Beiträge von NoIdea

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    Theoretisch könnte ich jetzt schon wieder, da meine J&J-Impfung über 6 Monate zurück liegt, aber das wäre unsinn, die die letzte mRNA erst zwei Monate zurück liegt, und viele vor mir sind die noch nicht mal die dritte Spritze haben. Wie ich weiter mache, mache ich dann von den Infektionszahlen im Frühjahr abhängig.

    Also bevor ein an Omikron angepasster Impfstoff kommt mache ich da erstmal das was ich am Besten kann -> Nichts.

    Ich hab mich auch noch nie gegen Grippe impfen lassen und nehme auch sonst im Leben ein gewisses Restrisiko in Kauf.

    Dass die aktuellen Impfstoffe keine Infektion mit Omikron verhindern heißt ja nicht dass sie nicht wirken, gerade die Kombination Vektor+mRNA soll für die T-Zellen Antwort vorteilhaft sein: https://www.heise.de/hintergru…ocket-newtab-global-de-DE

    P.S. Geh doch einfach nochmal zur Apotheke die deine Biontec Zertifikate ausgestellt hat und bitte die darum das zu korrigieren und auch in den Impfpass einzutragen.

    Der Schutz gegen Impfdurchbrüche mit 1x J&J liegt bei Delta allerdings nur bei ca. 1/3 gegenüber 2x Biontec. https://www.handelsblatt.com/u…g1L0VkG-cas01.example.org

    Wenn man das jetzt mit den Tabellenwerten multipliziert heißt das aber immer noch dass man mit 1xJ&J und 1xModerna etwa auf dem Niveau von 3x Biontec liegt.

    Wobei man das vermutlich aber nicht einfach mutliplizieren darf da die Immunreaktion nicht nur aus Titern besteht und eine Kreuzimpfung bei AZ eine bessere und langzeitstabilere Schutzwirkung zeigt als 2x mRNA, wie sich das über Zeit und mit Omikron entwickelt wird man halt abwarten müssen.

    Aber besser als ungeimpft und auch ungeboostert ist J&J+ 1mRNA auf jeden Fall.

    Meiner Meinung nach spricht auch nichts dagegen sich mit J&J

    Impfen zulassen solange man die 4 Wochen bis zum Boostern

    mit Moderna vorsichtig angeht

    Bei einer Erstimpfung ist das eigentlich die beste Kombination, eine Erstimpfung mRNA schützt gegen Delta auch nicht besser (nach 2-3 Wochen evtl. sogar schlechter) als J&J, und von der Wirkung nach 2 Impfungen ist wie aus deiner weiter vorne verlinkten Tabelle hervorgeht die Kombiantion J&J+Moderna extrem wirkungsvoll was Antikörper angeht, und bei AZ Kreuzimpfungen ist es ja auch so dass die über Zeit weniger nachlassen als eine Grundimmunisierung mit mRNA.

    Sie ist aber dafür zuständig, dass in ihrem Laden niemand ohne Maske ist, muss dann eben ggf. den Zutritt verweigern. Ebenso wie auch keiner nackt in den Supermarkt darf.

    Ohne Weisung und Einweisung des Vorgesetzten ist ein Mitarbeiter nicht berechtigt das Hausrecht durchzusetzen.

    Genaugenommen ist der Eigentümer bzw. Geschäftsführer ist dafür verantwortlich.

    Er kann, und wird vermutlich in den meisten Fällen, in Bezug auf die Hygieneregeln diese Verantwortung an seine Mitarbeiter delegieren, kann sich aber auch selber drum kümmern oder Security anheuern wenn er seine Mitarbeiter keinem Risiko aussetzen will.

    Aber natürlich muss jeder Mitarbeiter der von einem Verstoß Kenntnis erlangt (bei der Maskenpflicht kann man davon ausehen dass die jedem MA bekannt ist) seinen Vorgesetzten informieren damit dieser die nowendigen Maßnahmen einleiten kann.

    P.S. Natürlich darf jeder MA einen Kunden bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht darauf hinweisen dass bzw. wie die Maske zu tragen ist.

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    Bei einer Impfung gibt es in meiner Erinnerung über alle Altersgruppen und Impfstoffe eine 1:5000-Wahrscheinlichkeit eines schweren (=schwer bedeutet per Definition KKH-Aufenthalt) Impfschadens. Bei einer Infektion landet man unter Berücksichtigung von Dunkelziffern vielleicht mit 1:100 im KKH.

    Nein, "schwer" bedeutet nur dass eine ärztliche Behandlung notwendig ist, und ebenfalls nein, ein Impfschaden liegt nur vor wenn es zu einer langfristigen Schädigung kommt wogegen die Myokarditis im Zusammenhang mit der Corona Impfung in den meisten Fällen folgenlos ausheilt.

    Bei den 2/2 Zertifikaten ist hinterlegt, dass die Person erst nach (ich glaube) 14 Tagen als "vollständig" geimpft gilt. Das ist bei den 3/3 Zertifikaten anders, da gibt es diese Frist nicht.

    Also sollte es einen Unterschied machen, welches der beiden Zertifikate genau man erhält.

