Zitat
Original geschrieben von jof
Schaust mal unter "Geld senden".
Gehörst Du zu den Pfennigfuchsern, die Dienstleistungen gerne annehmen, aber sich mit allen möglichen Tricks vor der Vergütungddrücken wollen...?
Mein lieber Jof,
du hast ja angegeben,dass es in den AGB ausdrücklich verboten ist.
Unter Punkt 3 "Zahlungen senden" ist übrigens nichts zu finden.
P.S:
Welche Dienstleistung soll das sein?
Soll der Verkäufer für eine Versicherung aufkommen,die den Käufer zunächst "Sicherheit" vermittelt,und wenn ihm sonst etwas beim Kaufgegenstand nicht passt,er sich den Kaufbetrag wieder relativ problemlos erstatten lassen kann?
Da hast du,mein lieber Jof,grundsätzlich etwas missverstanden,zumal der TE nicht einmal ein PP-Konto besitzt,allerdings der Käufer nur so bezahlen möchte.;)
Das Geld ist zwar grundsätzlich "sofort" da,allerdings keinesfalls "sicher",falls der Käufer Ansprüche aus dem Käuferschutz stellt.
Außerdem benötigt die Überweisung aufs Bankkonto auch 1-2 Tage,bevor es somit tatsächlich real verfügbar ist.
Aber vielleicht erleuchtest du uns,welche Vorteile die Dienstleistung für dich als Verkäufer hat? 