten der Missbrauch in der Regel zu lasten des Kunden ausgelelegt wird.


    Gag:
    Da die Missbrauchswahrscheinlichkeit bei einer bloßen Bezahlung mit Unterschrift sehr viel höher ist,ist das Verfahren für den Kunden keinesfalls sicherer.


    Ganz im Gegenteil:
    Der Ärger beginnt erst mit dem ersten Missbrauch der Zahlungsanweisung.


    Skimming und der Verlust der Karte dürfen auch nicht in einen Topf geworfenen werden,genauso wenig wie die Zahlungen ohne Unterschrift mit (vermeintlicher) Einverständnis des Kunden.

    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Werd nicht albern. Der Kunde trägt selbstverständlich eine gewisse Sorgfaltspflicht, die Karte vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.



    Ich werde nicht albern,aber du stellst die Sachlage mit der PIN-Abfrage und der Unterschrift auf dem Kopf,denn so einfach ist es nämlich nicht.


    Solange man dir keinen Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit vorweisen kann,bist du nach deinen Ausführungen ja immer "fein raus" und praktisch und faktisch geschützt,denn die Beweislage wird den Gesellschaften in den wenigsten Fällen gelingen.



    Aber dazu könnte man jetzt auch eine Dissertation schreiben....... ;)

    Simon21:



    Welche Manpower hast du und wie hoch ist dein Budget?


    Das Grillen in der Stadt ist übrigens nicht ausgeschlossen,aber natürlich an die jeweiligen Auflagen geknüpft und sicher nicht schwerer zu organisieren als mindestens paar Kisten gekühlten Sekt auszuschütten. ;)



    Wobei sich natürliches (kaltes) Fingerfood dazu aneignen dürfte:
    Das kann schon ein Tag vorher zubereitet werden und ein Frikadelsche auf die Hand hat noch keinen geschadet...... (jedenfalls bis es auf den Vegetarier/Veganer getroffen ist). ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Die Bank bzw. das Karteninstitut muss beweisen, dass die Unterschrift echt ist, nicht ich.



    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Ich nicht, aus den o.g. Gründen. Ich möchte nicht in der Beweispflicht sein, wie es die Gauner geschafft haben, an die Daten heran zu kommen.


    Dann ist mir ein offen unsicheres System deutlich lieber. Es obliegt dann dem Händler, meine Identität festzustellen. Er könnte sich ja z.B. auch den Personalausweis zeigen lassen, usw.




    Tja,dann schmeiße mal deine KK aus dem Fenster! Jetzt! :D


    Dir kann ja nichts passieren! ;)


    P.S:
    Nein,ich erwarte nicht,dass du tatsächlich bekannt gibst,dass du die Karten aus dem Fenster geworfen hast.