Beiträge von handyman1981

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Ein Nachteil IST der teuere Router, rund 10 Euro Monatsmiete oder 300 Euro Kaufpreis IST schon ziemlich teuer. Gibt es da keine (Fritzbox-) Alternativen?


    Der Router kostet 249€ und ist somit 100-150€ teurer als ein herkömmlicher.
    Dafür,dass LTE kostenlos geliefert wird ist der Preisaufschlag doch gerechtfertigt,auch wenn wir nur von 24 Monaten der MVL ausgehen.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      handyman:


    Merkst du nicht, dass du dir selbst widersprichst? Scheinbar nicht. Im Übrigen sind deine Ausführungen nicht ganz korrekt; aber lassen wir das.


    Der Einzige,der sich widerspricht und rumeiert bist du.Merkst du gar nicht und deine Äußerungen sind völlig falsch.


    Aber lassen wir das,damit hast du Recht!


    Deshalb darf man auch einen bekannten Dortmunder nicht z.B. "Schwarzfahrer" nennen,weil er nicht vorbestraft ist. :D
    Deine Logik. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Unschuldig schaut anders aus. Wenn ich unschuldig bin zahle ich keine 5000 Euro, sondern ziehe das Ding durch und erwirke einen Freispruch ohne wenn und aber.


    Er ist und bleibt formell unschuldig.Punkt.


    Seine "Strafe" ist nuneinmal der Imageschaden;wie zutreffend titulierte heute eine Tageszeitung:
    "Beruflich und privat ruiniert".

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      handyman:


    Das kann ich sehr wohl. Das weißt du auch. Ich erkläre es dir aber gerne nochmals:


    Gemeinhin sollte man(n) jemanden, der nicht vorbestraft ist und sich Strafrechtlich so Verhalten hat, wie Herr E. nicht öffentlich Kinderschänder nennen. Das kann unter Umständen teuer werden bzw. strafrechtlich verfolgt werden; wenn es über die bloße Meinungsfreiheit hinausgeht. Und so, wie ich Herrn E. einschätze, war auch genau das sein Ziel. Daher stimmen meine Ausführungen. Und daher auch der Hinweis an Murmelchen zur Meinung.


    Nein,du hast es immer noch nicht verstanden,deshalb ist auch die Erklärung falsch.
    Schuld und Vorstrafe haben hier nichts miteinander zu tun.


    Zudem kommt:
    Wie ich schon oben geschrieben sind die Meinungen zum sexuellen Missbrauch mehrdeutig.
    Selbst wenn Herr Edaty verurteilt worden wäre auch jenseits der 90 Tage und folgerichtig vorbestraft wäre,wäre die Äußerung nicht unbedingt als Meinung straffrei.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Rein rechtlich ist er nicht vorbestraft, also nein.


    Selbst wenn er schuldig und vorbestraft wäre ist er nicht unbedingt ein Kinderschänder.


    Wäre er z.B. wegen 184b StGB (etc) verurteilt worden:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html


    kämme es insbesondere auf die Schwere der Schuld an welche Meinungsäußerung geduldet werden könne und welche nicht.
    Da es dazu aber nicht gekommen ist,ist "Kinderschänder" völlig fehl am Platz.
    Es mangelt an der "Schuld" und nicht an der "Vorstrafe".


    Ist das so schwer zu verstehen? ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Und er hat auch keine Kinder geschändet; damit meint man(n) ja wohl gemeinhin eine Person, der Kinder physisch und psychisch direkt missbraucht hat. Also auch hier nein.
    .



    Damit meint man auch übrigens sehr wohl wer den (sexuellen) Missbrauch an Kindern verschuldet.
    Inwieweit man dies dem Konsumenten zuordnen kann und will ist umstritten,kann aber jeder für sich wohl selbst entscheiden. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Rein rechtlich ist er nicht vorbestraft, also nein.


    Hier verwechselst du was grundsätzlich.
    Eine "Vorstrafe" und die "Schuld" (eines Tabestands) sind ab und an auseinander zu halten. ;)