Rechtliche Frage zu ebay...

  • Willst Du als Privatperson auftreten ist es besser weniger "professionell" rüberzukommen als etwas pseudo/juristisches zu benutzen.


    Mit einem einfachen "Beschreibung und Zustand der Ware nach bestem Wissen, keine Rücknahme/Tausch" bist Du im Streitfall im Zweifel besser bedient.


    Gruß
    CH

  • Hallo


    ich habe ein Ebayproblem. Habe ein Handy ersteigert., was beschrieben wurde als "Technisch und Optisch in einem TOP-Zustand!" Doch das Display hat Flecken, die nicht weggehen. Woanders sagte man mir, es sei ein antistatisches Display und falls man es berührt, was man tunlichst nicht sollte, kommen solche Flecken. Das Handy wurde auch selbt neu lackiert und ist in einem wirklich schlechten Zustand, überall bröckelt die Farbe ab. War wohl ein Laie am Werk. Ich habe den Verkäufer gebeten, dass er das Handy zurücknimmt und mir dann das Geld überweist.


    Das war seine Antwort:


    leider, bei mir wirklich immer 100% funktioniert und sehr gut.
    zurückgeben leider nicht möglich.
    Hinweis:
    Das neue EU-Gewährleistungsrecht, das seit Anfang 2002 gilt, zwingt dazu, folgende Angaben zu machen:
    Dieses Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Artikel wird wie beschrieben von Privat verkauft.Gewährleistung, Rückgaberecht oder Umtausch wird somit ausgeschlossen.



    In seiner Auktion war der Haftungsausschluß aber anders:


    Hinweis:
    Das neue EU-Gewährleistungsrecht, das seit Anfang 2002 gilt, zwingt dazu, folgende Angaben zu machen:
    Dieses Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur.
    Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Artikel wird wie beschrieben von Privat verkauft


    Da diese Flecken schon da waren als ich das Handy bekam und überall Farbe abgeht, muss der Käufer das gewusst haben. Er reagiert auch nicht auf meine Emails. Außer das eine mal. Unter dem Namen find ich auch keine Telefonnummer. Was kann ich tun? Ich bin verzweifelt, schließlich handelt es sich um 250 Euro


    Osmin

  • Zitat

    Original geschrieben von Osmin
    ..."Technisch und Optisch in einem TOP-Zustand!"... Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar...


    Wenn Top-Zustand beschrieben wurde hat das Handy auch in diesem zu sein. Natürlich sind das zugesicherte Eigenschaften und wenn diese nicht zutreffen, Display Flecken hat und die Farbe bröckelt hat er zurück zu nehmen.


    Ich würde dem nochmal ne Mail schreiben mit dem Hinweis, dass Du Anzeige wegen Betrug erstatten wirst. Wenn keine Reaktion kommt, zeige den auch wirklich an und übergebe die Sache Deinem Anwalt.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Hast du mal den Link zur Auktion? Ich kann mir so kein Bild von dem Ganzen machen.


    Wenn du schreibst, das Display sei fleckig und das Gerät sei diletantisch umlackiert worden, sind das ganz offensichtliche Mängel, die der Verkäufer, wenn er nicht gerade blind sein sollte, gekannt haben musste.


    Bezüglich solcher Mängel greift der Haftungsausschluss in keinster Weise, vgl. § 444 BGB. Der Verkäufer kann sich, wenn er die Mängel hätte kennnen müssen, also nicht auf den Ausschluss der Mängelhaftung berufen!


    Du musst den Vk eine Frist zur Nacherfüllung setzen, und ihm für den Falle des erfolglosen Fristablaufs den Rücktritt vom Kaufvertrag androhen. Du kannst entweder die Lieferung eines mangelfreien Handys oder die Beseitigung des Mangels am gelieferten Gerät verlangen.


    Das machst du, wenn der Vk sich weiter stur stellt, schriftlich als Einschreiben.



