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Wie gesagt,es kommt auf das gesamte Vertragswerk an.;)
Mir ist es insgesamt zu mühselig es im Einzelnen zu erklären:
Wenn es interessiert,dann einfach mal die Urteile zum "lebenslangen Wohnrecht" nachschlagen:
Einmal zur "Miete"* und dann als "Leihe" und die genauen (juristisch relevanten) Unterschiede. 
*es als Mietvertrag gelten zu lassen,reicht z.B die eigenständige Bezahlung der Betriebskosten durch den Wohnrechtler
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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Ich sehe das genauso.
Der Einwand von Harlekyn ist aber interessant. Grundaussage: Werben mit "lebenslang" ist wettbewerbswidrig, weil nach 30 Jahren eh alles verjährt (außer Völkermord etc.).
Die Frage ist: Ist die wettbewerbswidrige Werbeaussage trotzdem Vertragsbestandteil oder nicht (eben weil sie wettbewerbswidrig ist)?
Dann hat der BGH falsch entschieden:
http://lexetius.com/2008,2049
40 Jahre als Garantie für eine Sache sind durchaus mit dem BGB vereinbar und nicht wettbewerbswidrig. 
P.S:
Mord reicht aus. 
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Zitat
Original geschrieben von horstihorsthorst
Und "lebenslang" bedeutet eben "ein Leben lang".
Besagt ja auch Paragraf 38 I StGB:
"Lebenslange Freiheitsstrafe"
Warum aber niemand als Strafe die Verbüßung bis zu seinem Tod einfach so antreten muss,ist wiederum einen 4-Stunden Vortrag wert. 
Genauso kann man es zivilrechtlich auseinandernehmen! 
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Mit was man letztendlich "wirbt" ist eher nebensächlich,denn letztendlich zählt das gesamte Vertragswesen.
Genau das muss aber geprüft werden. 
Diese Werbung zum Wettbewerbsvorteil wäre auch keinesfalls missbräuchlich,wenn sich die Kostenregelung auf den Status beziehen würde und das ist hier höchstwahrscheinlich der Knackpunkt:
Wenn einer der Parteien ordentlich kündigt,dann ist das Werbeversprechen dahin. 
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Zitat
Original geschrieben von horstihorsthorst
Wer behauptet denn, dass es garkeine Kündigungsmöglichkeit gibt?
Kündigungen bei Missbrauch oder Ähnlichem sollten auch trotz "lebenslang kostenlos"-Garantie möglich sein.
Niemand! :p
Nur das "Fehlen" einer ordentlichen Kündigung als fester Vertragsbestandteil (bei so einem Grundangebot) ist doch im Finanzwesen eher unwahrscheinlich.
Auch die Festlegung der einseitigen* ordentlichen Kündigung (seitens des Kunden).
Oder verwundert dich das nicht etwas?
*dies ist zwar juristisch falsch ausgedrückt,aber jeder weiß was gemeint ist 
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2013 gab es ein Grundsatzurteil dazu:
So ist die Kündigungsfrist vom Kunden bei der Bank auf einen Monat beschränkt worden,die der Bank beträgt 2 Monate,ohne dass sie jedoch auf die Interessen des Kunden gesondert achten muss.
Inwieweit die AGB der PB davon betroffen waren,kann ich nicht ausmachen,nur diese hat bestimmt in einer gewissen Zeitspanne ihre geändert und "man" hat dem auch (vielleicht) zugestimmt.
Somit muss gesondert betrachtet werden,ob die vormals (bei Vertragsschluss) ausgehändigten AGB im Hier und Jetzt noch ihre Gültigkeit besitzen.
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Ich kenne zwar nicht die Postbank AGB zum "lebenslangen kostenlosen Konto",aber habt ihr diese auch vollständig gelesen?
Denn ich kann mir irgendwie kaum vorstellen,dass dort der Punkt "Kündigung" einfach fehlt.
