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Original geschrieben von FloHech
Sorry, aber ich kann mir jetzt wirklich keinen Beitrag zu diesem Thema mehr verkneifen.
Es steht doch bei jedem Angebot, dass man bei ebay Kleinanzeigen aufruft ein Hinweis, von wegen Artikel nicht per Vorkasse bezahlen bzw. Waren immer direkt abholen.
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Original geschrieben von dancingdwarf
eBay-Kleinanzeigen mahnt ja tatsächlich penetrant und unüberlesbar, sich auf nichts außer Selbstabholung einzulassen. Kurzes Googlen mit Begriffen wie "Betrug" und "Kleinanzeigen" würde diese Mahnung jederzeit stützen.
Der Anbieter wollte den TE laut Sachverhalt vorsätzlich täuschen.
Der Verkäufer hätte in der Bucht wahrscheinlich nur Überweisung,Vorkasse etc gewählt,zumal es in letzter Zeit viele 5€ bzw. sogar 1€ als Gebührenangebote gegeben hat.Dies hat er wahrscheinlich nicht gesehen und es über die Kleinanzeigen aufgegeben.
Hier hat der TE auf PP gesetzt,der Verkäufer hat sich darauf eingelassen,und sich zunächst viel Ärger gespart,auch wenn er natürlich nicht alles richtig gemacht hat.
Ihr Schlaumeier,wo ist jetzt das Problem?
Ist es gemein nicht üblich sich ersteigerte Ware im grössten Auktionshaus zusenden zu lassen,aber in Kleinanzeigen eben muss man alles zwingend abholen? 
Wo wäre bei Zahlung per PP der Unterschied?
Das Auktionshaus als zusätzliche "Instanz" zur Klärung?
P.S:
Der Erste,der mir erklärt,es würde eine „Probleme klären"-Funktion zusätzlich im Auktionshaus geben,dem reiße ich den Kopf ab. 