Beiträge von handyman1981

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      handyman:


    Sorry, aber du liegst total falsch.


    Lies dir mal mein Posting noch einmal durch, insbesondere, was ein Rücktritt ist (ein "Storno" gibt es in der Rechtswelt des BGB nicht, nur bei Abrechungen) und wie er sich zum Widerruf verhält. Wenn nicht, macht mir das aber auch nichts, ist ja dein Bier.Ich empfehle dir nur, nochmal genau die Paragrafen zu lesen (oder nimm Wikipedia),
    Ach ja: Was, wo oder wie genau ist die Leistungsstörung nochmal?


    Storno gibt es im BGB als Begriff nicht????Was für eine Erkenntnis!
    Ich welchen Semester bist du???


    Wenn du nächstes Mal eine Klausur bekommst mit dem Sachverhalt,dass z.B "ein Vertrag storniert worden ist" - dann hast du es als "Rücktritt" zu werten - jetzt weißt du Bescheid.


    Darum geht es aber nicht und ich habe nie behauptet,dass hier die Rücktrittsvoraussetzungen vorliegen - du müsstest die Postings nur eben alle (!) dazu lesen!


    Hier wurde mehrfach das Wort "Stornierung/Storno" benutzt (auch ggü. VF) und das ist eben kein "Widerruf" und eben dieser "Widerruf" könnte hier zum Einsatz kommen und nichts anderes.


    Die Leistungsstörung liegt hier übrigends in der schlichten "Nichtleistung" (zum vereinbarten Termin).


    P.S:


    Und wen wir schon dabei sind - schaue doch mal,was VF zur "Stornierung" des Kunden gesagt hat!;)


    P.P.S:


    Wenn wir schon bei Wikipedia sind - man erklärt es dir dort im zweiten Satz:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Stornierung


    Ich empfehle dir:Mach dein Studium fertig,bevor du andere Leute belehrst - dann sprechen wir weiter.:D

    1)Ich habe vorausgesetzt,dass man die Paragraphen liest und die Beispiele sollen eben verdeutlichen,dass Rücktritt (ist am Beispiel erklärt,wann es "jedem" zusteht) und Widerruf unterschiedlicher Natur sind.;) Ich dachte,das wäre deutlich,zumal nun einmal die "Widerrufsbelehrung" jedem Kunden bekannt sein dürfte und er keine "Rücktrittsbelehrung" bekommen wird.


    2)Wenn der Verbraucher den Widerruf erklärt,dann kann der Händler das nennen wie er will => von mir aus auch "Storno",es bleibt trotzdem ein Widerruf.
    Ein "Storno" bleibt aber formal gesehen richtig ein "Rücktritt (und somit ist es falsch zu behaupten für einen Storno gibt es keine gesetzlichen Regeln).


    Somit Erklärungen nicht immer aus dem Kontext reißen und die Vorposts beachten!;) (Dann wüsstest du auch,dass eine Leistungsstörung vorliegt)

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Storno und Widerruf sind zwei Baustellen. Storno ist nicht gesetzlich geregelt und somit auch gesetzlich mit keinen bestimmten Bedingungen oder Fristen verbunden. Das Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt, an bestimmte Fristen und Voraussetzungen gebunden und verhält sich wie beschrieben. (-:=


    Sorry,aber das völliger Unsinn!


    Die Stornierung eines Vertrages ist in §§323 BGB ff. geregelt ("Rücktritt").


    Der "Widerruf" ist in §§355 BGB ff. geregelt.


    Der "Widerruf" ist für den Verbraucher (!!!) der "bessere" Paragraph,weil er keine Gründe für die Rückabwicklung nennt.Allerdings muss man die Frist beachten!


    Der "Rücktritt" steht jedem (!!!) zu - z.B,wenn die Sache nach einem Jahr kaputt gegangen ist und 2 Mal erfolglos (!) nacherfüllt worden ist.Dann kann man den Vertrag auch noch stornieren (vom Vertrag zurücktreten).


    Erklärt der Verbraucher jedoch den "Widerruf",kann der Händler dies nicht einfach in einen "Rücktritt" (Storno) umwandeln!


    Soviel dazu!

    Zitat

    Original geschrieben von papabaer71
    Auszahlungsangebot war doch schon längst verlinkt, warum die ständigen Fragen, oder erwartet Ihr mehr als beim Link angeboten wird?


    405€ - 6,95x24x2 = 71,40 Gewinn, bzw. 35,70 pro Vertrag, das sind Zeiten.



    Besser fragen - als falsche Zahlen posten!;)


    Der TE verschickt sein Angebot ja nicht umsonst per PN und macht es nicht öffentlich.


    Und auch schon mal besser informieren,wie man tatsächlich zu "Gewinn" kommt - bevor es zu spät ist!:top: