Heute übrigens wieder Thema bei Günther Jauch:
"Uli Hoeneß -Absturz mit Anstand?" u.a. mit Waldi und Jörges (beide Kumpels vom Uli).
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Heute übrigens wieder Thema bei Günther Jauch:
"Uli Hoeneß -Absturz mit Anstand?" u.a. mit Waldi und Jörges (beide Kumpels vom Uli).
Egal wohin du portierst,es muss sicher gestellt sein,dass die Karte dann auf den neuen Eigentümer überschrieben wird.
Solche Karten werden nämlich gerne für Straftaten gebraucht und einen Ansprechpartner haben dann Polizei und StA dann mit dir.
(leider vergessen es auch einige Händler hier im Forum).
P.S:
Das Verkaufen einer Nummer ist auch immer so ne Sache,weil du nicht der Eigentümer jener bist,sondern die Bundesnetzagentur.
Ich würde die lückenlose Gewichtskontrolle auch begrüßen,aber es ist für die DHL wohl zu kosten- und zeitaufwendig.
(Zumal bin ich meistens nicht zu Hause und die Pakete landen bei den Nachbarn bzw.bei der Poststelle meiner Firma - jeder unterschreibt zwar fleißig,aber kontrolliert es nicht wirklich augenscheinlich).
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Das Gewicht wird aber nicht im System vermerkt.
Die Pakete werden im normalfall nur gewogen wenn es mit Luftpost weiterbefördert wird.
Als Beispiel:Ja!
Auch das hat zur Folge,dass die ganze Wiegerei momentan(!) zu Ermittlung nicht wirksam ist.
(die Pakete werden schon gewogen,sonst würden z.B. selbst zu schwere Pakete nicht aussortiert - aber das Gewicht wird nicht für alle langfristig gespeichert).;)
Nokia:
Damit meine ich die z.B.Abgabe des Pakets an den DHL Handelspartner,der es wiegen und das Gewicht speichern müsste.
Der DHL Fahrer müsste das Gewicht vor dem Einladen kontrollieren.
Dasselbe Spiel bei der Auslieferung,verstärkt wenn man nicht zu Hause ist und das Paket wieder beim Handelspartner landet.
Auf die Subunternehmer ansonsten gehe ich gar nicht ein,genauso wenig,wie dass das Gewicht innerhalb der Paketzentren kontrolliert und gespeichert werden müsste.
Beim gewerbliche Transport sind die Strukturen nicht viel anders.Der Fahrer müsste das z.B. das aufgedruckte Gewicht überprüfen und es müsste zudem im Startpaketzentrum nochmals bestätigt werden.....
Re: Widerrufsrecht bei Fitnessstudio
ZitatOriginal geschrieben von JaRule
Vertrag wurde am 04.03 unterschrieben - irgendwie finde ich in den AGBs nichts dazu.
Hilft dann ein Attest?
Ja,aus dem Attest muss aber hervorgehen,dass du kein Sport mehr machen kannst.
(Kündigung:Wichtiger Grund).
ZitatOriginal geschrieben von autares
Zählt alles nicht. Sind Mutmaßungen.
Nö,das hat Hoeneß selbst bestätigt.;)
(Mutmaßungen dazu sind lediglich,welches Motiv Dreyfus mit der Leihgabe(?) verfolgt hat und welche Leistungen Hoeneß entsprechend erbracht hat).
Aber die Reputation des tagesanzeiger.ch ist immer noch sehr fragwürdig,obwohl es in den letzten 5 Jahren 2 groß propagierte Ausrichtungsänderungen samt Machtwechsel gegeben hat - für den Hinterkopf.;)
ZitatOriginal geschrieben von Braindead
Die Safari Abstürze unter 7.0 waren z. T. schon sehr lästig.
Der Safari Absturz kommt immer noch vor,allerdings ist er zu vernachlässigen (1-2 mal die Woche).