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Original geschrieben von Carsten
Ja. Aber so schlimm fand ich die ehrlich gesagt gar nicht. Da haben sich in der Vergangenheit schon andere (unabhängig von der Haarfarbe ;)) deutlich dämlicher angestellt.
Es gibt viele Leute und wahrscheinlich die Mehrheit ,die durch die Situation und Aufregung völlig "Banane" sind,aber es gibt auch die Leute,die erst durch Stress ihre Höchstleistung erreichen.
Und dann gibts noch die,die in den unteren Fragen patzen,aber mit der Routine später aufblühen - die mit etwas weniger Hirnpower gibt es natürlich auch.
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Original geschrieben von Timba69
Aha. Schiedsrichter bist du also auch?
handyman1981:
Bekommt das Forum (bzw. ich) noch eine Antwort? Gerne auch per PM(!).
Ansonsten muss ich (und vielleicht auch noch andere User) annehmen, dass du kein Rechtsanwalt und Volljurist bist, im Gegensatz zu deiner Aussage hier..... und somit auch keine echte Hilfe für Deifie vorhanden ist.
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Ich habe dir schon 2 mal dazu geantwortet und du hast auch antworten von anderen dazu bekommen.
Wie naiv bist du eigentlich,dass du denkst,dass ich dir (und vor allem dir
) Auskünfte über meinen Namen und Arbeitgeber geben werde.
Du kannst annehmen was du willst,das ist mir egal. 
Die Sache von Delfie ist hier erledigt und alles besprochen - er kann nur noch mit einem RA versuchen den Händler dazu zu bewegen,da seine Vorgehensweise nicht korrekt war,einzulenken und die insgesamt 3 Reperaturversuche als Gewährleistungsfälle zu werten bzw. den Rücktritt zu akzeptieren (siehe Beitrag von User "Murmelchen").
Aber vielleicht lenkt auch MM allein durch seinen Brief ein?
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Original geschrieben von murmelchen
Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung mit einem Navi und Saturn. Die haben das auch an Navigon geschickt wie in diesem fall. Als die dann nach der 3. Reparatur nicht wandeln wollten haben die post von meinem Anwalt bekommen haben wurde das Gerät zurückgenommen und ich habe mein Geld zurück bekommen.
Hast du mal die Argumentationskette von deinem RA,so dass der Händler eingeknickt ist?
Das würde Delfie sicher helfen. 
P.S:
Ging es auch darum,dass der Markt eigenmächtig aus deinem Gewährleistungswunsch einfach die Sache zur Herstellergarantie umgewandelt hat?
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Keine Ahnung wie das bei MM läuft,ich ging von den Angaben des TE aus ,dass er erst mit dem Reperaturbericht die Info bekommen hat,dass die Herstellergarantie bemüht worden ist.
Es tut mir schlichtweg Leid,dass er mit dem Schreiben an MM keinen Aussicht auf Erfolg haben wird,außer sie sind extrem kulant.
Rechtssicherheit gibt es bei Sachmängeln insgesamt kaum: 10 Juristen, 10 Meinungen.
Besonders deutlich wird dies bei Entscheidungen,vornehmlich von den OLG, über Sachmängel und den Verschleiß bei Autos.
Sehr schön zusammengefasst im ADAC (im PDF):
http://www.adac.de/infotestrat…liste-mangel-verschleiss/
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Gerade nochmal nachgeschaut:
Stimmt,Samsung garantiert nur noch die Beschaffenheit,nicht aber mehr die Haltbarkeit der Geräte.
Das war noch beim S2 anders.
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Original geschrieben von ChickenHawk
So so konkludentes Handeln wenn es mehrfache unterschrieben Aufträge gibt bei denen auf die entweder oder Frage eindeutig auf die Garantie abgestellt wird - interessant.
Ist das Vorgehen von MM 100% sauber? Nö, aber ganz so einfach wie mancher hier kann man es sich dann auch nicht machen...
