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Die Quote erinnert mich sehr stark an die Pünktlichkeitsmeldungen der DB - nur da bin ich auch schon der Pechvogel und sitze meistens in den 5%-Zügen,die zu spät kommen. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Einwurfeinschreiben ist ja ein anderes Produkt und nicht vergleichbar.
Brief ist Brief und da macht die Post bei den Laufzeiten keinen Unterschied:
https://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1022896_1022864
Erreichen dich wirklich die meisten Standardbriefe am nächsten Werktag nach Leerung?
Also mich nicht. ![]()
Hier die Quoten für deine Region:
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Hier erst am 2. Tag - Briefkastenleerung Mo 15 Uhr, Briefankunft Mi
Das hat aber nichts sagen,dass es am Handyporto liegt.
Meine Einwurfeinschreiben brauchen z.T. 2-3 Tage bis sie zugestellt werden.
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung mit einem Navi und Saturn. Die haben das auch an Navigon geschickt wie in diesem fall. Als die dann nach der 3. Reparatur nicht wandeln wollten haben die post von meinem Anwalt bekommen haben wurde das Gerät zurückgenommen und ich habe mein Geld zurück bekommen.
Ich nehme aber an,dass dein Anwalt argumentiert hat,dass du dich als Kunde zum Händler begeben hast,um die Händlergewährleistung in Anspruch zu nehmen.
Dass dieser eigenmächtig diese als Herstellergarantie weiter verarbeitet hat und dir somit ein Garantieversprechen seitens seines Marktes "verkauft" hat,ließ ihn einknicken.
Das ist auch nichts verwunderliches,denn es entspricht jeglicher Lebenserfahrung,dass ein Kunde,der die Garantie des Herstellers beansprucht sich an den Händler wendet.Vergleiche auch hierzu die Garantiebestimmungen des Herstellers samt Kontaktdaten im Garantieheft (!) und möglicher Ergänzungen,wie z.B. einem Vor-Ort Service oder einem Austausch.
Somit kann und muss konkludent davon ausgegangen werden,wenn ein Kunde den Händler wegen einem Sachmangel kontaktiert ,dass es um die Leistungsstörung geht (= Sachmängelhaftung).
Somit auch dein damaliger Erfolg.
Und nochmal: Welcher Kunde,der die Garantiebestimmungen des HERSTELLERS samt der Kontaktdaten dazu wahrnimmt,wendet sich an den Händler?
Völlig unlogisch - wie "Murmelchen" anhand seines Erfolgs dargelegt hat.
Was der Händler auf den EIGENEN FORMULAREN dazu vermerkt ist nebensächlich,zumal es kein EINZELFALL sein dürfte,auch wenn es natürlich nicht gerade von Vorteil für den Kunden bei der Beweisführung ist.Es gilt aber der Wille des Kunden,was er erklärt haben wollte.
Der Vermerk in diesem Fall als Art einer "Herstellergarantie" stellt in diesem Sachverhalt für mich eine (bewusste) Kundentäuschung dar,um Ansprüche des Kunden auf den Hersteller abzuwälzen,obwohl sie ggü. dem Händler wirksam erklärt worden sind (!) - das ist der Knackpunkt.
Der Argumentation würde wahrscheinlich auch ein Gericht folgen,zumal Deifie es wahrheitsgemäß dargelegt hat ![]()
Und ich denke,so hat es auch der RA von "Murmelchen" argumentiert.
ZitatOriginal geschrieben von Nordisc
Finde Ebay mittlerweile nur noch unattraktiv und nutze es kaum bis gar nicht mehr. Nur noch gewerbliche Anbieter mit zumeist völlig überzogenen Preisen.
Zum einkaufen habe ich es auch vorher kaum genutzt.
Wenn man bedenkt,dass die 9% und jetzt 10% vom Verkaufspreis einfach so weg sind,ist das natürlich schon der Hammer ( vor allem bei gebrauchten Sachen).
Dafür habe ich mit ebay Kleinanzeigen bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht.
ZitatOriginal geschrieben von Braindead
10% Provision ? Ist doch bestimmt noch nicht das ende der Fahnenstange oder ? :cool:
.
Vor 15 Jahren habe ich bei 5% angefangen. ![]()
Das kannst du natürlich auch so in dem Brief an MM formulieren,am besten mit Nachdruck und den Hinweis,dass du einen Gewährleistungsfall jeweils gemeldet hattest ( und vielleicht ja sogar einen Zeugen dabei hattest und ihn benennen kannst).
Die Sachlage spricht zwar gegen dich,aber ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und (wenigstens etwas) Glück,dass es für dich positiv ausfällt! :top:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Timba69
Verdreht?
Was deine Kollegen sagen, interessiert mich, aber die sind nachgewiesenermaßen Rechtsanwälte und Volljuristen. Sie sagen auch, dass sie manchen Rechtsmeinung von mir nicht teilen, nicht, das sie falsch ist. Ein kleiner, aber feiner und wichtiger Unterschied.
n
Ja,jeder von uns interpretiert Aussagen anders.Mancher verdreht sie eben nur (mit Betonung auf nur
).
Dann kannst du ja mit diesen RA deine Rechtsmeinung ab sofort besprechen:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5213422#post5213422
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5213316#post5213316
Er wird sich sicher freuen,zumal er dich schon kennt! ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Nun, ich helfe Deifi gerne weiter, auch später noch...
Ich werde ganz einfach nichts mehr zu juristischen Themen posten,weil es schlichtweg keinen Sinn hat.
Zudem haben die User dir selbst ernannten Profi zu diesem Themengebiet,der selbst nicht juristische Sachverhalte hier verdreht,alles gesagt.
Meine Kollegen haben zu dir auch bereits gesagt,wie sinnvoll sie deine juristische Hilfe hier finden und beurteilen.
Somit viel Spaß noch und um sich an der Uni einzuschreiben,da das Gebiet dir soviel Spaß zu machen scheint,ist es nie zu spät. ![]()