Beiträge von telecomfuzzi

    Re: umzug ins Ausland vom Arbeitsamt bezahlt,muss das Geld zurückbezahlt werden?


    Zitat

    Original geschrieben von Rochuss
    Muss er dem Arbeitsamt dann die Umzugskosten zurückerstatten?


    Muss er,
    es sei denn, er kann den Inhalt des versprochenen Abeitsvertrages und den jetzigen Zustand des tatsächlichen Arbeitsverhältnisses und
    insbesondere die Unterschiede beweisen.
    Wenn er es nicht beweisen kann, dann droht ihn auch noch eine Sperre des evtl. noch verbleibenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld.


    Es kann schlau sein noch einen oder zwei Monate die Zähne zusammenzubeissen und die Beweise und Zeugenaussagen zu sammeln und dann erst zurückzukehren.
    Er müsste natürlich vorher auch seinen (spanischen?) Arbeitgeber zur Einhaltung des Inhaltes des vorsprochenen Arbeitsvertrages aufgefordert haben und eine diesbezügliche Absage beweisen können. Danach wird gefragt werden.

    Zitat

    Original geschrieben von Christian
    ...Legen einer Leitung), und Arcor in diesem Fall die Sache selbst in die Hand nahm. ...
    Besteht in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht...


    Schöne Sch.... - aber leider heutzutage wohl üblich :mad:


    Meine aktive Zeit ist ja schon eine Weile vorbei, aber es gab mal irgedwo einen Zeitschriftenartikel, wo das Verfahren beschrieben war.


    Darin stand, daß im Falle des Nichtvorhandenseins der den zukünftigen Anschluss zur Verfügung stellende Provider (hier: Arcor)
    entweder selbst eine Leitung legen muss (was dieser im konkreten Fall kaum tun wird)
    oder den Betreiber der "letzten Meile" gegen Zahlung eines (mir erinnerlichen horrenden) Installationsgeldes beauftragt, dieses für ihn zu tun (was diese auch nicht tun möchte, da das für ihn ein "Geldmitbring-Geschäft" ist).


    Alles Mist - was nun tun?


    Ich sehe das so:


    Wenn Arcor den Auftrag schriftlich bestätigt hat und für den Vertrag Rechnungen schickt, dann ist Arcor auch verpflichtet, den eingegangenen Vertrag vollständig zu erfüllen
    und das meint: auch die erstmalige Installation muss von denen gemacht bzw. (weiter-)beauftragt werden.


    Tut Arcor das nicht, dann liegt eine Verweigerung der Leistung aus dem Vertrag vor und die andere Partei muss zunächst die Leistung unter Fristsetzung einfordern.
    Wird die Leistung weiterhin nicht erbracht, dann kann dafür auch keine geldliche Leistung eingefordert werden, der Vertrag wird dann rückabgewickelt, alle Parteien sind so zu stellen, wie wenn der Vertrag nie bestanden hätte.


    Von daher = Nerven behalten, alles beweisbar machen, einem Mahnbescheid sofort widersprechen, Gerichtstermin abwarten.


    Das Kommunikationsproblem ist damit leider noch nicht gelöst, da weiss ich auch keinen Rat :(



    Evtl. mal über Kabel Deutschland nachgedacht?
    Keine gute Lösung, aber allemal besser als nun :rolleyes:

    Also dafür, daß Du umziehst und dadurch die derzeitige Situation änderst, kann Dein Vertragspartner ja erstmal nichts :cool:



    Zitat

    Original geschrieben von Kamikaze
    in meiner neuen Wohnung die ich anfang nächsten Jahres beziehe ist kein DSL von Arcor verfügbar.


    2 Wege stehen Dir offen:
    1. Friede = 99.- zahlen, dann lassen sie Dich gehen bei Unmöglichkeit der Bereitstellung
    2. Krieg = Umzug fordern, bei Unmöglichkeit fristlos kündigen.


    Wähle den Dir genehmen Weg ;)

    Re: Technische Daten übernehmen darf mann dies?


    Zitat

    Original geschrieben von Berndlickt
    darf mann dies?


    Frau auch :D



    Sofern (nachweislich?) die Daten selbst erhoben - und nicht einfach 1 zu 1 abgeschrieben - sind, darf man es.


    Evtl. Bilder muss man selbst erstellen, sonst verstösst man gegen das Urheberrecht.