Beiträge von handyman1981

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    Original geschrieben von Lord Arsch

    Der Vk wiegt sich in Sicherheit, weil er unter Haftungsausschluss privat verkauft hat und schreibt, er hoffe, ich würde kostengünstig ein Ersatzteil bekommen um die Maschine zu reparieren bzw. irgendwo reparieren lassen zu können.


    Und genau auf den privaten "Gewährleistungsausschluss" kann er sich hier nicht berufen (er dient vielmehr als faule Ausrede).Und lass dir mal das Schreiben von der DHL von ihm zuschicken (per mail etc).

    Einen Rechtsschutz hast du nicht,oder?


    Deine ganzen Unterlagen müsste sich jemand mal genau (!) anschauen - ich würde dir da die Verbraucherzentrale empfehlen.


    Zu diesem Punkt müsste man die AGBs durchlesen:


    "2.Versand erfolgte nicht in OVP"


    Hat der Verkäufer gegen Frachtbestimmungen der Versandfirma verstossen,haftet er natürlich vollumfänglich.
    Deshalb nehme ich an,dass der Satzteil "1.Sendung nicht versichert" genau im Schreiben in dem Kontext steht.

    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch


    Der Vk schreibt mir, dass u.a. als Gründe aufgeführt wurden, dass die Sendung nicht versichert war (Paketsendung bis 20kg), sowie der Versand nicht ordnungsgem. in der OVP erfolgte. Daraus schließe ich, dass die Verpackung unzureichend war. Was "u.a." noch beeinhatet weiß ich nicht.


    Ich kann der Argumentation nicht ganz folgen.


    Alle Pakete ab 2 Kilo sind bei der DHL grundsätzlich versichert.
    (Ich nehme an,dass die Versicherungssumme von 500€ für die Reperatur nicht ausreichend ist und/oder der Verkäufer ganz genau weiß,dass die Verpackung unzureichend war?)


    Letzteres würde nämlich die Haftung des Verkäufers begründen.

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    Original geschrieben von Lord Arsch
    Heißt, der Verkäufer muss keine Reparaturkosten tragen, wenn er alternativ eine gleiche mängelfreie Ware liefert. Rücksendung der mangelhaften Ware an den Vk vorausgesetzt. Wenn die Reparaturkosten verhältnissmäßig sind, und für mich ohne erhöhte Nachteile sind, muss die der Vk übernehmen. Das ist da Thema Nacherfüllung


    Nein,das ist nur die Antwort auf diese Frage:


    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch


    Kosten für eine Reparatur muss mir der Verkäufer erstatten. Ob und wie er die Kosten beim Versandunternehmen zurückerhält, ist nicht mein Bier. Richtig?


    Irgendwas reparieren lassen und dem Verkäufer eine Rechnung einfach Mal hinschicken (z.B als Aufrechnung) => das geht nie!(ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers)


    In deinem Fall greift der Paragraph doch gar nicht!Es geht momentan nur um §447BGB und das "vertreten müssen" des Schuldners.

    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch

    Fragen:
    Der Gewährleistungsauschluss gilt nicht ab Versand, sondern erst ab Erhalt des zugesicherten funktionstüchtigen Artikels bei mir?
    Kosten für eine Reparatur muss mir der Verkäufer erstatten. Ob und wie er die Kosten beim Versandunternehmen zurückerhält, ist nicht mein Bier. Richtig?


    1)Kurz: Ja (obwohl das so nicht ganz stimmt - aber für deinen Fall sowieso nicht relevant ist)


    2)Nicht ganz (Nein): Vergleiche §§ 439,447 BGB


    http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html


    http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

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    Original geschrieben von Martin Reicher
    Ahja, und wenn jemand BC 100 hat, dann ist die Bahn auf einmal pünktlich?


    Es ging um den Postservice!(Hotel,Taxi....)


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    Original geschrieben von Martin Reicher


    Gibt es sowas eigentlich überhaupt bei der ach so tollen Luftfahrtbranche oder den Fernbussen?
    Einfach einsteigen, ohne Ticketkauf, ohne Reservierung usw. Und dann einfach mit dem Bus an Ziel weiterfahren - ebenfalls ohne zusätzlichen Fahrschein?


    Und dann in einem überfüllten Zug zum überteuerten Preis einen Stehplatz zu bekommen?:rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Und im Rahmen der Fahrgastrechte bekommt jeder ein Taxi oder eine Übernachtung, völlig egal ob er einen Sparpreis für 19 Euro hat oder ob er 6890 Euro für die BC 100 1. Klasse bezahlt hat.


    Wenn nichts mehr nachts fährt,was soll die Bahn auch machen?
    Dem Kunden ein Schliessfach zum Übernachten anbieten?

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Wer den Normalpreis bezahlt, auf den der Stammkunde sogar 50% Rabatt bekommt (sowas gibt es in der Luftfahrt etwa überhaupt nicht), hat auch keine Zugbindung.



    Der "Stammkunde" muss sich aber vorher mit einer Bahncard eindecken.


    In der "Luftfahrt" hat man z.B mit "Miles&More" (und andere Bonussysteme) ein ganz anderes Reback-System.Auch,wenn man nicht fliegt....


    ...welches "besser" ist,kann nur jeder individuell für sich entscheiden.