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Original geschrieben von joe3052
@ handymann1981:
Die Frage ist ob Frankfurt überhaupt geplant ist ?
Bis jetzt habe ich noch nirgends gelesen das Frankfurt dabei ist.
Es gibt doch bis jetzt überhaupt (fast) keine Infos,welche Regionen mit LTE ausgestattet werden bzw. sind die Angaben unzuverlässig,weil bei weitem nicht vollständig.
Aber ich hoffe doch sehr,dass LTE in FFM verfügbar sein wird nächsten Monat.
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Original geschrieben von Nato
frankfurt hoechst kein LTE
In ganz FFM nicht !
Ob jetzt ein paar Tage früher oder später,who cares! 
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Original geschrieben von Kirkage
Wird denn alles freigeschaltet oder nur bestimmt Städte?
Wie auch öfter beantwortet werden bis zum Ende der ersten Märzwoche die einzelnen Regionen/Städte zugeschaltet.
Siehe Beitrag dazu im E+ Forum.
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Re: SOHO Rabatt
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Original geschrieben von hemue555
Wie gestaltet sich der Bestellprozess?
Du kannst den Nachweis auch per Upload bei MyVodafone hochladen.
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Noch einmal UP und dann gehts zur Bucht :top:
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Wulff wurde zwar freigesprochen,doch der Ausspruch:"Bist du der neue Wulff" (zu Johanjes B. Kerner) führt jetzt sogar beim Wiener Opernball zu Handgreiflichkeiten:
http://m.heute.at/opernball/art32373,989289
Was für eine Farce (auch der Prozess). 
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Vielleicht schreibst du zum "Postillion" noch ein Wort dazu - es gibt immer Nutzer,die ihn nicht kennen. 
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Original geschrieben von stefan3
In Deutschland gibts generell keine Bagatellgrenzen im Gesetz, nicht nur beim Thema der Fahrerflucht.
Ein Schaden für 10eur kann juristisch genauso verfolgt werden, wie einer für 10000.
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Es wird aber zwischen dem "bedeutenden Schaden",dem "unbedeutenden Schaden" und dem "Bagatellschaden" unterschieden.
Beim letzteren stellt die StA die Ermittlungen bis zu einem Fremdschaden von max. 50€ grundsätzlich ein (außer es liegt z.B. wiederum Vorsatz etc. vor).
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Original geschrieben von Metzger80
Meine Anwältin sprach von einer Schadenhöhe ab 1.000€...
Ab 1000€ ist auch als Aussage völlig korrekt (die Frage dahinter:Wann ist ein Schaden "bedeutend"?).
Hat sich der Beschuldigte nichts weiter zu Schulden lassen kommen (er ist juristisch nicht vorbestraft etc.),wird nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens von der StA ein sog. "Strafbefehl" erlassen und dort kann bereits ab der genannten Summe die Entziehung der Fahrerlaubnis Bestandteil der Strafe (neben einer Geldstrafe) sein.
Ist der Beschuldigte damit nicht einverstanden kann er gegen den Strafbefehl oder einen Teil davon einen Widerspruch einlegen.
Die Rechtsprechung geht mittlerweile von einem "bedeutenden Schäden" aus,wenn der Fremdschaden jenseits von 1200€ liegt.
Aber es gibt sicher auch Urteile,bei denen der Fremdschaden einen niedrigeren Wert erreicht hat und die Fahrerlaubnis entzogen worden ist (beim wiederholten Mal,Vorsatz etc).
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Original geschrieben von Printus
Nimm's nicht persönlich, aber das ist IMHO eine kranke Einstellung. Wir reden über 1,79 EUR.
Ich habe zwar nicht die Einstellung des von User "Printus" Zitierten,aber aufgrund der momentanen Performance würde ich "Threema" keinem weiter empfehlen und selbst nicht als kostenlose Version (Gründe wurden mittlerweile genannt).
Zudem haben die meisten sowieso eine SMS-Flat in ihren Tarifen und somit ist der Messenger fast schon überflüssig.
Mir kommt es fast schon vor,als hätte ich aus jahrelanger Gewohnheit meine Kurznachrichten per WhatsApp verschickt,weil früher jeder zumindest einen Zugang zum W-LAN hatte und eben oft keine SMS-Flat bzw. diese war stark eingeschränkt (auf die Anzahl oder den Netzbetreiber).
Die altmodische SMS erfüllt seit einigen Tagen bei mir wieder ihren ständigen Dienst und ich vermisse nichts! :top: