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Original geschrieben von phonefux
... Das gleiche gilt für ein Übergabeeinschreiben mit Zeugen. Beim Übergabeeinschreiben gibt es ein anderes Problem: Wenn der Empfänger dieses nicht annimmt (im seriösen Geschäftsverkehr wiederum nicht zu erwarten) und auch nicht von der Post abholt, dann ist es erst gar nicht zugestellt. Eine Zustellungsfiktion gibt es da nicht.
Du meinst wohl eher wenn der Brief nicht abgeholt wird. Zur der Annahmeverweigerung gibt es sehr wohl Urteile (vom BGH) die einen Zugang als bewirkt ansehen bzw. diesen fingieren.
Bei Interesse kann ich diese wenn ich wieder am PC bin raussuchen.
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Original geschrieben von Goyale
Jedenfalls beweist es nicht, dass eine Kündigung übergeben wurde, sondern nur, dass irgendetwas übergeben wurde.
Deshalb nutzt man für rechtssichere Zustellung eben den Gerichtsvollzieher oder den Bote mit Zeuge (wenn sich der Empfänger in der Nähe befindet).
Dann lass einfach das Übergabeeinschreiben von einem Zeugen lesen, in den Umschlag packen und bei der Post abgeben. Problem gelöst 
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Sorry, aber anscheinend brauchst/willst du keine Hilfe.
Viel Spaß noch mit dem neuen Tarif...
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Original geschrieben von HHFD
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Ergebnis: ich habe mit telekommunikationsbezogenen Mitteln (Rechnung, EVN, Gesprächsprotokolle) keine Möglichkeit gefunden, das Nichtführen eingehender Gespräche zu beweisen.
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Was im Zweifel auch garnichts gebracht hätte, da das Bußgeld schon fällig wird wenn man das Handy in der Hand hält. Telefoniert werden muss dabei nicht.
Zur Eingangsfrage: Ich persönlich würde da nur Möglichkeiten beim Telefonanbieter sehen. Die Frage ist aber ob er die eingehenden Verbindungen gespeichert hat und falls ja, ob er diese auch herausgibt. Aber außer zur eigenen Überprüfung taugen die Daten dann wohl sowieso nicht, denn wie bereits erwähnt könnte ja auch noch ein weiteres Telefon zum fraglichen Zeitpunkt benutzt worden sein.
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Dann nimm den Tarif mit LTE.
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Ja, denn 28 Mbit/s sind 28 Mbit/s egal ob per LTE, per 3G oder per Brieftaube.
Wichtig für eine Entscheidung sind die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Wie z.B. Empfang, Hardware, Netzauslastung usw.
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Du verstehst es nicht. Mbit/s ist eine Einheit. 28 Mbit/s sind schneller als 21,6 Mbit/s.
Das hat nichts mit LTE oder 3G bzw. D1 oder Vodafone zu tun.
Die Frage ist so sinnvoll wie: Sind 28 km/h auf dem Fahrrad schneller als 21,6 km/h im Zug?
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Original geschrieben von qhluebeck
... ist meine frage so schwer zu beantworten?
Deine Frage ist einfach sinnlos.
Wo ist es wärmer? Bei 28 Grad Celsius auf dem Dach oder bei 19,3 Grad Celsius im Keller?
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28>21,6 
Aber die Antwort auf die Frage die du eigentlich stellen möchtest lautet: "Kommt darauf an..."