(Bzw. dem Kunden eine Kündigungsfrist eingeräumt wird,der Bank aber nicht)
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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Ich mache es auch kurz: Selbst grundgebührfreie Kreditkarten und selbst ohne Konto lassen sich wirtschaftlich sinnvoll durch eine Bank anbieten. Man muss nur wissen wie ;). Es ist mein Job (im Geschäftsbereich der Banksteuerung) Karten und Konten zu kalkulieren, und die Rechnung ist _jedesmal_ für die Bank aufgegangen.
Bei einer neuen Kreditkarte von uns (sofern VISA meinen Antrag genehmigt) wird es einen Mindestumsatz von 3000€ im Jahr geben, damit die Karte im Folgejahr grundgebührfrei bleibt (im ersten Jahr sowieso). Jahresgebühr ansonsten ca. 49€, aber mit sehr werthaltigen Zusatzleistungen.
Ich kann dir mit den Angaben von 3000€ Umsatz/KK im Jahr und ansonsten einer Gebühr von 49€ nicht ganz folgen. :confused:
Der Umsatz lässt irgendwie auf eine "Standardkarte" schließen,die (eventuelle) Jahresgebühr passt aber auch nicht insgesamt ins etwas gehobene Segment (für tolle und uneingeschränkte(!) "Zusatzleistungen") 
Aber wahrscheinlich kenne ich die Karte bloß nicht.

P.S:
Im Bereich der Bankensteuerung musst und kannst du für mich ja alles durchrechnen.
Bei uns arbeiten da nur Diplom Mathematiker oder Ingenieure,die sich mit Zahlen ins Bett legen.;)
Nicht,dass die mich noch verkohlen (wollen)...... 
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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Nicht ganz
: 6000€ Umsatz (machen nur wenige) bringen der Bank nur 6€ Kartenprovision. Da zahlt die Bank erstmal drauf, und muss an anderen Dingen zusätzlich verdienen
.
Es geht also doch nicht die Frage zu beantworten?
12 x (Standard-) Kreditkartenrahmen im Jahr a 500€/Monat = 6000€ p.a.*
Ich lasse dich mal drüber schlafen...., 
Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Wie war das noch?
Keiner arbeitet gerne kostenlos! 
Mit dem Ersparten/Geldeingängen der Kunden lässt sich nuneinmal kaum noch Geld verdienen,z.T. arbeitet man hier defizitär.
Da man die Kreditkartengebühren für den Zahlungsverkehr ja bekanntlich (der EU sei Dank!) beschränkt hat,ist die nächste Baustelle schon in Sichtweite. 
Kostenloses Girokonto mit kostenloser Kreditkarte.......? Fehlanzeige! 
Alles anzeigen
*dieser Kreditrahmen p.a. kann aber aufgrund der monatlichen Einschränkung auf 500€ praktisch und faktisch nicht erreicht werden.Selbst unter der "Vollauslastung",wie richtig erkannt,zahlt die Bank ordentlich drauf. 
P.S:"
Ich mache es "kurz":
Denn über "kurz" oder "lang" wird keine Bank mit einem Kunden und einer KK mit einem sehr begrenzten Kreditlimit auf die "Habenseite" gelangen.
Folgerichtig wird es demnächst kostenlose Girokonten samt der kostenlosen Kreditkarte allerhöchstens als Ausnahme geben. 
Man wird sich das Geld schon woanders wieder reinholen (Dispo,Geldeingang,Kontogebühr
Wertpapiere etc). 
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Goyale:
Also,es geht doch die Frage zu beantworten:
Es ist möglich,wird aber immer schwerer,zumal die Bank das "Endrisiko" (des Kunden) ggf. zu tragen hat. 
Zitat
Original geschrieben von Goyale
Und ja, es ist auch heute noch möglich, grundgebührfreie Kreditkarten herauszugeben, und damit als Bank zu verdienen ;).
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Folgerichtig macht man es immer mehr vom Umsatz ab (neben der Bonität). 