Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
zu deiner Ergänzung:
der Student kann das auch ganz einfach als sonstige Einkünfte in seiner ESt-Erklärung angeben. Für eine einmalige Tätigkeit muss der kein Gewerbe anmelden und natürlich muss er für sowas nicht als Arbeitnehmer angemeldet werden.
Aber wie gesagt: Der Auftraggeber muss das nicht überprüfen, wie derjenige das macht.
Wenn du "Auftraggeber" bist,ist der andere automatisch "Auftragnehmer" und handelt somit selbständig oder freiberuflich.Es gilt hier immer noch die Regel "Keine Buchung ohne Beleg".Der Student/sonstige braucht hierfür auch kein Gewerbe (auch,wenn viele es haben),sondern lediglich eine Steuernummer vom FA.
Die andere Möglichkeit ist die "50 Tagesregel",um es auch LEGAL abzurechnen.
Da dies keiner so macht,wissen wir alle!
Deshalb bekommst du an jeder Uni über die dortige Jobvermittlung Studis als Hilfe für den Umzug um die 10€/Std.Die Jobvermittlung kümmert sich auch um alles,auch um die finanzrechtllichen Aspekte.Hier sind die Studenten/sonstige auch für ARBEITSUNFÄLLE versichert.
Auch die Vorgehensweise über eine Auschreibung ,wie es der TE gemacht hat,ist somit suboptimal.
Beherzigt man nämlich nicht die 2 oben erwähnten Bezahlmethoden und es kommt zu einem Schaden (Arbeitsufall,Beschädigung,Untergang (von Sachgegenständen) oder sonstiges) ist spätestens jetzt die Sch... am dampfen!
Es selbst LEGAL und RISIKOFREI abzuwickeln ist somit ziemlich aufwendig - Studentenvermittlung fragen - fertig - und bestimmt nicht (viel) teurer!:top: