Frau Schwarzer verhält sich ja so,als hätte sie die Schuld an der Gesellschaft beglichen,jedoch ist die deutsche Gesetzgebung hier ziemlich lasch (das wollte die SPD eigentlich ändern - durch GroKo ist das angeblich jetzt erledigt):
-die strafrechtliche Relevanz ist auf 5 Jahre beschränkt,dann tritt die Verjährung ein
-die Zahlung hinterzogener Steuern (samt Zins und Zinseszins) ist auf 10 Jahre ausgelegt,alles andere verjährt auch hier.
Im vorliegenden Fall konnte Frau Schwarzer die Strafe komplett umgehen,weil sie durch das Scheitern des Steuerabkommens zwischen D und CH öffentlich gewarnt wurde,und durch eine Selbstanzeige die absehbare Aufdeckung verhindert hat.
Das Geld war seit den 80er Jahren dorthin geleitet worden und somit um die 30 Jahre lang,die Steuerlast wird aber nur der letzten 10 Jahre eingefordert.
Eine somit ziemlich lasche Angelegenheit für Personen,die unmittelbar davon ausgehen mussten,dass ihre Anlagen in der CH bald entdeckt werden.
Bei Laufzeiten um die 20,30,40 Jahre dürfte trotz jetzt aufkommender Steuerschuld immer noch ein dickes Plus erwirtschaftet worden sein. ![]()