    Sollte sich nichts tun, oder die Vk die Nacherfüllung ausdrücklich verweigern oder die Nacherfüllung an sich scheitern, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und Zug um Zug gegen Rücksendung des Handys (versichert!) Rückzahlung des Kaufpreises verlangen sowie Schadens-/ Aufwendungsersatz
    geltend machen.


    Dieser Rücktritt vom Vertrag ist keine "Rückgabe" und auch kein "Umtausch", so wie das vielleicht der Verkäufer sieht. Es gibt - von diversen gesetzlichen Widerrufsmöglichkeiten bei bestimmten Absatzformen mal abgesehen - kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch bei Nichtgefallen.


    Aber genaues kann ich dir erst sagen, wenn ich die Artikelbeschreibung vor mir habe...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Der Gewährleistungsausschluss zieht nicht, wenn eine mangelhafte Sache von vorneherein verschickt wird. Ist eine arglistige Täuschung. Sonst könnte er ja auch eine Banane ins Paket legen und sagen "Ätsch- kein Umtausch..." ;)


    Wenn Du ihn natürlich nicht zu greifen bekommst, wird es schwierig, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Ist auch die Frage, ob es etwas zu holen gibt.
    Es bleibt dann noch die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Betruges. Ob es hier zur Anklage kommt ist aber fraglich, da er zumindest ein Gerät dieser Art verschickt hat.


    Bei Ebay leider zur Zeit wohl üblich. Hatte auch zweimal Pech in letzter Zeit, wenn auch nicht ganz so schlimm wie Du.

  • Osmin


    Ein Mahnbescheid kommt erst in Frage, wenn du aufgrund des durch deinen Rücktritt eingetretenen Rückgewährschuldverhältnisses einen Zahlungsanspruch gegen den Verkäufer geltend machen kannst....


    berlibaerchen


    Den Terminus "zugesicherte Eigenschaft" gibt es in der Neufassung des BGB nicht mehr. Für einen Betrug gem. § 263 I StGB sehe ich auch keinen Anhaltspunkt

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wie ich sehe, steht das mit der Lackierung in der Beschreibung :confused:
    Das ist natürlich schlecht. Alleine anhand von dehnbaren Beschreibungen wie "Top-Zustand" wird es schwieriger. Und mit dem Display hast Du die Beweisschwierigkeiten.
    Vermutlich kannst Du es leider abhaken. :(


    Bei den bereits vergebenen Bewertungen hätte ich kein so hochpreisiges Gerät bei dem Verkäufer gekauft ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Der Gewährleistungsausschluss zieht nicht, wenn eine mangelhafte Sache von vorneherein verschickt wird.


    Hmm, du meinst wohl, wenn der Verkäufer Kenntnis von der Mangelhaftigkeit der Sache hatte und sie trotzdem verschickt hat und die Sache entgegen der Parteienvereinabrung mangelhaft ist.


    Wäre die geschuldete Sache nicht von "vorneherein" mangelhaft, würde ja schon kein Sachmangel vorliegen, ausgenommen mal der nach hinten verlagerte Gefahrübergang beim Verbrauchsgüterkauf.


    @ osmin:


    Nachdem das mit der Lackierung erwähnt wurde, wird es sehr schwierig daraus einen Sachmangel zu konstruieren. Bleiben nur noch die Flecken.


    Sind diese Flecken dezlich zu erkennen? Fallen sie auch dem Laien gleich als Abweicxhung vom Normalzustand ins Auge?
    Kannst ein Foto vom Display machen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Die Lackierung war ja auch ein Grund zum Kauf. Und die Formulierung "Technisch und Optisch in einem TOP-Zustand!" gab mir halt keinen grund zur Annahme, dass es nicht ok ist.


    booner
    Vielleicht muss jeder mal so eine Erfahrung bei Ebay machen. Hinterher ist man immer schlauer. Hatte aber bei meinen anderen 250 Geschäfte nie Probleme.


    Osmin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!