ERLEDIGT
Beiträge von Osmin
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Mit ner ICH-AG könnte man sich doch den Gewerbeschein sparen, oder?
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ERLEDIGT
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ERLEDIGT
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Hallo
habe folgendes anzubieten
The Hole
ELO: Zoom Tour Live
Lake Placid
Joyride -
Die Flecken würden jedem auffallen, hab hier ein Foto, aber es ist sehr unscharf. Aber die Flecken müsste man dennoch erkennen. Wie kann ich es hochladen?
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Die Lackierung war ja auch ein Grund zum Kauf. Und die Formulierung "Technisch und Optisch in einem TOP-Zustand!" gab mir halt keinen grund zur Annahme, dass es nicht ok ist.
booner
Vielleicht muss jeder mal so eine Erfahrung bei Ebay machen. Hinterher ist man immer schlauer. Hatte aber bei meinen anderen 250 Geschäfte nie Probleme.Osmin
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Ja, hab ich ihm schon geschrieben. Gibt es auch andere Möglichkeiten? Wie sieht es mit dem Mahnbescheid aus? Aber zuerst muss er ja das Handy haben damit ich Geld von ihm fordern kann. Aber das Handy einfach drauflos zu schicken ist auch nicht gut. Vielleicht nimmt er es ja garnicht an.
Hier der Link
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…16070&category=22344&rd=1
Osmin
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Hallo
ich habe ein Ebayproblem. Habe ein Handy ersteigert., was beschrieben wurde als "Technisch und Optisch in einem TOP-Zustand!" Doch das Display hat Flecken, die nicht weggehen. Woanders sagte man mir, es sei ein antistatisches Display und falls man es berührt, was man tunlichst nicht sollte, kommen solche Flecken. Das Handy wurde auch selbt neu lackiert und ist in einem wirklich schlechten Zustand, überall bröckelt die Farbe ab. War wohl ein Laie am Werk. Ich habe den Verkäufer gebeten, dass er das Handy zurücknimmt und mir dann das Geld überweist.
Das war seine Antwort:
leider, bei mir wirklich immer 100% funktioniert und sehr gut.
zurückgeben leider nicht möglich.
Hinweis:
Das neue EU-Gewährleistungsrecht, das seit Anfang 2002 gilt, zwingt dazu, folgende Angaben zu machen:
Dieses Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Artikel wird wie beschrieben von Privat verkauft.Gewährleistung, Rückgaberecht oder Umtausch wird somit ausgeschlossen.In seiner Auktion war der Haftungsausschluß aber anders:
Hinweis:
Das neue EU-Gewährleistungsrecht, das seit Anfang 2002 gilt, zwingt dazu, folgende Angaben zu machen:
Dieses Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur.
Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Artikel wird wie beschrieben von Privat verkauftDa diese Flecken schon da waren als ich das Handy bekam und überall Farbe abgeht, muss der Käufer das gewusst haben. Er reagiert auch nicht auf meine Emails. Außer das eine mal. Unter dem Namen find ich auch keine Telefonnummer. Was kann ich tun? Ich bin verzweifelt, schließlich handelt es sich um 250 Euro
Osmin
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Leichte Gebrauchsspuren, Rechnung ist dabei