Beiträge von handyman1981

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und was willst Du uns damit sagen? Auch in der StPO steht ganz klar drin, dass eine Revision begründet sein muss...


    Begründet - welch ein Wunder? :rolleyes:


    Aber die strafrechtliche Revision erfordert eben keine Zulassung im Urteil - das ist der wichtigste Unterschied.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Um zur Revision zugelassen zu werden muss man eine entsprechend fundierte Begründung liefern und der Vorinstanz - vereinfacht gesprochen - Fehler nachweisen, sei es nun bei der "Beweiswürdigung" oder der Strafzumessung oder was auch immer. Wenn das Gericht welches das Erstinstanzliche Urteil gefällt hat seine Entscheidung ordentlich begründet und deshalb hier auch nicht angreifbar ist - dann kannst Du mit Deinem Revisionsantrag winken wie Du willst - es wird am Ergebnis nichts ändern.



    Das ist völliger Nonsens,den hier manche Zeitungen wieder schreiben!
    Um nicht zu sagen:Kompletter Müll!


    Vergleiche zur Revision im Strafprozess die Paragrafen 333 ff.StPO.

    Egal,wie es ausgeht,denn nur Uli kann das Urteil richtig deuten.
    Wir alle wissen,dass er in den letzten (nicht verjährten) 10 Jahren fast 30Mio unterschlagen hat.


    Wieviel er in den über 40 Jahren davor nicht versteuert hat,weiß er nur selber (ungefähr). ;)

    Eins ist klar:


    Hoeneß hätte sich für die Selbstanzeige kompetente Berater suchen sollen.


    Die Verteidiger mussten aus diesem "Scherbenhaufen" etwas für sich rausholen und haben hoch gepokert.


    Die Frage ist nun,ob sie sich nicht verspielt haben (ich meine schon).;)

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    also hier: http://www.refrago.de/Strafbef…zu_beachten.frage230.html


    steht zunächst einmal, dass die selbstanzeige an keine form gebunden ist. man könnte dies wohl sogar mündlich machen. somit gibt es wohl auch kein formular mit fixen feldern die auszufüllen sind...
    ob das richtig ist, was in dem link steht, weiss ich allerdings nicht.


    davon ab: in der steuererklärung gibt man auch nur seine einkünfte an und rechnet nicht für das finanzamt aus, was das an steuern macht. würde mich daher schon wundern, wenn da für die selbstanzeige anderes gelten sollte.



    Die Einkünfte müssen genau (!) ermittelt werden und für jedes hinterzogene Jahr muss man eine Steuerklärung gemacht werden, damit das Finanzamt die Abgaben für die Vergangenheit festsetzen kann (der Artikel und du verwechselt formelles und materielles Recht = soviel zu "formlos").


    Da die entsprechende Spalte(n) dort leer geblieben ist,ist die StA zunächst von 3,5 Mio ausgegangen,die zuvor das Finanzamt ermittelt hatte.


    Erst 2 Wochen vor Prozessbeginn wurden Unterlagen eingereicht und die Steuerschuld ist laut nach Berechnung der Finanzbeamten auf 27,2€ angewachsen.