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Original geschrieben von Deifie
Ist etwas schwamming formuliert sagt aber im Endeffekt genau das aus, auch ein Grund warum ich bei der ersten Reparatur verwundert fest stellte dass auf Garantie repariert wurde.
So ist das eben!
Gewährleistung eingefordert und später festgestellt,dass die Herstellergarantie zum Zuge kam.
Sehr unsauber!
Timba:
Ich entnehme deinem Posting auf meinem scherzhaften Kommentar,dass du noch immer auf meinen Klarnamen und Co. wartest? LOL
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Vielleicht kann uns Delfie nochmal sagen,wann er erfahren hat,dass er die Herstellergarantie in Anspruch genommen hat.
Und ich entnehme es nicht daraus,sondern wenn ein Käufer beim Händler einen Sachmangel anzeigt und eine Nachbesserung (Reperatur)wünscht,dann ist konkludent von einem Gewährleistungsfall auszugehen.
Hier ging der Käufer davon aus,er hätte mit der Garantie ein Garantieversprechen des Marktes.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Ok Du kannst es also nicht belegen, danke mehr wollte ich nicht wissen.
Ich denke mal bei dir liegt einfach ein Verständnisfehler vor.
Dann belege mir dich bitte,wie ein Händler sich um seine Gewährleistung drücken kann,außer es ist der explizite Kundenwunsch.
Sowie ich das im Kontext verstanden habe und davon ging auch Delfie von aus (falls nicht bitte berichtigen),er habe vom Händler ein Garantieversprechen erhalten,dass er jetzt einfordern kann.
Erst mit dem Reperaturbericht konnte er ersehen,dass er die Herstellergarantie in Anspruch genommen hat.Dazu ist aber der Händler nicht sein Ansprechpartner,er hat es einfach so angekreuzt.
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Original geschrieben von ChickenHawk
handyman
Neues Handy, Akku nach 2 Monaten platt = Gewährleistung (+) wg. Beweislastumkehr
Garantie hier (-) da idR Akkus (oder sonstige Verschleißteile) von der Garantie ausgenommen sind.
Solange die Garantie aber zusätzlich neben der Mängelhaftung steht ist das kein Problem, da 437 ff nicht eingeschränkt sind.
Du behauptest aber der Leistungsumfang einer Garantie dürfe nicht schlechter sein als die Mängelhaftung...
Von daher noch mal: Kannst Du diese Aussage inhaltlich sinnvoll belegen?
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Wie gesagt,es gibt viele Garantieversprechungen und ich spreche von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie,auf die es hier ankommt.
Es ist hier eben eine große Frechheit,dass der Händler auf die Herstellergarantie verwiesen hat.
Ich schätze mal das passiert zu 99% bei diesem Markt.
Es lässt sich somit streiten,ob der Kunde durch die Täuschung das Anrecht zum Rücktritt hat.
Meiner Meinung nach ja,weil der Kunde,der konkludent beim Händler die Gewährleistung geltend macht nicht von diesem einfach auf die Garantie des Herstellers verwiesen werden kann.
Hätte er diese gewollt,hätte er sich an den Hersteller gewendet und eben nicht an den Händler.
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Original geschrieben von Timba69
Denn daraus ergeben sich eben u.U. andere Rechtsfolgen. Zudem wäre es als Anwalt von dir schön, wenn du die Subsumtion am Sachverhalt selber machst und eigene Worte nutzt.
Fremde Wörter und Aussagen bei Google suchen kann Deifi selber, denke ich.
Eine Aussage von eine Juristen wie dir hat dann eben einen höheren Stellenwert, wenn es so ist,....
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Ohhhhhh,da habe mich mit einem Buchstaben verschrieben.Welch eine Blamage!
Ich habe den einen Buchstaben,der zuviel war entfernt!
Ja,du verstehst es richtig:
Man benutzt in der Rechtswissenschaft Texte von anderen Gelehrten,um seinen eigenen Standpunkt dar zustellen.Es muss nur eben zum Sachverhalt passen und das hat nichts mit google zu tun.;)
Nur hier kann ich nach Gutenberg Manier keine Fußnoten dazu einfügen.;)