    Nein, das ist nur eine technische Limitierung der App die nicht unterscheiden kann ob es sich um ein Booster Zertifikat handelt oder die Zweitdosis zur Grundimmunisierung.

    Von der "Booster Regelung" sind aktuell J&J + 1mRNA dem Booster nach 1x AZ+2x mRNA oder 2x mRNA gleichgestellt.

    Ich habe ja schon immer eine Abneigung gegen Opel und kann nie verstehen, wie man sich so einen Neuschrott kaufen kann.

    Ich fahre seit 12 Jahren Opel und hab um Faktoren weniger Reparaturen als bei den BMWs die ich davor gefahren bin.

    Der letzte BMW davor hat in 100TKm gut 2500Euro an Reparaturen gehabt, die davor waren auch immer mit 4 stelligen Beträgen dabei (gut immer noch harmlos gegenüber dem was eine Bekannte mit VW an Scherereien hat, aber gut, der kann man nicht helfen, trotz über 5000Euro Reparaturen und mittlerweile 2 Wandlungen in den letzten 10 Jahren wechselt sie nur innerhalb der Konzernmarken).

    Mein Astra hat in 10 Jahren und 150tKm nur für 100 Euro Glühstifte "gefressen", anaoansten nur Reifen, Bremsen und Standard Wartungsteile, der Insignia hat noch nichts außer einer Inspektion gehabt, aber gut, der ist auch erst knapp 2 Jahre alt.dagegen

    Zitat

    Aber, eine sehr gute Bekannte hat sich so ein Teil gekauft. Ok, als alleinerziehende Mutter ohne Geld und Ahnung kauft man sich sowas (gebraucht). Nun gut.

    Die Karre wird nicht warm und sie in die Werkstatt: Thermostat defekt. Ok, kann passieren. 350-400€ für Einbau =O:/

    Für 3(!!!!) Schrauben und etwas Wasserplörre.

    Kriminelle Abzocker gibts überall, besonders arm dran sind Frauen und Rentner, denen wird gerne das Fell über die Ohren gezogen.

    Ein älterer Nachbar hatte bei seinem 20 Jahre alten Astra die Airbaglampe an.

    Er ist zum Bosch Dienst gefahren, 70 Euro für Auslesen Fehlerspeicher (weil es der besonders geschulte Airbag Experte gemscht hat), 1000 Euro sollte dann die Reparatur der Sitzbelegungsmatte kosten, angeblich muss der Sitz raus und anschließend vom Sattler neu bezogen werden.

    Hab dann kurz gegoogelt, kompletter Unsinn und mehr als 5x so teuer wie beim Vertragshändler.

    Hab ihm dann empfohlen zum Opel Händler zu fahren da die mit der Reparatur vertraut sind, der hat die Reparatur für 150 Euro gemacht.

    Und bei mir hats ein BMW Vertragshändler probiert. Wegen eine kaputten Kühler konnte ich nicht zu meiner Stamm Werkstatt und bin dann zur einer BMW Werksatt in der Nähe da der Kühler akut inkontinet war und ich mir ausgerechnet habe dass die den auf Lager haben oder innerhalb weniger Stunden besorgen zu können.

    Dass der Spass gut 500 Euro kosten sollte lag im üblichen Rahmen für einen BMW Händler, hab ihn dann aber gebeten auch gleich noch wegen Klappern an der Vorderachse zu schauen.

    Der wollte mir dann wegen einem ausgeschlagenen Gummilager (ca. 100 Euro inkl. Einbau) den kompletten Querlenker für rund 750 Euro tauschen und hat behauptet das Gummilager gäbs nicht einzeln.

    Als ich dann dankend abgelehnt habe gings plötzlich doch.

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    Kennst du dafür eine Vorschrift? Ich nicht! Darum meine ich die Frage wirklich ernst. Mir ist diesbezüglich (Corona) nicht bekannt, dass Verkaufspersonal per Gesetz oder Verordnung zu Kontroll- und Sanktionszwecken bestimmt und ermächtigt wurde.

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    Der Geschäftsinhaber ist dazu verpflichtet und kann dieses selbstverständlich auch an seine Mitarbeiter delegieren.

    Er muss das Personal in dem Fall natürlich entsprechend unterweisen was im Falle der Maskenpflicht wohl das kleinste Problem darstellt.

    Tut er das nicht muss er sich persönlich darum kümmern.

    Das war allerdings auch schon vorher so, z.B. Tabak- und Alkoholverkauf an Minderjährige. Diese Verbote werden auch durch den Einzelhandel umgesetzt.

    Der Fall ist allerdings anders etwas gelagert da es sich dabei um den Vorgang des Verkaufs handelt für dessen Abwicklung das Verkaufspersonal originär zuständig ist.

    Zitat

    Am ehesten sehe ich in solchen Fällen die jeweiligen Geschäftsführer in der Pflicht, ihren Beschäftigten den Rücken frei zu halten - und sei es durch deutliche (!) Ansagen am Eingang, dass der Zutritt nur mit korrekt (!) getragener Maske zulässig ist. Dann kann die „kleine Verkäuferin“ sich darauf beziehen. Oft mangelt es aber schon an sowas.

    Beim Rewe an meinem Zweitwohnsitz haben sie zumindest Abends Security am Eingang.