Beiträge von handyman1981

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    Original geschrieben von namorico
    Was heißt Bestandschutz? Der Anbieter kann die Karte jederzeit kündigen.


    Wie oft wurde das in der Vergangenheit praktiziert?
    Man verzichtet ja sogar beim UP von Anfang an auf die Speedoption gegen einen Aufpreis und allein damit wäre der Tarif 50% teurer. :D

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    Original geschrieben von Goyale
    Mir ging es eher darum, zu sagen, dass sich Leute beim Bund verpflichten, und alle Vorteile mitnehmen, und wenn es brenzlig wird dann abspringen. Das evtl. verlorene Übergangsgeld ist da nur "Peanuts".


    Ja,und deshalb sage ich dir erneut,dass es nicht so einfach ist,wie du dir das denkst:


    Damit die Dienstzeit verkürzt wird muss ein wichtiger Grund (z.B. Krankheit) oder ein besonderer Härtefall vorliegen (z.B. verwitwet und/oder alleinerziehend).


    Dir hat eben einer erzählt,er habe dort seine Ausbildung gemacht,den Meistertitel und hat noch studiert und als es in den Auslandseinsatz gehen sollte hieß es: "Tschöö,hier bekommt ihr die Uniform zurück.Viel Spaß euch und schickt mir eine Postkarte" :D


    Und ja:
    12-18 volle Monatsgelder sind "Peanuts".;)
    Zudem die Bevorzugung beim Eintritt in den öffentlichen Dienst,was ja sehr viele anstreben.


    Aber mit einem hast du Recht:
    Dass sich Soldaten selbst verwunden und als Feindkontakt deklarieren,um nach Hause zu kommen,hat in der Militärgeschichte eine Tradition.
    Fast genauso,wie sich Zivilisten selbst verstümmeln und als Arbeitsunfall darstellen,weil sie gut dagegen versichert sind.;)

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    Original geschrieben von Goyale
    Mir wurde vor wenigen Wochen in einem Gespräch mit jemandem (dessen Tochter einen Bundeswehr- Offizier als Freund hat) glaubhaft versichert, dass eine Verweigerung eines Auslandseinsatzes lediglich die (unehrenhafte?) Entlassung zur Folge hat, ohne weitere Bestrafung etc.


    Es ist auch unlogisch, dass ins Ausland Soldaten mitgenommen werden, die dazu gezwungen werden, weil das viel zu gefährlich für die Kameraden wäre.


    Unehrenhafte Entlassung?
    Du und deine Kollegen schauen zu viele Hollywood-Filme. :D


    Unlogisch ist das nicht,denn jeder SaZ aufwärts unterschreibt,dass er Auslandseinsätze absolviert und somit ist jedem absolut klar was genau sein "Arbeitsvertrag" besagt.


    Zu einigen meiner Kameraden habe ich immer noch Kontakt,auch weil ich sie per Zufall wieder gefunden habe.Jeder von damals,der bei der Bundeswehr geblieben ist,war 1-2 mal in 8 Jahren im Auslandseinsatz,z.T. sehr lange Zeit und er hat diesen "Urlaub" nicht freiwillig bei Neckermann gebucht.Auch nicht der "Neckermann-Stuffz".:D (falls nicht bekannt,kannst du die Bedeutung erfragen).


    Zudem:
    Wenn du deine Dienstzeit nicht bis zum Ende absolvierst und vorzeitig entlassen wirst,streicht man dir einen Großteil (wenn nicht ganz) des Entlassungsgeldes und des Übergangsgeldes,was im allgemeinen sich auf mehrere 10.000€ belaufen wird.


    Wenn das mal keine Strafe ist?

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    Original geschrieben von Goyale
    Viele gehen zum Bund, weil sie viel mehr verdienen als woanders.
    Sofern sie dann doch in gefährlichere Gegenden wie z.B. nach Afghanistan versetzt werden sollen, verweigern sie das, und werden dann ohne extra Strafe lediglich entlassen.



    Eher Stammtischgeschwätz,als Tatsache. ;)


    Natürlich greift die Bundeswehr zunächst auf Freiwillige zurück,aber dennoch wird eben all zu oft der Einsatz befohlen.


    In meiner Dienstzeit haben sich 2 Soldaten selbst mit ihrer Dienstwaffe hingerichtet,weil ihre Härtefälle wegen der Aussetzung des Einsatzes nicht berücksichtigt worden sind.Das eine betraf das Pflegen der schwerbehinderten Mutter und das andere weiß ich nicht mehr.

    Mich wundert deshalb,dass der Arbeitsvertrag (und auch noch in Teilzeit) unbefristet sein soll.


    Meine Mutter ist in einer Behörde schon Jahrzehnten tätig und hatte noch mit der Verbeamtung sehr viel Glück.
    Aber unbefristete Arbeitsplätze als Soforteinstieg werden dort schon seit Jahren nicht vergeben.


    Zur Sommerferienzeit ist dort auch Einstellungsstopp - das ist richtig.

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    Original geschrieben von Goyale
    Es reicht die Verletzungshandlung aus (hier:den Job nicht antreten), Vorsätzlichkeit ist nicht erforderlich, abgesehen davon hier aber immer gegeben: Kein AN kann für denselben Zeitraum 2 Arbeitsverträge "nicht vorsätzlich" unterschreiben.


    Bitte genau lesen! ;)
    Normalerweise wird man sich unter den Parteien einig,nur ich habe explizit den Vorsatz erwähnt,weil hier eben die verletzte Partei (Arbeitgeber) mit höchster Wahrscheinlichkeit den Schadenersatzanspruch durchsetzten wird.


    Dass kein Vorsatz notwendig ist steht ja schon im Gesetz (Vertretenmüssen des Schuldners;wird solange unterstellt,bis eventuelle Ausschliessungsgründe vorliegen,die aber streng zu prüfen sind und somit meistens ausscheiden).


    Edit:
    Um es vielleicht besser verstehen zu können,sollte man den Paragrafen 276 BGB kennen:


    http://dejure.org/gesetze/BGB/276.html


    Im Gegensatz zum Strafrecht wird hier im Zivilrecht nicht zwischen "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" großartig unterschieden.Die Partei entscheidet selbst,wann sie ihren Anspruch durchsetzen möchte.

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    Original geschrieben von Printus


    Sollte der Vertrag eine Strafzahlung im Falle des Nichtantretens der Stelle oder Kündigung vor Arbeitsbeginn etc. vorsehen tut man gut daran, nicht gegen entsprechende Klauseln zu verstoßen - es sei denn man kann sich das finanziell leisten. Das hatte ich nicht extra erwähnt, aber vorausgesetzt.


    Die "Strafzahlung" kann sich auch aus dem allgemeinen Schadenersatzanspruch herleiten.
    Aber wie schon richtig festgestellt:
    In den meisten Fällen wird man sich mit dem Arbeitgeber schon einig,nur sollte eben dieser merken,dass die Pflichtverletzung vorsätzlich herbei geführt worden ist (sprich:"den Arbeitgeber verkohlen"),braucht es nicht unbedingt eine vertraglich vereinbarte Geldzahlung;sie ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.

    Zitat

    Original geschrieben von KleinerMarcel
    Wie hier schon aufgezählt wurde, kann die Option innerhalb von einem Monat eingestampft werden. Da hilft es dann auch nichts, regelmässig Geld aufzuladen, um das IP+ am Leben zu erhalten.


    Ne,aber die Erstbuchung sollte ja ausreichen,sonst ist man ja Bestandskunde eines Urlaubspakets.
    Zudem müsste das Paket von BASE ordnungsgemäß gekündigt werden.;)