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Original geschrieben von skater
......fällt das unter "Marktbereinigung" und hat rein gar nichts mit dem Bahnstreik zu tun und mit der besseren Nutzung von meinfernbus.de u. a.!
Das hatte ich auch nicht geschrieben,zumal es auch keinen Sinn ergibt. 
Selbst der umgekehrte Fall als Profiteur des Bahnstreiks kann ein Fernbusunternemen nicht in wenigen Tagen retten,wenn die Bilanz vorher nicht gestimmt hat. 
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Kanefire:
Gut,dass ich gefragt habe,denn ich hatte mir das mit dem Aufquellen ganz anders vorgestellt. 
Wie lange gilt die Garantie für IKEA Küchen? 5 Jahre?
Versuchen könnt ihr es.
Vielleicht zeigt man sich kulant oder erkennt schlichtweg den Garantiefall an.
P.S:
Die runden/gebogenen Schlieren kammen durch die Reinigung zustande? Oder? 
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Original geschrieben von beesdo77
Rückschein ist nicht erforderlich, ein EinwurfEinschreiben tut es auch. Ein Beweis was in den Brief ist und ob der Vermieter ihn auch gelesen und verstanden hat bringt keiner von beiden, aber das der Brief in Zugriffsbereich des Vermieters gelangt ist, bringt auch das EinwurfEinschreiben.* Hat auch den Vorteil, dass der Empfänger die Annahme des Briefes nicht verweigern kann und dieser dann zurück kommt! (Eigene schlechte Erfahrung mit meinem Vermieter)
*[small]Dieser Tipp wurde mal bei der Sendung "Hier ab Vier" des MDR in Sachen Mietrecht von Gilbert Häfner (damals Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, jetzt Abteilungsleiter im Sächsischen Staatsministerium der Justiz) gegeben.[/small]
Dann haben die ab Vier Quatsch erzählt!
Das "Einwurfeinschreiben" beweist schon seit langjähriger Rechtssprechung rein gar nichts.
In wenigen Fällen treten auch Probleme beim Einschreiben mit Rückschein auf.
Sollte der Vermieter die Annahme verweigern,musst es ihm eben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Nach Möglichkeit ist somit der einfachste Weg es persönlich mit einem Zeugen zu zustellen/einwerfen und dies auch zu dokumentieren.
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Man hatte immer den Gewinn/Umsatz der Fernbusse aufgrund des Bahnstreiks vor Augen.
Jetzt steht der Erste vor der Insolvenz:
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-11/deinbus-insolvenz
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Original geschrieben von murmelchen
Das ist immer noch zu günstig. 100€ und Hausverbot im entsprechenden ÖPNV für 3 Monate so mal als Beispiel.
Du darfst aber nicht vergessen,dass die jeweiligen Verkehrsbetriebe nach wiederholten Schwarzfahren unmittelbar Strafanzeige stellen und der jeweilige Strafbefehl ist meistens nicht unerheblich.
Hat man sich schon etwas zu Schulden kommen lassen,dazu reicht z.B. eine "simple" Verkehrsstraftat aus,erscheinen beide Tatbestände als Eintragung im pol.Führungszeugnis auf.
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Welche Alternativen benutzt ihr zu Word und Excel?
Was sind die Vorteile/Nachteile zur MS-Software?
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Re: Der allgemeine Banken Thread - Fragen zum Banking
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Kurz: Es wird teurer.
Online-Buchungen 0,10 €
SB-Buchungen 0,15 €
Beleghafte Buchungen 0,60 €
Sonstige beleglose Buchungen 0,25 €
Ein- und Auszahlungen
Alles anzeigen
Die haben doch auch sicher irgendwo ein Angebot zum monatlichen Festpreis (versteckt).
Da solltest du mal nachfragen.
Schon bei "normalen" Ausmaß an Kontobewegungen dürfte sich das lohnen.
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Bei der Überschrift musste ich sofort an Kripke von "The big bang theory" denken:
http://youtu.be/eq8hWIShygE

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Original geschrieben von Kanefire
handyman: die Küche ist nun 2 Jahre und 3 Monate alt. Von "Abrocken" kann keine Rede sein, eher sehe ich das als Sachmangel von Ikea an. Eine Rechnung dazu wird es aber wohl nicht mehr geben. der Vormieter, der die Küche installiert hat, hat diese nicht mehr.
Das ist auch wieder eine neue Info. 
Ist die Küche durch Bestand oder durch Abstand in das Eigentum des Vermieters gelangt?
Oder wurde sie wohlmöglich im Auftrag erworben?
Ansonsten hat dir mostwanted den momentan richtigen Tipp gegeben (am besten per Brief mit Rückschein),
Vielleicht kannst du mal ein paar Bilder vom Schaden posten.
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Re: Probleme mit Küchenschränken und wsl. Vermieter
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Original geschrieben von Kanefire
Sind bzw. wären wir, obwohl uns die Küche nicht gehört, verpflichtet gewesen, eine Dunstabzugshaube zu installieren, damit die Beschichtung nicht bzw. nicht so stark kaputt geht?
Du wärest zumindest verpflichtet gewesen dem Vermieter den Mangel anzuzeigen sobald dieser erstmals aufgetaucht ist (ohne schuldhaftes zögern) und nicht einfach weiter zu machen und den Verfall hinzunehmen (Folgeschäden).
Inwieweit welche Maßnahmen hätten getroffen werden müssen,hängt vom genauen Sachverhalt ab und was genau im Mietvertrag steht (davon würde auch der "Mietmangel" abhängen).
Jetzt habt ihr die Küche in den letzten Jahren mit besseren Wissen "abgerockt" und fragt euch,ob der Vermieter das hinnehmen muss?
Garantiert nicht!
(Es sei denn,du kannst ihm nachweisen,dass er Kenntnis vom Mangel hatte oder ihn kennen musste,was dir kaum gelingen dürfte).