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Original geschrieben von bernbayer
Entscheidend ist bei der Selbstanzeige das alle verschwiegenen Konten korrekt angegeben wurden. Siehhe hierzu dem Artikel der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/fin…lbstanzeige-12830108.html
Hast du den Artikel überhaupt selber gelesen?
Dieser widerlegt doch selbst deine Aussagen:
Z.B. darf die Selbstanzeige max. 5% zu niedrig angelegt sein sonst ist sie insgesamt unwirksam.
Inwieweit der Richter eine Selbstanzeige von 3,5Mio und von Finanzbeamten (!!!) mittlerweile entdeckten 30Mio. strafmildernd wertet,dürften selbst Laien beurteilen können.;)
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Original geschrieben von miherbie
Warum sollte er es denn nicht kund tun ?
Das gibt es viele Gründe:
1)Verletzung des Bankgeheimnises,möglicherweise mit Anstiftung seinerseits
2)Bevor er die Geschichte untersuchen konnte,hat Uli davon Wind bekommen und seine Zeitschrift hat viel Geld für den Informanten bei der Bank verbrannt.
3)....
Was hast du den bei GJ raus gehört?
Bei der Nachfrage von Jauch kam der Sternreporter ins stottern und hat versucht sich aus der Frage geschickt zu winseln.
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Original geschrieben von miherbie
Da gab es einen Journalisten der von einem Informanten eine Depotnummer, den Namen der Bank, aber ohne den Namen des Kto-Inhabers. Es soll sich um einen Spitzenvertreter der Bundesliga handeln.
Da fallen mir z. Bsp. noch der Hr. Tönnies, Hr Hopp ein. Die hätten es auch sein können.
Wer muss die Tat entdeckt haben ? Das Finanzamt, oder ein Schlagzeilengeiler Journalist, der selbst
zugegeben hat keinen Namen gewusst zu haben. Er habe lediglich spekuliert.
Alles anzeigen
Wie gesagt,dass muss das Gericht klären.
Abgesehen davon hat es sich beim Sternreporter am Sonntag bei Günther Jauch etwas anders angehört bzw. man hat es eher rausgehört,zumal er selbst zugegeben hat,dass 4-5 Namen in Frage gekommen sind.
Aber der gute Mann ist natürlich nicht so blöd dies kund zu tun.;)
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Original geschrieben von bernbayer
Genauso ist es,auch eine verunglückte Strafanzeige wirkt sich strafmildernd aus.In der FAZ wurde das vor einigen Tagen sehr ausführlich behandelt. Habe den Artikel jetzt gerade nicht parat.
Genau - vor ein paar Tagen(!) - das ist der Punkt!
Sie würde sich sogar sehr strafmildernd auswirken,wenn aus den 3,5Mio plötzlich 3,8Mio. geworden sind oder 4,1Mio,aber kaum,wenn Hoeneß nach einem Jahr(!) den Wert verfünffacht und ihm noch Finanzbeamte nachweisen können,dass selbst diese Zahl falsch ist und es sich um 30Mio. handelt.
Selbstanzeige. :max.3,5Mio
Geständnis Hoeneß : 18,5Mio
Kenntnisstand heute:30Mio. (enthüllt von Finanzbeamten)
Der Richter kann es natürlich strafmildernd werten,aber bestimmt nicht in dem Umfang,wie es im Vorfeld des Verfahrens beschrieben worden ist.
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Original geschrieben von miherbie
nocheinmal: das sind die Grundsätze des BGH, wenn jemand erwischt wurde und nicht - wenn auch verunglückt - eine der Höhe nach falsche Selbstanzeige abgegeben hat
das ist schon ein Unterschied
Nö,das hast du falsch verstanden.
Deshalb muss man die Angaben der Selbstanzeige hoch genug schätzen,wenn man es nicht selber weiß.
Zudem ist es immer noch Sache des Gerichts zu klären,ob die Tat schon vor der Selbstanzeige entdeckt war - wann das der Fall ist,ist unter Juristen sehr umstritten.
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Original geschrieben von bernbayer
Nochmal wenn sie vollständig gewesen sein sollte, dann könnte es nur einen Freispruch geben. Aber auch eine unvollständige Selbstanzeige ist nicht völlig bedeutungslos,sie kann Auswirkungen auf das Strafmaß haben.Sie kann halt keine Straffreiheit bewirken
Auch das ist falsch.
Ab einer Summe von 50.000€ kann es keinen "Freispruch" geben.
(es wird höchstens gegen einer Auflage eingestellt).
Wenn man nach heutigem Stand fast 30Mio. hinterzogen hat,aber in der Selbstanzeige 3,5Mio. angegeben hat,dürfte diese fast schon wirklich belanglos sein (bis auf die Dummheit sich selbst angezeigt zu haben).
Vielmehr tritt jetzt Ulis Geständnis (18,5Mio statt 3,5Mio) am ersten Prozesstag strafmildernd in den Vordergrund,wobei die neuste Entwicklung und die vorgebrachte Salami-Taktik ihm nicht gerade die Karten zuspielt.
Und wenn tatsächlich die von Herrn H. vorgebrachten 18,5Mio auf 30Mio aus externen Quellenangaben anwachsen,nützt ihm auch das Geständnis nicht viel.
Das Gericht wird sich auch sicher nicht mehrmals von Herrn H. mit falschen Zahlen veralbern lassen - irgendwann ist mal Schluss!
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Original geschrieben von Handyfan96
Die App für das iphone und ipad muss optimiert werden, zieht ordentlich am Akku!
Hier noch mehr 'Pannen":
http://www.heise.de/newsticker…h-und-Pannen-2136048.html
Dass man auf dem Ipad nicht im mobilen Modus streamen kann ist mir immer noch völlig unverständlich!
Zuhause schaut man sich die jeweiligen Inhalte auf dem TV an und mit einem Ipad ist man unterwegs auf ein WLAN-Netz angewiesen oder betreibt Tethering. 
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Original geschrieben von bernbayer
Die Summe alleine ist für das Strafmaß nicht ausschließlich entscheidend. Der Dreh- und Angelpunkt liegt bei der Selbstanzeige. War sie wirksam und voll ständig oder nicht?
Und nochmal 
Wie kann sie vollständig gewesen sein,wenn jetzt immer mehr Mios ans Tageslicht kommen und selbst die StA in der Klageschrift von max. 3,5 Mio. ausgegangen ist? 
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