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Original geschrieben von Timba69
Welche sonstigen Verträge? Da stellt sich die Frage nicht, wenn die Parteien sich einig sind.
Wie welche sonstigen Vertäge und VA?
Sag mal..... 
Schmeiße deine nächste dir zugestellte Mieterhöhung einfach in den Müll,auch Mahnungen und sonstige Vertragsänderungen und die Tür einfach auch nicht aufmachen,wenn einer klingelt.Sie werden irgendwann aufgeben und du bist fein raus! 
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Original geschrieben von Timba69
handyman:
Stimmt nicht. Wenn du z.B. im (langen) Urlaub bist (wie passend!) gilt (möglicherweise) die Frist ab Zeitpunkt der Kenntnisnahme ab. Ganz einfach.
....Restitutio in integrum
Alles anzeigen
Ganz einfach:Nein!
Ab Zustellung z.B. eines Säumnisurteils hast du 2 Wochen Zeit für einen Widerspruch - eine weitere Frist gibt es nicht -zumindest nicht ohne einen äußerst wichtigen Grund und dieser bildet aber die absolute Ausnahme des r.i.i.,den es dauert je nach Rechtsfall Monate,bis es bei dir eintrifft.
Restitution in integrem findet zudem ihre Anwendung hauptsächlich bei einem VA Anwendung.Aber auch hier sind Fristen zwecks der allgemeinen Rechtssicherheit zu beachten.
Das hättest du zumindest im Ref. lernen müssen.
Deine oberen Wiki-Einträge sind so nicht richtig und auch noch von dir falsch interpretiert.
Das ist Stoff aus dem 1.sten Semester - Vertragsrecht I,BGB AT
Mehr gibts hier nicht zu sagen. 
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In der offiziellen Mc Donalds App fehlt doch aber der Punkt "Gutscheine".
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Wie Du in meinen Beiträgen vorher lesen kannst, habe ich das Geld bereits zurückgebucht. Den Sendebericht habe ich mit abgehefet.
Ja und ich kann auch daraus erlesen,dass die Zahlungsaufforderung von der GEZ nicht widerrufen worden ist und bis heute besteht:
Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
Man hat mir aber geschrieben, dass man mir den Monat, in dem ich mich abgemeldet habe auch noch in Rechnung stellt, obwohl ich da die alte Wohnung bereits nicht mehr innehatte. Eine Rechtsgrundlage hat die GEZ zwar dafür (siehe oben, § 7). Diese halte ich allerdings für unwirksam, da eine Beitragspflicht für diesen Monat gar nicht erst entsteht.
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Dann heftest du den qualifizierten Sendungsbericht des Faxes ab und buchst das Geld zurück,wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nicht antworten.
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
1. Bin ich nicht blöd.
Hat auch keiner behauptet!
Nur man muss dir eben alles aus der Nase ziehen!
Dann schreibst du eben einen Widerspruch mit Bezugnahme auf deine Abmeldung.Fertig!;)
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Dann hast dich anscheinend umgemeldet,den das ist ja der Sinn der Abmeldung,dass gerade nur der Hauptmieter die GEZ entrichtet.
Bei den abgemeldeten Mietern erlischt ja die Zwangsabgabe und somit auch die Einzugsermächtigung.
Logisch,oder?
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Dass die Einzugsermächtigung ab gültiger Ummeldung erlischt, halte ich für Humbug.
Sie erlischt bei der ABMELDUNG,das habe ich gesagt.
Alles andere macht auch keinen Sinn. 
Und die Frage ist,ob du dich UMGEMELDET hast oder eben ABGEMELDET,denn in einem Post steht das eine und im anderen wiederum das andere.
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Seit eben ist die "Mc Hotspot" App aus "markenrechtlichen Gründen von Mc Donalds gesperrt".
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
In dessen Folge, damit der Betrag nicht in wenigen Tagen wieder abgebucht wird, habe ich per Fax meine Einzugsermächtigung widerrufen und meinen Widerruf von damals bekräftigt.
Ich berichte, wie es weitergehen wird.
Hast du dich den ordnungsgemäß abgemeldet?
Allein dadurch erlischt ja schon die Einzugsermächtigung.