Beiträge von handyman1981

    In den Duty Free Shops gibt es momentan einige vernünftige Whisky im Angebot,u.a. Chivas 18 und Laphroaig:


    http://www.heinemann-dutyfree.com/frankfurt_de/catalogsale/


    Die Special Offer gelten den ganzen Monat.


    Frankie:
    Da dir der Dalwhinnie hervorragend geschmeckt hat (wem nicht? ;) ),solltest du dir mal auch die "Distillers Edition" zur Gemüte führen.Dieser ist "double matured" (doppelt nachgereift,in Sherry oder Portfässern) und nochmal eine Steigerung für sich,vor allem mit einem Schuss kaltem Wasser im letzten Abgang. ;)
    Der Aufpreis von 15-20€ ist es auf jeden Fall wert.Bis zur Abfüllung 2013 hatte ich viele probiert und die letzte habe ich noch zu Hause stehen.

    Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Der wird solange weitermachen bis sich die Regierung einmischt und der Bahn/EVG seinen Willen aufzwingt..



    Frau Nahles hatte ja schon bekannt gegeben,dass zum Frühjahr 2015 der entsprechende Gesetzesentwurf zu den Mini-Gewerkschaften vorgelegt werden soll.


    Momentan wird die "Weselsky-Show" nur ein Gericht stoppen können.

    @ die,deren Karte ohne Auslandsaufenthalt auferstanden ist:


    1)Ist nach dem Ablauf des UP wieder I+ von "alleine" im Internetportal aufgetaucht?
    2)Oder habt ihr zuerst über die 1155 die 50GB gebucht und dann wurde es erst im I-Portal angezeigt?


    Die Karte,um die es geht,ist nicht in meinem Besitz,aber ich hatte die Zugangsdaten.
    Vielleicht hatte es sich irgendwie überschnitten,aber bei der besagten Karte ist wohl Variante 2 eingetroffen.

    Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    Was halten die anderen hier von der Idee, die Kreditkartenzahlung von Paypal zurückbuchen zu lassen?
    Das gibt doch Ärger mit Paypal und zieht womöglich weitere Kosten nach sich, oder?
    Wie sind eure Erfahrungen? Wird mir Paypal im Rahmen des Käuferschutzes den Betrag zurückerstatten?



    Zuerst(!) zurück buchen lassen?
    Wieso solltest du das tun?
    Ums kurz zu machen:
    Keine gute Idee! ;)


    Stelle doch bei Paypal den Antrag auf Käuferschutz.

    Zitat

    Original geschrieben von kmak


    D.h. bei Rückzahlung durch PayPal behält ein Verkäufer alle rechtlich bestehenden Ansprüche und kann sie ggf. auch einklagen. Es ist halt alles etwas lästiger und das Risiko, daß der Kunde das Geld (Kaufpreis+Anwaltshonorar etc.) nicht hat bleibt.


    Du musst aber auch die ganzen AGBs lesen und nicht nur einen Teil davon und damit alles ableiten. ;)
    Insbesondere z.B. zum Versand inkl. Sendungsnummer oder die bestimmte Lieferadresse.


    Dies ist nuneinmal der von der Privatautonomie unterworfene Vertrag deinerseits mit der Bank Paypal.


    P.S:
    Dass es "erlaubt" ist gegen Entscheidungen von Paypal zu klagen ist übrigens nichts besonders und hätte nicht einmal eine Erwähnung benötigt. ;)