Amazon-Guthaben kann nur auf amazon.de verwendet werden, nicht bei Zahlung mit Amazon-Pay.
Beiträge von skyrimimi
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1. Geht direkt im Shop mit Ausweis.
2. Nachträgliche Portierung geht nicht. -
Zitat
Original geschrieben von Anja Terchova
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CBS2: Bei groesseren Unternehmen wird meist der Umschlag mit dem Postaufkleber gleich weggeworfen und die Schreiben dann eingescannt. Ob die Kuendigung dann verspaetet zugegangen und unwirksam ist oder ob es intern Verzoegerungen gab laesst sich dann oft nicht mehr nachvollziehen. So bekommt man oft ein paar Tage Kulanz.Der "Postaufkleber" ist doch sowieso uninteressant. Es egal wann du das Schreiben abschickst, entscheidend ist wann es zugeht.
Beim Scannen der Dokumente wird sicher der Zeitpunkt des Eingangs vermerkt.
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Zitat
Original geschrieben von fluxxr
[...]
Und nochmal unabhängig davon: am 15./16.12 gibt's bei conrad wieder 50€ für 40€, 3x pro Person, eigentlich braucht man irgendwelche Coupons aus irgendeinem Heft, aber vermutlich geht's auch ohne.Und damit kann man Handyguthaben kaufen?
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Kann es sein, dass man im Onlinebanking nicht mehr die aktuelle Anzahl verfügbarer iTANS einsehen kann?
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Zitat
Original geschrieben von iStephan
...Ich nehme an, dass es mehr als eine Prüfziffer ist nämlich die 4stellige Prüfsumme aus Prepaid-wiki.de ?
https://www.prepaid-wiki.de/tarife/%C3%9Cberweisung_O2c'est ça
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Danke für Info.
:top:
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https://www.telekom.de/unterwe…ptionen/data-comfort-free
Damit sollte man zumindest online gehen können. Für Entertain taugt das natürlich eher nicht.
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https://www.fonic.de/impressum
Genau so wie die Bankverbindung dort vermerkt ist. Ohne jegliche Abweichungen, auch nicht beim Empfänger.
Beträge waren jeweils (es waren 3 SIM-Karten) 0,09€ um ein 1minütiges Gespräch tätigen zu können, da mir per Email die Kündigung bei Nichtnutzung angedroht wurde.
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Zitat
Original geschrieben von Truthahn
...Der Gegner hat nun 14 Tage Zeit, um eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Macht er gar nichts, wird das Urteil rechtskräftig.
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Der Gegner hat 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen.
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand geht auch noch länger, solange die Voraussetzungen gegeben sind.